Noahpapa schrieb am 21.11.2007 um 18:09:56:Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
da muss ich jetzt mal energisch widersprechen. Es gibt zwar
einzelne Richter bzw. Kammern, die ihre Urteile mit dem Würfel fällen, aber bei einer sorgfältig vorbereiteten und durchgeführten Klage, stehen die Chancen allemal wesentlich besser als bei einem "zur Begründung der Klage wird auf die Akten verwiesen" (=Anwalt ist zu faul, selbst hinein zu schauen und damit zu argumentieren) und "ich bitte um antragsgemäße Entscheidung" (=Anwalt hat keine Ahnung von der Rechtslage und kann daher eine präzise Forderung weder aufstellen noch begründen, daher die Bettelei).
Zitat:[Kosten]Das dürfte dein Rechtsbeistand besser beantworten können.
so schwierig ist es nicht:
Streitwert:5000,00 €
Anzahl Auftraggeber: 1
1. Instanz:
3,0 Gebühren Gerichtskosten gem. § 3 GKG 363,00 €
2,5 Rechtsanwaltsgebühren Mandant gem. § 13 RVG 752,50 €
Auslagen: 20,00 €
Netto: 772,50 €
19 % USt.: 146,78 €
Summe 1. Instanz: 1282,28 €
zzgl. Reisekosten und sonstige Auslagen bei Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren. Wenn eine Vergütungsvereinbarung existiert, ist dort nach zu lesen.
Zubera schrieb am 21.11.2007 um 18:11:06:ich wollte wissen, ob man, wenn die Klage keinen Erfolg hat, noch einmal klagen kann
nein. Wenn die erste Instanz verloren geht, kann noch Berufungszulassung beantragt werden. Das ist aber nur bei schweren Fehlern des Gerichts möglich, die Dein Anwalt ggf. schon in der ersten Instanz provozieren muss. Danach ist im Wesentlichen Schluss. Es kann aber ein neuer Antrag gestellt werden (Botschaft) und wenn der abgelehnt wird, könnte erneut geklagt werden. Macht natürlich nur Sinn, wenn sich an den wesentlichen Umständen dann auch etwas geändert hätte.
Und noch zur eigentlichen Frage:
bei einem Urteil in einem Visumsverfahren verliert eigentlich immer eine Seite. Insofern werden, je nach Standpunkt, alle Klagen verloren und gewonnen.
Muleta