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Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 2.792 mal)
manishsreenivasa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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29.10.2007 um 14:24:00
 
Hallo an alle!

ich habe eine Frage bezüglich das Erlöschen meine Aufenthaltserlaubnis. Ich war am 07.09.2007 von mein Universität exmatrikuliert nach erfolgereich Abschluß meines Studiums. Von 04.09.2007 bis heute bin ich im Indien um meine familie zu besuchen aber ich fliege zuruck nach Deutschland am 15.11.2007.

Allerdings ist mein Aufenthaltserlaubnis bis 15.03.2008 gültig! Aber kann es sein dass ich auf dem ruckweg probleme habe wegen der Exmatrikulation?? Ist meiner Visum noch gültig?? Es ist dringend notwendig dass ich am 15.11.2007 reisen kann weil ich habe 3 vorstellunggespräche für Doktorstellen!! Griesgrämig

Hilfe bitte jemand! Vielen Dank!

mfg
manish
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Nikitra_S
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indisch
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Antwort #1 - 29.10.2007 um 15:55:56
 
Hi Manish,

ich hab "fast" die gleiche Problem. ich bin zwar nich im Ausland aber war letzte semester SoSe2007 nach Studium Abschluss Exmatrikuliert. Ich will wissen wie lange nach Exmatrikulation ist meine Aufenthaltserlaubnis noch gueltig?

oh ja, ich habe irgendwo in diese forum gelesen dass die Aufenthaltserlaubnis ist entweder "sofort" nach beendigung des Studiums oder "nach 3 monat" erloeschen.. und dass kann man in seine AE geschrieben finden. Ich hab nichts auf meine AE gefunden, also bin noch nicht sicher uber wie lange die gueltigkeit ist.. falls du was bestimmtes herausfindest, lass mich bitte wissen Smiley

danke und tschuss
Niki
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manishsreenivasa
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Antwort #2 - 29.10.2007 um 16:02:49
 
Hey Nikitra,

Danke für deine Antwort.. also wenn es drei monate lange gültig ist dann hab ich kein Problem. ja ich habe den post über geltungsdauer auch gelesen aber wo soll man für diese Satz ("Erlischt sofort nach Beendigung..." unsw.) suchen ?? im passport oder gibt es irgendeine andere Dokument dass man von ABH bekommt?

Danke
m
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Nikitra_S
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Antwort #3 - 29.10.2007 um 16:20:25
 
Das ist mir unklar..ich habe automatisch gedacht dass man muss die Saetze im passport finden.
Gruss,
Niki
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.10.2007 um 16:32:43
 
Die Frage kann ohne nähere Informationen nicht beantwortet werden.

Schau in deine AE. Dort stehen Auflagen zur AE.
Bitte teile den exakten Text der Auflagen mit.

proll
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manishsreenivasa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 29.10.2007 um 16:44:38
 
hi proll,

Schau in deine AE. Dort stehen Auflagen zur AE.

meinst du der zusatzblatt im passport? der text auf mein passport ist wie folgendes..

" Erteilung gem. § 16 AufenthG.
Gilt zum Studium a.d. Uni XXXXX
Fach: Master of Science
Erwerbstätigkeit nich gestattet, ausgen. arbeitserlaubnisfreie Tätigkeit für max. 90 Tage o. 180 halbe Tage/Jahr u. als wissenschaftl. Hilfskraft am XXXX Institut"

hilft es?

gruss
manish
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 29.10.2007 um 17:07:56
 
manishsreenivasa schrieb am 29.10.2007 um 16:44:38:
Gilt zum Studium a.d. Uni XXXXX 


Diese Auflage beschreibt den Zweck des Aufenthaltes im Bundesgebiet. Da Du aber bereits exmatrikuliert bist, liegt keine ordentliches Studium mehr vor.
Ist dies der ABH bekannt, dann wird es evtl. nichts mit der Wiedereinreise.
Mich wundert sehr, dass Du Dir erst jetzt darüber Gedanken machst und nicht vor der
Abreise. Da wusstest Du doch auch schon, dass Dein Studium beendet ist !


DC
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blackisbeautiful
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Antwort #7 - 29.10.2007 um 17:35:49
 
Don Camillo nicht so hastig ... Jeder macht mal Fehler und manishsreenivasa sucht nach Rat - man braucht ihn hier nicht fertigmachen! Er hätte sich vorher die Frage stellen müssen aber nun hat er es nicht gemacht und wie kann er trotzdem noch wiedereinreisen und in der BRD promovieren???

Hallo manishsreenivasa,

du hast die gleiche Auflage wie ich für deine AE - ich weiss es auch erst vor kurzem:  es muss schon etwas von einem "Erlöschen" in der AE stehen, sonst ist sie erstmal weiter gültig und könnte nur von der ABH nachträglich in der Geltungsdauer verkürzt werden.

Also du sollst sobald du wieder in DE bist, dich schnell für die Doktorandenstelle bewerben und dann auch bei der ABH eine andere AE beantragen - hoffentlich klappt doch noch alles für dich.

Ob die Uni der ABH mitteilt , dass du fertig bist ist mir unklar ...

Hier kannst du mehr lesen: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=/29#29
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=

Nicht in Panik geraten es wird schon klappen!

Viel Glück,

Lilian
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« Zuletzt geändert: 29.10.2007 um 17:46:17 von blackisbeautiful »  

„Die Ehe ist ein Kampf auf Leben und Tod.“ Vom französischen Romancier Honoré de Balzac. &&&&C'est important de se battre pour faire reconnaitre ses droits!
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 29.10.2007 um 18:23:15
 
blackisbeautiful schrieb am 29.10.2007 um 17:35:49:
man braucht ihn hier nicht fertigmachen! 


Das macht hier doch keiner !  Ärgerlich

DC
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manishsreenivasa
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Antwort #9 - 30.10.2007 um 06:21:27
 
Vielen Dank Lilian! ich bin schon im kontakt with ABH , hoffentlich es funktioniert problemlos..

und danke DC, meine wiedereinreise war vorher nicht geplant aber du hast recht.. man muss immer vorplanen Zwinkernd
cheers
m.

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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 30.10.2007 um 13:25:16
 
manishsreenivasa schrieb am 30.10.2007 um 06:21:27:
meine wiedereinreise war vorher nicht geplant 

Dann dürfte die AE erloschen sein, weil eine dauerhafte Ausreise vorlag.

proll
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Danka
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Antwort #11 - 30.10.2007 um 18:21:47
 
Nikitra_S schrieb am 29.10.2007 um 15:55:56:
Hi Manish,

ich hab "fast" die gleiche Problem. ich bin zwar nich im Ausland aber war letzte semester SoSe2007 nach Studium Abschluss Exmatrikuliert. Ich will wissen wie lange nach Exmatrikulation ist meine Aufenthaltserlaubnis noch gueltig?
danke und tschuss
Niki


Hallo Niki,

eigentlich ist deine AE sofort nach deiner Exmatrikulation nicht mehr gültig. Du hättest es aber nicht wissen können, wenn du dich bei deiner ABH nicht erkundigt hattest.

Wenn du in De bist, gehe schnell zu deiner ABH und beantrage eine AE für Arbeitssuche. Du bekommst sie für ein Jahr. Dieses Jahr kannst du Arbeit suchen und wie im Studium die 90 Tage arbeiten. Danach, wenn du die Arbeit gefunden hast, bekommst du eine AE zu Arbeitszwecken.

Erkläre aber deiner ABH, dass du es leider nicht gewusst hast, dass deine AE mit Exmatrikulation erlöschen ist und deswegen erst jetzt kommst. Da sie sonst natürlich unzufrieden sein werden, dass du nicht im Sommer gekommen bist.

Ich wünsche dir viel Glück bei der Sache und hoffe, dass du keine Probleme bekommst.

Grüße
Danka
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