Hallo Zubera.
Lasse dich nicht in das sogenannte Boxhorn jagen. Hier sind Spezialisten die sich zumindest so nennen, aber in Wirklichkeit doch keine sind. Ich zitiere : Aus Initiative Tageszeitung e.V.
Durch Erlass des Auswärtigen Amtes vom Februar 2001 ( dieser Erlass hat immer noch Bestand ) wurde unter Berücksichtigung der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichtes
klargestell, wann eine Prüfung, ob eine "Scheinehe" vorliegt, möglich is und welche rechtlichen Grenzen einer solchen Überprüfung gesetzt sind:
Satz 2 & 3
Auch wenn es Zweifel gibt, dürfen die Anforderungen an die Betroffenen, zur Aufklärung beizutragen, nicht überspannt werden. Nach der rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wäre es unzulässig, den Eheleuten die Beweispflicht aufzuerlegen, dass ihr wirklicher Wille auf das Führen einer ehelichen Lebensgemeinschaft gerichtet ist.
Lässt sich nicht beweisen, das eine Scheinehe vorliegt, können aber auch Zweifel nicht ausgeräumt werdenb, so muss bei der Entscheidung der hohe Rang des Grundrechtes aus Art.6
GG und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. Dies kann es notwendig machen, den Familiennachzug zunächst zu erlauben, um im Inland weiter zu überprüfen, ob die eheliche Lebensgemeinschaft wirklich geführt wird.
Also lasse dich nicht verrückt machen durch die sogenannten Spezialisten, glaube an Euere Ehe und an das gute, das Grundgesetz gibt dir deine Rechte. Ich sagte dir bereits das du eine Petition einreichen solltest. Nutze alle Möglichkeiten. Ich mache das gleiche.
Viel Glück Mr.MoM
Du weißt ja wie du mich erreichen kanst.