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Melden an LABO ja oder nein?! (Gelesen: 1.113 mal)
student85
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Beiträge: 5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: mongolisch
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23.10.2007 um 15:01:13
 
Hi leute,hab ein problem
früher habe ich ganz normal in einer staatlichen uni studiert mit der richtung BWL/Diplom.So steht auch in meinem pass "das aufenthalt erlischt mit abschluss an einer hochschule BWL/Diplom"
NUN: seit letzten semester habe ich meine Uni gewechselt zur einer Privatuni mit dem Richtung Marketing (also ein Bereich von BWL),und freue mich auch dass sie mich angenommen haben.Aber,da die uni ersten 1.Privat ist und 2.KEIN Diplom hat als abschluss sondern bachelor habe ich jetzt bischen Schiss vor der Ausländerbehörde.
Sollte ich lieber zur Ausländerbehörde hingehen oder weiter abwarten bis zum nächsten Termin (also 2008 Juli)?

danke im voraus
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blackisbeautiful
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Beiträge: 36
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kamerun
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Antwort #1 - 23.10.2007 um 16:32:42
 
Hallo Student85,

hier einen Auszug aus der FAQ:

Ein Wechsel des Studienfachs bzw. der Uni ist in den ersten drei Semestern unproblematisch.

Für einen Wechsel ab dem vierten Semester ist es als erstes notwendig, dass der Wechsel hochschulrechtlich möglich ist. Dann ist zu belegen, wie viele Semester des vorherigen Studiums auf das neu zu beginnende Studium angerechnet werden. Sollte sich durch den Wechsel die Gesamtstudiendauer um nicht mehr als drei Semester verlängern, ist auch dieser Wechsel nicht problematisch.

Wenn sich das Studium durch den erstmaligen Fachrichtungs- oder Uniwechsel um mehr als drei Semester verzögert oder wenn bereits ein Wechsel erfolgt war, muss geprüft werden, ob der Gesamtaufenthalt die Dauer von zehn Jahren nicht überschreitet. Zum Gesamtaufenthalt zählen die Zeiten der Studienvorbereitung und alle Zeiten des Studiums.


Du hast zu wenige Infos gegeben. Seit wann warst du an der staatlichen Uni immatrikuliert?

Wenn deine AE eine konkrete erlöschende Bedingung enthält muss du sofort zur ABH gehen.

Hier den link zur FAQ: http://www.info4alien.de/studium/studium.htm


Zu mir: ich durfte nach 6 Semester die Fachrichtung wechseln, weil ich schwer krank war und somit mein Studium nicht nachgehen konnte. Aber die Behöde wollte von meiner Uni wissen wie die Regelstudienzeit der neuen Studienrichtung ist, damit ich ja die 10 Jahresgrenze nicht überschreite. AE wurde innerhalb von 15 Minuten problemlos geändert - aber 2 Sachbearbeiter haben sich den Fall angeschaut.

Viel Glück

Lilian (bin kein Experte).
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.10.2007 um 17:12:41
 
student85 schrieb am 23.10.2007 um 15:01:13:
seit letzten semester habe ich meine Uni gewechselt zur einer Privatuni mit dem Richtung Marketing

das könnte tatsächlich ein Problem sein, da es sich um eine Privatuni handelt
§ 16 Abs. 1 AufenthG
Zitat:
Einem Ausländer kann zum Zweck des Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden...

ob die Privatuni auch darunter fällt, kann dir deine ABH sagen
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katerinka
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Beiträge: 48

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Nicht-EU
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Antwort #3 - 23.10.2007 um 17:49:46
 
Zitat:

das könnte tatsächlich ein Problem sein, da es sich um eine Privatuni handelt
§ 16 Abs. 1 AufenthG
ob die Privatuni auch darunter fällt, kann dir deine ABH sagen


Ich bin mir sicher, in diesem Punkt werden keine Probleme auftreten, denn es steht ja nicht "ausschließlich an einer staatlichen", sondern auch "an einer staatlich anerkannten", und das sind ja die Privatunis auch, denn sie vergeben schließlich auch vollwertig anerkannte Ausbildungsurkunden  Zwinkernd

ABH wird zum Thema, ob eine Hochschule staatlich anerkannt ist, auch nichts wissen, höchstens eine Bescheinigung von der Hochschule anfordern, wo drin steht dass sie staatl. anerkannt ist, aber ich glaube nicht dass jemand dort auf diese Idee kommt..
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.10.2007 um 18:35:17
 
Zitat:
in diesem Punkt werden keine Probleme auftreten, denn es steht ja nicht "ausschließlich an einer staatlichen", sondern auch "an einer staatlich anerkannten", und das sind ja die Privatunis auch, denn sie vergeben schließlich auch vollwertig anerkannte Ausbildungsurkunden

das eine hat mit dem anderen nichts zu tun
aus der Praxis hab ich zumindest einen Fall in Erinnerung, an der die "Hochschule" nicht staatlich anerkannt war (obwohl man dort ein Abschlusszeugnis/Urkunde erhielt) und man deswegen auch keinen Aufenthalt zum Studium daraus ableiten konnte
die zuständige ABH kennt im Regelfall die Unis in ihrem Bereich und kann daher sagen, ob diese anerkannt sind oder nicht
zum Teil ist dies auch per Erlass geregelt, welche Unis darunter fallen... wie es in Berlin ist, weiß ich nicht
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 23.10.2007 um 19:23:35
 
Zitat:
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun
aus der Praxis hab ich zumindest einen Fall in Erinnerung, an der die "Hochschule" nicht staatlich anerkannt war (obwohl man dort ein Abschlusszeugnis/Urkunde erhielt) und man deswegen auch keinen Aufenthalt zum Studium daraus ableiten konnte


Wenn sich die Einrichtung in Deutschland befindet und auch noch Uni nennen darf, ist sie vom Wissenschaftsministerium anerkannt. Wird ja wohl keine dubiose Filale einer ausländischen Uni sein?

Und jetzt mal Butter bei die Fische: Von welcher Privatuni ist hier die Rede?

Gruß, ULF
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