Eduard schrieb am 16.11.2007 um 10:31:42:Muleta, einen Antrag auf Aufnahme in eine private Krankenvollversicherung kann man m. W. grundsätzlich erst nach Wohnsitznahme in D stellen, die Incoming-KV ist die einzige private
KV, die man auch aus dem Ausland beantragen kann.
über einen Makler dürfte sich aber eine Versicherungszusage (inkl. Preis) erhalten lassen.
Das Problem ist, dass es Fälle geben kann, in denen bei der PKV u.U. überhaupt kein Versicherungsschutz zu erlangen ist oder nur zu Kosten, die dann zu einem ungesicherten
LU führen würden. Zumindest bis zum 01.01.2009. In diesen Fällen dürfte m.E. auch kein Visum erteilt werden, nachweispflichtig ist der Antragsteller.
Zitat:Wenn das also stimmt was Du sagst, dann wäre der Familiennachzug zu einem in D lebenden Ausländer, der in der PKV ist (= keine Familienversicherung), de facto unmöglich.
wenn eine Versicherungszusage im Einzelfall tatsächlich unmöglich ist, dürfte der Nachzug nicht dauerhaft daran scheitern (Art. 6 GG). Im Hinblick auf die Versicherungspflicht ab 2009 nähern wir uns allerdings immer weiter den Zeiträumen, für die eine Trennung ohnehin noch zumutbar wäre.
Muleta