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Niederlassungserlaubnis meiner ehefrau (Gelesen: 2.084 mal)
shadizein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis meiner ehefrau
26.10.2007 um 10:54:53
 
Hallo zusammen,

Hier sind die Fakten:
- Ich bin Deutscher
- Meine Frau wohnt in DE seit Sep. 2004
- Ich bin in der Probezeit weil ich seit September 2007 mein Job gewechselt habe
- Frau arbeitet nicht

Frage:
koennte meine Frau die Niederlassungserlaubnis bekommen obwohl ich immer noch in der Probezeit bin?

Danke im voraus
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 26.10.2007 um 11:05:11
 
shadizein schrieb am 26.10.2007 um 10:54:53:
koennte meine Frau die Niederlassungserlaubnis bekommen obwohl ich immer noch in der Probezeit bin?  


Hallo - das wird wohl problematisch werden - ich zitiere mal aus den VAH BMI zur Lebensunterhalssicherung, die ja auch bei der Entscheidung über die Erteilung einer NE für einen ausländischen Ehegatten eines/r Deutschen relevant ist:

Zitat:
2.3.2 Die Fähigkeit zur Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel darf nicht nur vorübergehend sein. Demnach ist eine Prognose entscheidung zu treffen, ob die öffentlichen Haushalte durch die Pflicht, den Lebensunterhalt des Ausländers zu
sichern, nur vorübergehend belastet werden. Zu befristeten Arbeitsverträgen kann wegen der Vielschichtigkeit des Wirtschaftslebens keine strikt formale Handhabe erfolgen. Es ist
insbesondere zu berücksichtigen, ob – wie in einigen Wirtschaftszweigen üblich – der kettenartige Abschluss neuer Verträge mit demselben Arbe itgeber oder ständig neue Abschlüsse mit verschiedenen Vertragspartnern zu erwarten sind, oder ob die Gefahr der Erwerbslosigkeit
nach Auslaufen des Vertrages nahe liegt. Gegebenenfalls sind entsprechende weise zu fordern. Kann nachgewiesen werden, dass es bereits in der Vergangenheit kettenartig zu neuen Vertragsabschlüssen gekommen ist, kann dies indizieren, dass sich diese
Handhabe auch in Zukunft fortsetzen wird. Im Zweifel kann auch eine Auskunft bei der Bundesagentur für Arbeit oder den Berufs- oder Wirtschaftsverbänden der entsprechenden Branche herangezogen werden. Führen diese Ermittlungen zu keinem konkreten Ergebnis, ist im Zweifel zu entscheiden, dass die Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts
nicht erfüllt ist.


Im Falle einer noch nicht absolvierten Probezeit wird daher IMHO von den ABH regelmäßig noch nicht davon ausgegangen, dass die LU - Sicherung schon nachhaltig genug ist. Nach der Probezeit gibt es Ermessensspielräume bzw. kommt es auf den konkreten Arbeitsvertrag an.

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Muleta
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Antwort #2 - 26.10.2007 um 11:20:01
 
schweitzer schrieb am 26.10.2007 um 11:05:11:
Im Falle einer noch nicht absolvierten Probezeit wird daher IMHO von den ABH regelmäßig noch nicht davon ausgegangen, dass die LU - Sicherung schon nachhaltig genug ist. Nach der Probezeit gibt es Ermessensspielräume bzw. kommt es auf den konkreten Arbeitsvertrag an.


auch wenn viele ABH das so handhaben wird es dadurch nicht richtiger: es ist völlig unklar, wieso ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit weniger wert sein sollte als ein AV außerhalb der Probezeit. Im Rahmen einer (ohnehin langfristig) angelegten Prognoseentscheidung ist das völlig egal.

Auch nach der Probezeit ist das Arbeitsverhältnis kündbar - das (allein) kann also kein vernünftiger Grund sein. Nicht alle Menschen werden zu Beamten.

Muleta
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schweitzer
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Antwort #3 - 26.10.2007 um 11:32:42
 
Muleta schrieb am 26.10.2007 um 11:20:01:
auch wenn viele ABH das so handhaben wird es dadurch nicht richtiger: es ist völlig unklar, wieso ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit weniger wert sein sollte als ein AV außerhalb der Probezeit.


Ich hatte deshalb meine Diktion bewusst so gewählt, dass ich hier lediglich die mir bekannte, überwiegend ausgeübte Praxis der ABH reflektiert habe. Ich habe das auch bewusst aus Gründen der Verhältnismäßuigkeit gemacht, denn:

Nehmen wir mal an, die NE - Erteilung würde jetzt mit der Begründung verwehrt, dass ein Arbeitsverhältnis in Probezeit noch nicht hinreichende Gewähr für einen nachhaltig gesicherten Lebensunterhalt bieten würde - dann wäre das juristisch anfechtbar, okay. - Wie lange würde sich aber ein entsprechendes Verfahren hinziehen - sicher länger als die Probezeit dauert.

Und wenn die absolviert wäre und dann ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorläge, würde die ABH die NE erteilen.

Ich würde mir da sehr überlegen, ob ich mich in einen unabsehbar langen Rechtsstreit einlasse oder die paar Wochen bis zum Ende der Probezeit mit der AE weiterlebe.

=schweitzer=
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Antwort #4 - 26.10.2007 um 11:57:14
 
Muleta schrieb am 26.10.2007 um 11:20:01:
Nicht alle Menschen werden zu Beamten.


Ich habs (mir) gemerkt Muleta  Ärgerlich

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Antwort #5 - 26.10.2007 um 12:40:43
 
ronny schrieb am 26.10.2007 um 11:57:14:
[nicht alle Menschen werden zu Beamten]

Ich habs (mir) gemerkt Muleta  Ärgerlich


der Hinweis auf die Beamten bezog sich jedenfalls (nur) auf die faktische Unkündbarkeit der Beamten auf Lebenszeit. Ein solcher Zustand der Sicherheit ist für Angestellte und Arbeiter nicht zu erreichen und darf daher auch nicht zum Maß der Dinge hinsichtlich der Sicherung des Lebensunterhalts gemacht werden.

Die Formulierung "nicht alle Menschen werden verbeamtet" wäre aber wohl passender gewesen.

schweitzer schrieb am 26.10.2007 um 11:32:42:
Nehmen wir mal an, die NE - Erteilung würde jetzt mit der Begründung verwehrt, dass ein Arbeitsverhältnis in Probezeit noch nicht hinreichende Gewähr für einen nachhaltig gesicherten Lebensunterhalt bieten würde - dann wäre das juristisch anfechtbar, okay. - Wie lange würde sich aber ein entsprechendes Verfahren hinziehen - sicher länger als die Probezeit dauert.

Und wenn die absolviert wäre und dann ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorläge, würde die ABH die NE erteilen.


ja, und dann müsste die ABH auch im laufenden Verfahren ggf. noch erteilen, die Sache für erledigt erklären und die negative Kostenentscheidung hinnehmen. I.d.R. ist das zuviel Stress, es gibt aber Ausnahmen (z.B. gerade aktuell bei mir den abgelehnten Familiennachzug des (noch) 15 jährigen Kindes).

Muleta
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Antwort #6 - 26.10.2007 um 17:11:41
 
Muleta schrieb am 26.10.2007 um 12:40:43:
Die Formulierung "nicht alle Menschen werden verbeamtet" wäre aber wohl passender gewesen. 


Bei mir kam eine qualitative Unterscheidung an Zwinkernd

Das sollte man beim posten manchmal hinterfragen ....

Ist eine Frage der Kommunikation:

Ich höre was, was Du nicht sagst..

Grüße
Ronny Zwinkernd
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