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Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ? (Gelesen: 9.080 mal)
schnucki
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Antwort #30 - 22.11.2007 um 09:59:58
 
Vielen Dank,Zubera.

Es war aber auch ein hartes stück Arbeit,den Richter davon zu überzeugen,das es keine Scheinehe ist.

Was Wassermann geschrieben hat,kann ich dir nur empfehlen.
Tue alles,was eine Scheinehe entkräften kann.
Telefoniert,schreibt,hebt Briefe und Einzelverbindungsnachweise auf und legt sie dem Gericht vor.

Ich musste sogar die Briefe,die mir mein Mann in englich schrieb,ins Deutsche übersetzen,damit der Richter sah,das ich auch alles verstehe,was wir schreiben.

Ich wünsche euch ganz viel Glück und Kraft!
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #31 - 22.11.2007 um 11:28:01
 
Habe nochmal darüber nachgedacht...

Muleta schrieb am 21.11.2007 um 19:08:22:
nein. Wenn die erste Instanz verloren geht, kann noch Berufungszulassung beantragt werden. Das ist aber nur bei schweren Fehlern des Gerichts möglich, die Dein Anwalt ggf. schon in der ersten Instanz provozieren muss. Danach ist im Wesentlichen Schluss.


Es müßte aber auch noch möglich sein, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, oder?

Eduard
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 22.11.2007 um 11:33:58
 
Eduard schrieb am 22.11.2007 um 11:28:01:
Es müßte aber auch noch möglich sein, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, oder?  

Das wäre m. M. nach nur dann möglich, wenn die Ablehnung der Klage gegen das GG verstoßen würde. Wenn aber das Gericht aufgrund der Sachlage den Tatbestand der Scheinehe sieht, verstößt dies nicht gegen das GG.

trixie
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GS
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Antwort #33 - 22.11.2007 um 13:17:22
 
Liebe Zubera,

wichtig ist auch, dass Du die Widersprüche in den Befragungsprotokollen genau anschaust. Dein Anwalt sollte längst Akteneinsicht genommen haben und in der Akte sind die Protokolle ja drin. Ausserdem ergibt sich aus der Akte, welche Widersprüche für die Ablehnung des Visums ausschlaggebend waren.
Und dann solltest Du wirklich so viel Zeit wie möglich bei Deinem Mann verbringen., also nach Möglichkeit alle Urlaube. Du hast geschrieben, das das aus finanziellen Gründen schwierig ist, aber wenn Fliegen zu teuer ist, solltest Du nach Busreisen schauen. Bustickets natürlich aufheben, ebenso Hotelrechnungen oder auch Quittungen, falls Du ihm Geld schickst.

Viel Glück
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Mikael321
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Antwort #34 - 22.11.2007 um 13:51:44
 
Zitat:
Vor Gericht gewinnt der, der im Recht ist !

Cool !  Zwinkernd Ich habe Recht, und Gewinne !  Wenn es nur so einfach wäre.

Leider ist der Unterschied zwischen Gewinnen und verlieren, meist der Unterschied in der Qualität der Anwälte zu suchen (und gute Spezialisten sind auch "gut teuer") und damit auch der Unterschied beim Geld, und beim Willen zum durchhalten . Deshalb rate ich auch immer dazu, sich einen Speziallisten zu besorgen, und am Anfang deshalb lieber etwas mehr anzulegen. Gewinne ich das Ding, brauche ich mir dann ja auch keine Sorgen um das Geld zu machen.


Michael
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mr-mom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #35 - 22.11.2007 um 22:35:55
 
Hallo Zubera.
Lasse dich nicht in das sogenannte Boxhorn jagen. Hier sind Spezialisten die sich zumindest so nennen, aber in Wirklichkeit doch keine sind. Ich zitiere : Aus Initiative Tageszeitung e.V.
Durch Erlass des Auswärtigen Amtes vom Februar 2001 ( dieser Erlass hat immer noch Bestand ) wurde unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes klargestell, wann eine Prüfung, ob eine "Scheinehe" vorliegt, möglich is und welche rechtlichen Grenzen einer solchen Überprüfung gesetzt sind:
Satz 2 & 3Auch wenn es Zweifel gibt, dürfen die Anforderungen an die Betroffenen, zur Aufklärung beizutragen, nicht überspannt werden. Nach der rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wäre es unzulässig, den Eheleuten die Beweispflicht aufzuerlegen, dass ihr wirklicher Wille auf das Führen einer ehelichen Lebensgemeinschaft gerichtet ist.

Lässt sich nicht beweisen, das eine Scheinehe vorliegt, können aber auch Zweifel nicht ausgeräumt werdenb, so muss bei der Entscheidung der hohe Rang des Grundrechtes aus Art.6 GG und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. Dies kann es notwendig machen, den Familiennachzug zunächst zu erlauben, um im Inland weiter zu überprüfen, ob die eheliche Lebensgemeinschaft wirklich geführt wird.

Also lasse dich nicht verrückt machen durch die sogenannten Spezialisten, glaube an Euere Ehe und an das gute, das Grundgesetz gibt dir deine Rechte. Ich sagte dir bereits das du eine Petition einreichen solltest. Nutze alle Möglichkeiten. Ich mache das gleiche.

Viel Glück Mr.MoM

Du weißt ja wie du mich erreichen kanst. Zwinkernd
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Lori
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #36 - 22.11.2007 um 22:47:35
 
Hat denn dein Anwalt schon Akteneinsicht beantragt?
Um eine gute Klagebegründung schreiben zu können, ist das unbedingt nötig.
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nico.bochum
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #37 - 23.11.2007 um 00:08:47
 
hey zubera,
mein mann und ich haben vor einem monat geheiratet,uns besteht das ganze bürokraten latein auch noch bevor.

ich habe etliche foren durchstöbert und so einiges gelesen was mich echt in panik versetzt hat.

allerdings war eine geschichte dabei die mich zunächst schaudern und dann lächeln ließ.

und zwar ist eine ehefrau die nase gestrichen voll hatte, mit ihrem anwalt und einem video (auf dem die "VOLLZIEHUNG" der ehe zu sehen war)
bei der ABH einmaschiert und hat dem SB das video auf den schreibtisch gelegt mit den worten "wenn sie pervers genug sind können sie sehen das wir keine scheinehe führen oder führen wollen.
bingo nach ewiger zeit ging es plötzlich ganz zackig.
unkonventionell aber anscheinend wirkungsvoll....  Zwinkernd

lg nico
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Mensch: das einzige Lebewesen, das erröten kann. Es ist aber auch das einzige was Grund dazu hat.     Mark Twain
 
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Zubera
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #38 - 23.11.2007 um 05:51:46
 
Hallo Ihr Lieben,

vielen Dank für eure Infos und die moral. Unterstützung, die ich jetzt wirklich gut gebrauchen kann, bin nämlich ziemlich traurig über die schwierige Lebenssituation.


@Lori
Ich habe nächste Woche einen Termin mit dem RA

@lori

Ich wünsche Euch ganz viel Kraft und Durchhaltevermögen und vor allem: GEDULD....

@MrMOM

Danke Dir, ich melde mich nächste Woche per PN bei Dir.

Liebe Grüße an Euch alle !

Zubera
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Mick
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immer lächeln ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #39 - 23.11.2007 um 07:25:09
 
Hi,

da ja keine Rechtsfragen mehr bestehen,
Small-Talk ggf. per PN geführt werden kann:

geschlossen
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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