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heirat nach rückkehr? (Gelesen: 4.711 mal)
hasimann
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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12.11.2007 um 18:26:40
 
unentschlossenliebes forum! habe einige wichtige fragen ! Traurig mein tunesischer freund ist illegal in italien, nun wollen wir im frühjahr 2007 in tunesien heiraten ! welche konsequenzen erwarten ihn, wenn er freiwillig zurückkehrt?kann jemand auskunft geben? wird es sehr hart werden, alle papiere zu bekommen?unentschlossen was macht deutsche botschaft, wenn er Visum zur FzF will? wird er abgewiesen? Schockiert/Erstaunt
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 12.11.2007 um 19:38:45
 
Guten Abend -

hasimann schrieb am 12.11.2007 um 18:26:40:
welche konsequenzen erwarten ihn, wenn er freiwillig zurückkehrt?


Sicher weit weniger harte als wenn er nichts tut bzw. ausgewiesen oder abgeschoben wird. - Er sollte so rasch wie möglich reinen Tisch machen und freiwillig ausreisen, das wird von den italienischen Behörden sicher ebenso positiver bewertet werden wie von den Deutschen.

Hat er denn noch andere Dinge, die nicht gesetzeskonform sind/waren begangen? War er schon mal in Deutschland, und gibt es da irgendwelche "Vorgeschichten"?

hasimann schrieb am 12.11.2007 um 18:26:40:
was macht deutsche botschaft, wenn er Visum zur FzF will? wird er abgewiesen? 


Wer soll das wissen?  Wahrsagerin - Wenn aber alle Voraussetzungen gegeben sind, keine Einreisesperre wegen Ausweisung/Abschiebung vorliegt, seine "Vorgeschichte" in Ordnung ist, er ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen kann, sich Dein Hauptwohnsitz in D befindet, dürften grundsätzlich keine Einwände gegen die Visaerteilung bestehen, da er nach der Hochzeit als Ehegatte einer Deutschen einen Anspruch auf Visum und Aufenthalt in Deutschland hätte.

hasimann schrieb am 12.11.2007 um 18:26:40:
wird es sehr hart werden, alle papiere zu bekommen?


"Versuch macht kluch" - Eine Orientierung, was beigebracht werden muss liefert
dieses Merkblatt
der Deutschen Botschaft in Tunis. (Blaues bitte anklicken). Ansonsten empfiehlt sich direkter Kontakt mit der Botschaft.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.11.2007 um 19:59:07
 
hasimann schrieb am 12.11.2007 um 18:26:40:
mein tunesischer freund ist illegal in italien,


das ist nicht besonders toll !  Ärgerlich

hasimann schrieb am 12.11.2007 um 18:26:40:
nun wollen wir im frühjahr 2007 in tunesien heiraten !


d.h. er will netterweise den o.g. Umstand ändern - schön und richtig  Smiley

hasimann schrieb am 12.11.2007 um 18:26:40:
welche konsequenzen erwarten ihn, wenn er freiwillig zurückkehrt?


Er ist wieder in seinem Heimatland, oder was meinst Du ?
Die Italiener wissen nichts von ihm ? Dann gibt es keine Konsequenzen.
Konsequenzen im Heimatland kann hier keiner beurteilen.

hasimann schrieb am 12.11.2007 um 18:26:40:
wird es sehr hart werden, alle papiere zu bekommen?


bei Benutzung der richtigen Identität kein Problem

hasimann schrieb am 12.11.2007 um 18:26:40:
was macht deutsche botschaft, wenn er Visum zur FzF will? wird er abgewiesen? 


Könnte sein, nähmlich dann, wenn er noch nicht mit Dir verheiratet ist (vielleicht ist er noch verheiratet ?) oder er kein Deutsch (Voraussetzung zum Nachzug) kann.



DC
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hasimann
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 12.11.2007 um 21:34:50
 
Durchgedrehtalso erstmal danke für die info an alle ! er hat keine gesetzeskonformen dinge getan (wäre mir bekannt) ! einreisesperre liegt nicht vor(auch nichts bekannt) und deutsch kann er fast perfekt !  Augenrollendie italienischen behörden wissen nichts von ihm und verheiratet ist er auch nicht ! Laut lachend  ABER : er ist damals nach deutschland eingereist, war 3 wochen bei mir zu besuch und ist dann nach italien weitergereist.an der grenze zu österreich wurde im zug sein paß kontrolliert und der "zöllner" hat dann telefoniert und seine paßnummer weitergegeben. bedeutet das für die deutschen behörden er ist aus deutschland raus und es ist erledigt?er hatte ein schengenvisum und konnte ja eigentlich auch von italien nach hause zurück.ich hoffe,das das nicht zum problem wird.oder? unentschlossen
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.11.2007 um 23:38:01
 
hasimann schrieb am 12.11.2007 um 21:34:50:
er hat keine gesetzeskonformen dinge getan (wäre mir bekannt) !  


? ? ?

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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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ronny
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Antwort #5 - 13.11.2007 um 07:44:32
 
hasimann schrieb am 12.11.2007 um 21:34:50:
er hat keine gesetzeskonformen dinge getan  


Vollkommen richtig, denn wenn er sich illegal in Italien aufhält, ist das im höchsten Maße NIcHT gesetzeskonform.

Fremdwörterkurs Teil 1:

konform = übereinstimmend.

der Duden hält folgende Varianten bereit:

kon|form <aus lat. conformis "gleichförmig, ähnlich">: 1. einig, übereinstimmend (in den Ansichten); mit etwas konform ...


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 13.11.2007 um 14:21:58
 
Also wenn ich dich richtig verstanden habe:
- er ist nicht in Deutschland als Asylanrtagsteller unter anderen Personalien registriert
- er ist nicht in Deutschland sonst wie aufgefallen bzw. ausgewiesen
- er ist nicht in Italien registriert, ausgewiesen oder als Asylbewerber aufhältig.
folglich, keiner weiss, dass er da ist ?

Das dir nichts bekannt ist heisst nach hier vorliegenden leidigen Erfahrungen nicht immer, dass es nichts gibt  Zwinkernd

In dem Fall soll er sich erstmal schnell ein Heimreiseticket nach Tunesien kaufen.
Und dann solltet ihr die Eheschließung in Tunesien einleiten,
dann bei der Botschaft ein Visum zur Fzf beantragen.

proll
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hasimann
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Antwort #7 - 13.11.2007 um 17:54:24
 
Traurigokay, okay ! erstmal zur richtigstellung (hinweis von trixi-danke), heiraten nicht im frühjahr 2007-sondern 2008 ! Zwinkernd und ja- saxonicus-sorry- Augenrollener ist illegal in italien,  :peinlichverstößt also gegen das gesetz - - - und lieber proll - genau richtig - ; alle deine punkte sind vollkommen korrekt zusammengefaßt. Smiley das man nicht zu 100 % alles wissen kann ist mir auch klar, aber auch bei einem deutschen mann kann ich nicht alles wissen vorher.wir kennen uns 4 jahre und da sollte man doch schon über das meiste informiert sein!: Augenrollen also nichts wie raus aus italien und dann alles legal regeln.haben wir jetzt vor und es wird auch klappen. Smileydanke für die hilfe  [beifall=beifall.gif] danke     bin jetzt erleichtert und hoffe alles klappt gut  :happy:         
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Antwort #8 - 15.04.2008 um 18:17:11
 
Laut lachendhasimann ist wieder da ! und hasimann ist jetzt verheiratet ! Zwinkerndalles hat supergut geklappt und er ist zurück nach tunesien und keiner hat etwas gemerkt, wegen der illegalität und es war eine tolle hochzeit und nun warte ich auf meinen mann Augenrollenund ich bin dankbar für alle, die mir geraten haben, dass er zurückgeht. Smileybin sehr glücklich nun und der rest klappt nun auch noch  Durchgedreht
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Antwort #9 - 16.04.2008 um 13:32:25
 
Wie sieht´s denn aus mit dem ursprünglich einmal erteilen Schengen-Visum für Deutschland: in seinem Pass sollte doch ersichtlich sein, ob er "pünktlich" wieder aus dem Schengen-Raum ausgereist ist; sind da keinerlei Konsequenzen im Zusammmenhang mit dem FZF-Visum zu befürchten?
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trixie
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Antwort #10 - 16.04.2008 um 14:00:10
 
Wassermann schrieb am 16.04.2008 um 13:32:25:
in seinem Pass sollte doch ersichtlich sein, ob er "pünktlich" wieder aus dem Schengen-Raum ausgereist ist;

Er ist eben nicht rechtzeitig ausgereist, sonst wäre ja auch nicht illegal in Italien gewesen.  Zwinkernd

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hasimann
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Antwort #11 - 16.04.2008 um 19:56:02
 
ZwinkerndJa also er ist nicht rechtzeitig aus Italien ausgereist, das ist richtig.Er ist in Neapel gewesen auf der TN Botschaft und hat sich dort einen neuen Pass machen lassen (alten angeblich verloren ),dann hat er den auch bekommen und das Visum war ja nicht mehr drin AugenrollenAls er raus aus Italien ist, hat die Polizei ihn gefragt, was Sache ist, er hat die Wahrheit gesagt und ist ohne Probleme ausgereist.Die italienischen Behörden haben dann noch vergessen (?) den Ausreisestempel aus Italien einzudrücken- und schwupp, war er zurück zu Hause und keiner hat gefragt. Laut lachend Wir wissen beide, dass er sehr sehr viel Glück hatte. Kuss
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Antwort #12 - 21.04.2008 um 07:45:28
 
@ trixie: Das ist schon klar, aber meine Ausführungen bezogen sich auf die Erkennbarkeit eines zurückliegenden illegalen Aufenthalts in Italien.
Nun hat hasimann ja klargestellt, dass der Ausreisestempel in Italien nicht in den Pass gedrückt wurde, womit natürlich eine Überschreitung des Schengen-Visums nicht mehr feststellbar wäre. Aber wie sieht es aus mit einem tunesischen Stempel bei der Einreise aus Italien: Könnte man den illegalen Aufenthalt nicht daran festmachen und es damit Probleme beim FZF-Visum geben?
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Antwort #13 - 21.04.2008 um 13:29:27
 
Hi ...

Fest steht doch, dass der Aufenthalt illegal war, aber praktisch anhand der Stempellage nicht nachweisbar ist.
Der tunesische Einreisestempel würde doch nur beweisen, dass er an diesem Tag nach Tunesien eingereist ist, aber nicht woher... mal davon abgesehen weiß ich nicht, ob die tunesischen Kollegen die Pässe der eigenen Staatsangehörigen stempeln (wie es zB die türkischen machen).
Fakt ist aber auch, dass im FZF- Verfahren im Zuge des Visumantrags nach Voraufenthaltszeiten in Deutschland / Schengengebiet (?) gefragt wird.
Sollte man hierbei die Aufenthaltszeiten verschweigen, so stellt dies einen Verstoß i. S. v. § 95 Abs. 2 Ziff. 2 AufenthG dar.
Mag sein, dass auch das nicht auffällt ... nur wenn es auffällt, hat man u.U. mit dem A**** eingerissen, was man vorher mühselig von Hand aufgebaut hat.

Ich persönlich kann nur zur Ehrlichkeit raten ... und da hier hasimann schrieb am 16.04.2008 um 19:56:02:
Er ist in Neapel gewesen auf der TN Botschaft und hat sich dort einen neuen Pass machen lassen (alten angeblich verloren ),dann hat er den auch bekommen und das Visum war ja nicht mehr drin
bereits eine gewisse Richtung eingeschlagen wurde, klink ich mich auch gleich wieder aus ...

Daddy
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Antwort #14 - 21.04.2008 um 14:10:15
 
Daddy schrieb am 21.04.2008 um 13:29:27:
Ich persönlich kann nur zur Ehrlichkeit raten ... und da hier ... bereits eine gewisse Richtung eingeschlagen wurde, klink ich mich auch gleich wieder aus ...   

Jow, et reicht auch...

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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