reiserin
Themenstarter
Newbie
Offline
I love i4a
Beiträge: 1
Geschlecht:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bulgarisch
|
Hallo, ich habe dieses Forum heute gefunden und schon viele Einträge gelesen...Doch es gibt noch einige Sachen, die mir unklar sind und ich würde mich über Antworten sehr freuen. Also, ich komme aus Bulgarien und studiere Psychologie auf Diplom an einer deutschen Uni (gerade am Anfang des Hauptstudiums). In Deutschland wohne ich seit 3 Jahren (allerdings nicht ununterbrochen: zuerst 1 Jahr als Au-pair, dann 2 Monate in Bulgarien und dann 2 Jahre Studium). Da ich mir schon ziemlich sicher bin, dass ich nach meinem Abschluss in Deutschland bleiben und arbeiten möchte, versuche ich mich schon jetzt zu informieren, was es für Möglichkeiten gibt.
Und jetzt zu meinen konkreten Fragen: Damit man therapieren darf, muss man nach dem Psychologiestudium eine zusätzliche therapeutische Ausbildung absolvieren, die meistens 3-5 Jahre dauert. Und damit man zu so einer Ausbildung zugelassen wird, muss man zuerst ein Jahr Praktikum bei einer psychiatrischen Klinik machen ( meist schlecht- oder unbezahlt ). Wäre es überhaupt möglich, ein Aufenthaltserlaubnis für dieses Jahr Praktikum zu bekommen und wenn ja, was für ein Visum müsste ich beantragen? Und die zweite Frage: Damit ich die therapeutische Ausbildung nach dem Praktikum finanzieren kann (kostet ca.300 Euro pro Monat), muss ich auf jeden Fall arbeiten. Würde dann das einjährige Praktikum als ununterbrochene Zulassung für 12 Monate zum Arbeitsmarkt gelten?(zwecks Arbeitsberechtigung-EU) Oder was hätte ich da für Möglichkeiten ein Arbeitserlaubnis zu bekommen? Ich hoffe, meine Fragen sind nicht allzu verwirrend...es sind einfach sehr spezifische Probleme, aber vielleicht hat jemand von euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht?! Wäre für jede Antwort sehr dankbar!
Liebe Grüsse, Penka
|