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Arbeitsgenehmigung während Integrationskurs??? (Gelesen: 2.738 mal)
dakary
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24.10.2007 um 15:02:55
 
Mein zukünftiger kommt anfang nächsten Jahres nach Deutschland (nach unserer Hochzeit) und muss ja hier die 630 Stunden Integrationskurs machen. Unser Ausländeramt hat mir gesagt, dass er erst eine Arbeitsgenehmigung bekommt, wenn er die Kurse absolviert hat und vom Ausländeramt geprüft wurde. Das heißt ja, dass er ungefähr ein halbes Jahr oder mehr nicht arbeiten kann und ich uns beide durchfüttern muss...??!! Das kann doch nicht sein, oder?
Habe ich das richtig verstanden?
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maki
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Antwort #1 - 24.10.2007 um 15:09:37
 
Was ist denn deine Staatsangehörigkeit?

Trag die doch mal in dein Profil ein, sonst muss man immer nachfragen oder gar raten.
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dakary
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Antwort #2 - 24.10.2007 um 20:22:52
 
Ok, schon geändert  Zwinkernd

Ich bin deutsch.
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maki
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Antwort #3 - 24.10.2007 um 21:11:01
 
Na also Zwinkernd

In diesem Falle ist es ganz klar, dein Mann darf arbeiten, sowohl selbstständig als auch unselbstständig.

Zitat:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
..
(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.


Nachtrag: Kann es sein das gemeint war dass dein Mann einen Sprachtest machen muss bevor er das Visum zur FZF bekommt?

Normalerweise ist ein A1 Zertifikat des Goethe-Institutes Voraussetzung für ein FZF Visum.
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dakary
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Antwort #4 - 24.10.2007 um 21:41:33
 
Also laut Ausländerbehörde braucht er keinen Deutschkurs vom Goetheinstitut, da er in Spanien seinen befristeten Aufenthalt hat und visafrei einreisen darf.

Es ging mir jetzt nur um den Integrationskurs, weil ich es so verstanden habe, dass er erst eine Arbeitsgenehmigung bekommt, wenn er die Integrationskurse bestanden hat.

Also kann er auch währenddessen arbeiten?
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Muleta
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Antwort #5 - 24.10.2007 um 21:55:05
 
dakary schrieb am 24.10.2007 um 21:41:33:
Also laut Ausländerbehörde braucht er keinen Deutschkurs vom Goetheinstitut, da er in Spanien seinen befristeten Aufenthalt hat und visafrei einreisen darf.

Es ging mir jetzt nur um den Integrationskurs, weil ich es so verstanden habe, dass er erst eine Arbeitsgenehmigung bekommt, wenn er die Integrationskurse bestanden hat.

Also kann er auch währenddessen arbeiten?


ja, sobald er die AE hat ist auch das Arbeiten möglich. Wenn er auch gleich einen Job hat, dürfte eigentlich auch der Integrationskurs komplett abwendbar sein (sofern er nicht gewünscht ist).

Muleta
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dakary
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Antwort #6 - 24.10.2007 um 22:00:52
 
Genau das wollte ich wissen. Danke.

Denn 2 Leute über ein halbes Jahr durchfüttern ist schon ganz schön hart!
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Ulf
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Antwort #7 - 26.10.2007 um 15:48:00
 
dakary schrieb am 24.10.2007 um 15:02:55:
Mein zukünftiger kommt anfang nächsten Jahres nach Deutschland (nach unserer Hochzeit) und muss ja hier die 630 Stunden Integrationskurs machen. Unser Ausländeramt hat mir gesagt, dass er erst eine Arbeitsgenehmigung bekommt, wenn er die Kurse absolviert hat und vom Ausländeramt geprüft wurde.


Möchte sein, daß es der Sachbearbeiter so sieht. Einige ABH geben die AE erst raus, wenn die Anmeldung zum Integrationskurs erfolgt ist, andere wollen vielleicht gar das Zertifikat sehen, bevor sie die Prüfung des Antrags abschließen. Vom Gesetz gedeckt wären solche Praktiken allerdings nicht.

Gruß, ULF
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dakary
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Antwort #8 - 28.10.2007 um 17:06:28
 
Dankeschön für deine Antwort Ulf.

Ja, das kann sein. Unsere ABH hat den Ruf etwas "verbissener" zu sein, als die anderen in der Umgebung.
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