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Wer soll die Verpflichtungserklärung stellen? (Gelesen: 1.933 mal)
barbarella
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wer soll die Verpflichtungserklärung stellen?
26.10.2007 um 22:21:47
 
Hallo,

wir wollen meine Schwiegermama für ein paar (also höchstens 3) Monate aus Marokko zu uns nach Deutschland einladen.

Wer sollte die Verpflichtungserklärung stellen, ich (verdiene mehr) oder mein Mann (ist ihr Sohn)?
Macht das überhaupt einen Unterschied?

Viele Grüße

Barbarella
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.10.2007 um 22:25:59
 
wenn dein Mann genug verdient, sollte er, als ihr Sohn, die VE abgeben. Reicht sein Einkommen nicht aus, koennt ihr beide euch doch auch gemeinsam verpflichten.
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barbarella
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Beiträge: 56

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 26.10.2007 um 22:30:08
 
Man kann das auch gemeinsam ausfüllen? Das ist gut. Geht das auch in Bayern?

Dann werden wir das machen, sein Einkommen wird vermutlich nicht reichen.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.10.2007 um 13:50:37
 
barbarella schrieb am 26.10.2007 um 22:30:08:
Man kann das auch gemeinsam ausfüllen? Das ist gut. Geht das auch in Bayern?


Selbst das wäre denkbar, rechnet mit der dopelten Gebühr. Sonst zwei VE und eine Bonitätserklärung der ABH, wie immer diese eine solche abzugeben gedenkt.

Gruß, ULF
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barbarella
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 22.11.2007 um 19:46:53
 
Wir haben nun die VE abgegeben.
War unkomplizierter als ich dachte. Der (wie immer) sehr freundliche Sachbearbeiter hat nur kurz meine Lohnbescheinigungen und meinen Ausweis angesehen, wollte nicht mal unseren Mietvertrag sehen und schon konnte ich den Antrag ausfüllen.

Bei uns im Landkreis gibt es nur ein Büro mit zwei Mitarbeitern, die gleichzeitig für Einbürgerungen und VEs zuständig sind.
Also kannten sie uns noch vom Einbürgerungsantrag, nehme ich mal an.  Smiley


Nun habe ich noch eine Frage wegen der Krankenversicherung: für den Abschluss muss man ja ein Einreisedatum und Gültigkeitsdauer abgeben.
Beides weiß ich aber noch nicht. Kann meine Schwiegermutter dennoch ihr Visum in Marokko beantragen? Ab wann wollen sie dort die Bestätigung für eine Krankenversicherung sehen? Oder braucht sie die erst vor der Einreise?

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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 22.11.2007 um 20:07:43
 
Beim Abschluß der KV wird ein "wahrscheinliches Einreisedatum" als Versicherungsbeginn angeben, das natürlich nicht zu weit in die Zukunft datiert werden soll. Die Dauer würde ich auf 3 Monate angeben. Kommt nun deine Schwiegermutter aber nach dem Versicherungsbeginn nach Deutschland, ist in den AGBs der Versicherungen oft der Passus enthalten, dass der KV-Schutz erst mit dem Einreisetag in das Schengen Gebiet wirksam wird und die 3-Monatsfrist erst dann zu laufen beginnt. Sinnvollerweise sollte man die KV aber dann über den tatsächlichen Einreisetag und die Visumsdauer informieren, damit es im Schadensfall zu keinen unnötigen Rückfragen seitens der KV kommt.

trixie
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barbarella
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Bei der Einreise Rückflugticket und KV vorzeigen?
Antwort #6 - 23.12.2007 um 12:10:28
 
Hallo,

meine Schwiegermutter kommt uns nun in ein paar Tagen besuchen.
Jetzt ergeben sich für mich zwei neue Fragen:

Über die Suche habe ich gelesen, dass man bei der Einreise in die EU ein Rückflugticket und den Beleg über die KV vorlegen muss.

Stimmt das?
Falls ja, wir haben nur den Buchungscode (den wir ihr übermittelt haben), nicht aber ein Ticket aus Papier. Reicht das?

Muss sie sonst noch etwas auf dem Flug beachten?
Wir müssen ihr das nämlich alles vorher sagen, da sie während ihrer Reise aus sprachlichen Gründen niemanden fragen kann.

Viele Grüße

Barbarella
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Reyhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 25.12.2007 um 20:11:39
 
Zitat:
Rückflugticket und den Beleg über die KV vorlegen muss.


Ich würde ihr auch eine Kopie der Verpflichtungserklärung mitgeben. Ab und an wird mal danach gefragt.

Was das Flugticket betrifft, reicht normalerweise ( nach meiner Kenntnis ) der Code , aber ein Stück Papier mit den Flugdaten und Code würde ich ihr schon mitgeben.

Reyhan
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