Mikael321 schrieb am 15.11.2007 um 01:05:02:Deshalb würde ich vorschlagen, das der Privat versicherte Ehemann seine Private Versicherung ruhen läst (machen viele Private für 10 % der Beitragsumme, und man behält seine Ansparungszeit und seinen Tarif und KEINE neue Gesundheitsprüfung) und in seine alte Erstzkasse wechselt. Die müssen ihn nehmen. Dort kann dann die Ehefrau und das Kind Beitragsfrei mitversichert werden .
IMHO kann man dann die Ersatzkasse nach 3 Monaten (weiß ich nicht so genau, kann auch kürzer oder länger sein) wieder kündigen, und die Frau kann dann als freiwillig versicherte, einen eigenen Vertrag bekommen , (Mit dem Kind) und der Mann seinen alten Vertrag wieder aufleben lassen.
Das geht natürlich nicht. Wer sich einmal privat versichert hat, kann nicht mal so eben wieder zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung. Sonst würden das nämlich alle machen: als Single privat, als Familienvater zurück in die GKV, wo man Ehefrau und Kinder kostenlos mitversichern kann.
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Hier kurz eine Übersicht der Optionen so wie ich sie kenne (unter der Annahme, dass die Frau nicht aus der EU oder einem Land kommt, mit dem es spezielle Abkommen gibt):
1. Ehefrau und Kind bei der PKV versichern lassen. Manche PKVs tun sich mit Ausländern ohne Vorversicherung schwer, aber wenn beide gesund sind, sollte es gehen.
2. Die Ehefrau kann in der GKV pflichtversichert werden, falls
a) sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, oder
b) sie keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall (= sobald sie erst einmal in die PKV aufgenommen wurde, ist diese Tür verschlossen) und eine FZF-AE von mindestens 13 Monaten Dauer hat (dummerweise wird die erste
AE meist auf 12 Monate ausgestellt, aber vielleicht macht die
ABH ja eine Ausnahme).
Die Möglichkeit b) gibt es seit 1.4.2007, Detailinformationen siehe hier:
http://www.barmer.de/barmer/web/Portale/Unternehmensportal/Fakten_20und_20Arbeit...Wenn die Ehefrau in der GKV ist, sollte es möglich sein, das Kind familienversichern zu lassen.
3. Als letzten Ausweg gibt es noch den Standardtarif in der PKV.
Vorteile:
- seit dem 1.7.2007 müssen die PKVs jeden aufnehmen, der nicht in der GKV unterkommt
- es wird für auch für bereits bestehende Erkrankungen geleistet (allerdings gibt es Wartezeiten)
Nachteile:
- der Tarif ist sehr teuer (bis zum Höchstsatz der GKV ist möglich) und leistet nicht mehr als die GKV.
- die Versicherungen mögen diesen Tarif nicht.
Es kann also passieren, dass ein Versicherungsvertreter noch nie davon gehört hat, oder behauptet, der Tarif wäre nur für Deutsche, oder nur für Ausländer, die schon lange in D leben etc. Im Gesetz steht aber von diesen Einschränkungen gar nichts, dort ist nur von "Personen" die Rede. M.E. muss die PKV jeden aufnehmen, der einen auf Dauer angelegten Aufenthalt in D hat und nicht unter die GKV fällt.
Siehe
http://www.pkv.de/downloads/MBAVB_Standard_0707_5.pdfSeite 57.
Eduard