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age zur Ändertung des Staatsangehörigkeitsgesetzes/B1 (Gelesen: 1.214 mal)
miri
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsche
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24.10.2007 um 20:34:44
 
habe mich durch verschiedene Themen und Gesetzesänderungen  durch gelesen, aber leider keine für mich verständliche Antwort gefunden.
Mein Mann hat im Mai diesen Jahres den Antrag auf Einbürgerung gestellt. Vorige Woche wurde er gebeten, bei der AB vorzusprechen. Dort teilte man ihm mit, er müsse einen Sprachkurs vorlegen, der ihm das Zertifikat B1 bescheinigt. Er hat von Mai bis November 2004 an einem Sprachkurs, der wöchentlich 40 Unterrichtsstunden umfasste, teilgenommen. Sein schriftlicher Ausdruck wurde mit gut(-), sein mündlicher mit gut bewertet. Nur leider gab es damals noch kein B1. Muss mein Mann nun erneut einen Sprachkurs besuchen oder hat er die Möglichkeit einen Test nach B1 zu schreiben, oder?????
Schon im vorraus vielen, lieben Dank für eure Antworten
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #1 - 24.10.2007 um 20:48:24
 
Wir (in Berlin) verlangen nur einen Test, zu dem wir die Kandidaten bei der VHS anmelden, ein Kurs ist nicht erforderlich, wenn er es sich denn zutraut.
Das StAG spricht vom "Erfüllen der Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1...)".
wo hat Dein Mann denn beantragt?

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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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miri
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsche
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Antwort #2 - 24.10.2007 um 20:52:39
 
Einbürgerung ist ganz normal bei der AB (NRW) beantragt. Also besteht auch die Möglichkeit "nur" eine Sprachprüfung zu leisten??
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