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Business-Visa -> Anmeldung D-Land (Gelesen: 3.438 mal)
Adwoa63
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24.10.2007 um 08:05:59
 
Hallo Zusammen!

Freut mich, ein so interessantes Forum gefunden zu haben!
Mein Lebensgefährte aus Ghana hat ein Business-Visa (Geschäftsmann, Visa in Frankreich ausgestellt); er bekommt meistens 1 Jahr, manchmal 6 Monate.
Er hält sich davon mind. 9 Mon. in D-Land auf.
Hat deutsches Konto sowie Kreditkarte sowie eine deutsche Geschäftsadresse durch deutschen Geschäftspartner. ABER KEINE Anmeldung hier, alles offiziell.

Frage nun betr. Meldestelle....ist eine Anmeldung hier bei mir möglich mit einem Business-Visa?

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Mick
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Antwort #1 - 24.10.2007 um 08:27:00
 
Hi,
bei Besuchs- und Geschäftsreisen gibt es bei
Aufenthalten bis zu zwei Monaten (kann in den
einzelnen Bundesländern variieren) keine Melde-
pflicht. Bei längeren Aufenthalten besteht diese
Pflicht in aller Regel.
Und abgesehen davon: Dass die Pflicht nicht
besteht, bedeutet nicht, dass man sich nicht
anmelden darf.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Adwoa63
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Antwort #2 - 24.10.2007 um 08:40:38
 
also das bedeutet, nicht nur dass er "darf", sondern dass die Möglichkeit besteht bei einem business-Visa.
Ich dachte, nur bei geregeltem Aufenthaltsstatus/Aufenthaltsgenemigung (ich weiß nicht die offiz. Bezeichnung) ist eine Anmeldung möglich.
Das ist schön.

Denn als Beispiel, bei einem evtl. Handy-Vertrag auf seinem Namen muss er ja schon eine Meldebescheinigung der zuständ. Kreisverwaltungsbehörde vorlegen.

Danke für die Auskuft  Smiley
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Daddy
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Antwort #3 - 24.10.2007 um 10:05:41
 
Hi ...

Öhm ... moment mal ...

Adwoa63 schrieb am 24.10.2007 um 08:05:59:
Mein Lebensgefährte aus Ghana hat ein Business-Visa (Geschäftsmann, Visa in Frankreich ausgestellt); er bekommt meistens 1 Jahr, manchmal 6 Monate.


und

Adwoa63 schrieb am 24.10.2007 um 08:05:59:
Er hält sich davon mind. 9 Mon. in D-Land auf.


passt für mich irgendwie nicht zusammen ...

(Mehr-) Jahresvisa sind zwar für den ausgestellten Zeitraum gültig, nichtsdestotrotz enthalten sie eine maximale Aufenthaltsdauer (in Tagen), die man sich pro Halbjahr im Schengengebiet aufhalten darf (nicht pro Einreise).

Adwoa63 schrieb am 24.10.2007 um 08:05:59:
Mein Lebensgefährte aus Ghana hat ein Business-Visa (Geschäftsmann, Visa in Frankreich ausgestellt); er bekommt meistens 1 Jahr, manchmal 6 Monate.


In oder durch Frankreich?

Gruß
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Adwoa63
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Antwort #4 - 24.10.2007 um 15:01:15
 
oh, ja klar, das habe wohl verdrängt....    Zwinkernd
er darf sich pro VISA 90 Tage insgesamt in BRD aufhalten. Dann Ausreisepflicht. Das VISA wurde in France ausgestellt, also EU-gültig.
(Hoffe ich doch Zwinkernd

Nun gut, dann kann ich ihn (Ausreise oder nicht) an meinem WOhnsitz anmelden.
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Antwort #5 - 25.10.2007 um 08:27:57
 
Für einen Handyvertrag wird eine Meldebescheinigung benötigt? Bei meinem Mann ging das immer ohne!
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Ulf
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Antwort #6 - 26.10.2007 um 15:51:59
 
Adwoa63 schrieb am 24.10.2007 um 15:01:15:
er darf sich pro VISA 90 Tage insgesamt in BRD aufhalten. Dann Ausreisepflicht. Das VISA wurde in France ausgestellt, also EU-gültig.
(Hoffe ich doch Zwinkernd

Nun gut, dann kann ich ihn (Ausreise oder nicht) an meinem WOhnsitz anmelden.


Ja, aber damit kann er keine Anrechungszeiten sammeln. 90 Tage im Halbjahr in Schenganien, wenn mich nicht alles täuscht. Nicht etwa 90 Tage in D, dann 90 Tage in F, dann 90 Tage in B...

Und in außerschenganischen Mitgliedsstaaten ist sein Visum schon gleich gar nicht gültig (dafür aber in Norwegen & Island).

Gruß, ULF
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Ernas
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Antwort #7 - 26.10.2007 um 17:52:06
 
Adwoa63 schrieb am 24.10.2007 um 15:01:15:
oh, ja klar, das habe wohl verdrängt....    Zwinkernd
er darf sich pro VISA 90 Tage insgesamt in BRD aufhalten. Dann Ausreisepflicht. Das VISA wurde in France ausgestellt, also EU-gültig.
(Hoffe ich doch Zwinkernd

Nun gut, dann kann ich ihn (Ausreise oder nicht) an meinem WOhnsitz anmelden.


du schreibst, dass er in Frankreich ein Visum ausgestellt bekommen hat. Mit was fuer einem Visum, AE, haelt er sich denn in Frankreich auf? Hat er dort eine AE, braucht er kein Visum fuer Deutschland, da er sich eh bis zu 90 Tagen im Halbjahr frei in Schengen bewegen darf. Haette er eine solche AE, wuerde ihm keine deutsche Visastelle in Frankreich ein Visum erteilen, weil er halt keins benoetigt. Ich denke daher mal, dass die franzoesische AE hier also wegfaellt. Auf welcher Basis bekommt er also wo seine unechten Jahresvisa? Ein Aufenthalt ueber die 90 Tage im Halbjahr, z.B. 9 Monate im Jahr sind auf alle Faelle nicht im Rahmen der Schengenbedingungen. Ich wuerde mir da weniger Gedanken um die Anmeldung in Deutschland machen und mich eher mit meiner ALB in Verbindung setzen, damit er legal dort sein kann.
Wie immer, ein statement auf der Basis der vorliegenden Informationen.  Zwinkernd
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Antwort #8 - 27.10.2007 um 08:06:23
 
Ja, das weiß ich, dass er die 90 Tage nicht in jedem EU-Land bekommt, also sozusagen nicht addieren kann Zwinkernd

Er hat überhaupt keine AE; bis dato nur immer business-Visa für 90  Tage im Jahr.
Er hat sich auch immer nur für 1-2 WOchen in Frankreich oder D-Land (+ 1 Wo. Dubai)aufgehalten, dann wieder ausgereist (bis wir uns verliebt haben Zwinkernd  Nach ein 2-3 Monaten wieder eingereist für seine Geschäfte.

Das Thema macht mir zunehmend Sorgen, denn er ist eigenlich dann illegal hier, wenn er die 90 Tage überschreitet. Eigentlich wollten wir zuasmmen nach Ghana im Nov., ich bin aber nun schwer erkrankt und er möchte mich nun nicht alleine lassen. Aber ich sehe, er hat auszureisen, um VISA erneut zu bekommen und auch internat. Führerschein zu erneuern.
Heirat kommt für mich im Moment nicht in Frage, nur um das vorher zu klären Zwinkernd  aber ok, das gehört nicht hierher

Danke nochmals
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Antwort #9 - 27.10.2007 um 16:43:46
 
Hi ...

Adwoa63 schrieb am 27.10.2007 um 08:06:23:
Er hat überhaupt keine AE; bis dato nur immer business-Visa für 90Tage im Jahr.
Also doch ein, durch die französische Auslandsvertretung (vermutlich) in Ghana ausgestelltes unechtes Jahresvisum (entgegen der ersten Aussage in F ausgestellt) ...

Adwoa63 schrieb am 27.10.2007 um 08:06:23:
Das Thema macht mir zunehmend Sorgen, denn er ist eigenlich dann illegal hier, wenn er die 90 Tage überschreitet.
Sorry .... nicht nur eigentlich, sondern faktisch.

Adwoa63 schrieb am 27.10.2007 um 08:06:23:
und er möchte mich nun nicht alleine lassen
Verständlich, aber rechtlich schwerlich möglich mit dem von dir beschriebenen Visum...

Adwoa63 schrieb am 27.10.2007 um 08:06:23:
Aber ich sehe, er hat auszureisen, um VISA erneut zu bekommen
Korrekt...

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Antwort #10 - 28.10.2007 um 07:52:37
 
Hallöchen!
Ja, in Ghana im französ. embassy ausgestelltes multiple Business-Visa für ein Jahr (Geschäftspartner in Frankreich, auch hier Geschäftspartner, aber hier in D-Land braucht er kein "Einladungsschreiben", da er (seine Firma) Mitglied in deutscher assosiation GGEA ist).
Was bedeutet "unechtes" Visa?


Er hat schon zweimal die 90 Tage überschritten bzw. das Visa war abgelaufen, da musste er "nur" einen Geldbetrag zahlen bei Ausreise. Ich frage mich nur, ob da nicht weitere Konsequenzen kommen könnten. Für mich ist ein nicht "genehmigter Aufenthalt" eben illegal. Aber anscheinend geben ihm die vielfachen business-Visas einen gewissen "Freiraum" (sein Pass ist doppelt, zusammengeheftet). Naja. Trotzdem belastend für mich, irgendwie, hab schon genug mit meiner Chemo zu kämpfen.
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« Zuletzt geändert: 28.10.2007 um 08:07:48 von Adwoa63 »  
 
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Antwort #11 - 28.10.2007 um 18:49:02
 
Hi ...

Adwoa63 schrieb am 28.10.2007 um 07:52:37:
Was bedeutet "unechtes" Visa? 

Ein sogenanntes unechtes Jahresvisum wird für den Zeitraum eines Jahres (oder auch mehrerer Jahre) ausgestellt, erlaubt aber pro Halbjahr nur die auf dem Visum erwähnte Aufenthaltsdauer in Tagen (in deinem Fall scheinbar 90)

Adwoa63 schrieb am 28.10.2007 um 07:52:37:
Er hat schon zweimal die 90 Tage überschritten bzw. das Visa war abgelaufen, da musste er "nur" einen Geldbetrag zahlen bei Ausreise.

Das sieht nach einer Sicherheitsleistung nach § 127a oder § 132 StPO aus ... also Strafverfahren eingeleitet.

Gruß
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Antwort #12 - 29.10.2007 um 14:03:21
 
Daddy schrieb am 28.10.2007 um 18:49:02:

Das sieht nach einer Sicherheitsleistung nach § 127a oder § 132 StPO aus ... also Strafverfahren eingeleitet.



Noch wissen wir nicht, über die Ausreisekontrolle welchen Mitgliedsstaates er Schenganien jeweils verließ.

Gruß, ULF
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Antwort #13 - 30.10.2007 um 06:43:16
 
Paragraphen gelesen..... über Frankreich reiste er aus.
Nein, ein Strafverfahren wurde nicht eingeleitet; ob wirklich bei einem überschrittenen business-visa bei einem Geschäftsmann gleich ein Strafverfahren eingeleitet wird?
Anscheinend hat ihm die Tatsache, dass er deutsche Geschäftsadresse hat, deutsches Konto und Kreditkarte (auch durch Unterschriftsleistung seines dt. Geschäftspartners) einen gewissen Spielraum verschafft (oder einfach Glück gehabt). Ich weiß es nicht.

Hin und her gewendet, ich drehe mich im Kreis, Basis für eine Beziehung fehlt mir dadurch jetzt trotzdem.

Danke nochmals
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