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Zeitlich begrenzte Rückkehr nach DE (Gelesen: 697 mal)
falcon
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zeitlich begrenzte Rückkehr nach DE
13.11.2007 um 16:26:03
 
Ich bin mit einer Filipina seit 1993 verheiratet. Sie kam 1991 mit einem Verlobtenvisum nach DE, da ich aber meine Papiere nicht in Ordnung bekam, musste sie nach etwa 1 Jahr wieder zurück und uns wurde geraten, besser auf den Philippinen zu heiraten.

Wir haben 1993 auf den Philippinen geheiratet und sie kam nach Deutschland. Hier lebten wir von 1993 bis Ende 2001 und meine Frau hatte zum Schluss eine "unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis". Wir haben uns dann abgemeldet und sind auf die Philippinen gezogen.

Nun ist meine Mutter alt geworden, 86, ich bin das einzige Kind, und ich will bis zu ihrem Tode meine Mutter pflegen. Ich bin vorab zurück gekommen. Meine Mutter leidet unter Verwirrtheit und Demenz, sie ist auf Hilfe angewiesen, aber es reicht noch nicht für den Pflegefall Stufe 1.

Im August sprach meine Mutter öfters vom Sterben und zweimal musste ich den Pastor holen. Darauf hin wollte ich, dass meine Frau zu mir kommt. Ich habe darauf hin die Deutsche Botschaft in Manila angerufen. Hier sagte man mir zu meiner Frau schnell ein Visa auszustellen, wenn ich eine Vorabuisage von meinem zuständigen Ausländeramt beibringen kann. Dies wurde umgehend per Fax and die DB geschickt und meine Frau kam mit einem 3 Monate Visa C nach Deutschland und ist jetzt hier.

Seitdem meine Frau hier ist, spricht meine Mutter nicht mehr vom Sterben.

Ich sehe jetzt aus wie jemand der sich das Visa für meine Frau erschlichen hat.

Meine Frage: Kann man dieses Visum wieder wie damals in eine Aufenthaltserlaubnis verwandeln oder kann man das Visum verlängern?

Ich möchte das gerne wissen, bevor ich mit meiner Frau zum Ausländeramt gehe.
Der Hausarzt meiner Mutter würde mir ein Attest geben und der Pastor auch, damit ich nicht wie ein Lügner da stehe.

Nachtrag: Später wollen wir dann wieder zurück auf die Philippinen.

In Sorge
falcon
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trixie
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Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.11.2007 um 17:08:11
 
falcon schrieb am 13.11.2007 um 16:26:03:
Ich sehe jetzt aus wie jemand der sich das Visa für meine Frau erschlichen hat.  


Wie kommst denn darauf? Du hast dir sicherlich kein Visum erschlichen. Ob die ABH allerdings eine AE für deine Frau erteilt, damit sie weiterhin in Deutschland bleiben kann, ist eine andere Sache. Ihr wäre es nämlich zumutbar, das nach der Rückkehr von Manila aus zu machen.
Für eine Verlängerung des Schengenvisums sehe ich wenig Spielraum, da deine Mutter ja dich als betreuende Person hat.

trixie
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falcon
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #2 - 22.11.2007 um 12:47:43
 
trixie schrieb am 13.11.2007 um 17:08:11:

Ob die ABH allerdings eine AE für deine Frau erteilt, damit sie weiterhin in Deutschland bleiben kann, ist eine andere Sache. Ihr wäre es nämlich zumutbar, das nach der Rückkehr von Manila aus zu machen.
Für eine Verlängerung des Schengenvisums sehe ich wenig Spielraum, da deine Mutter ja dich als betreuende Person hat.

trixie



Gut das unsere zuständige ABH das nicht so gesehen hat. Man hat sich den Fall angehört und die Akte herausgesucht. Danach war man dann der Meinung, dass sich eine Verlängerung des Visa nicht lohnen würde und hat eine Aufenthaltsanzeige erstattet und ihr eine Aufenthaltserlaubnis für 3 (drei) Jahre erteilt, damit sie so schnell nicht wieder vorsprechen muss.  Smiley
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