Hallo Student85,
hier einen Auszug aus der
FAQ:
Ein Wechsel des Studienfachs bzw. der Uni ist in den ersten drei Semestern unproblematisch.
Für einen Wechsel ab dem vierten Semester ist es als erstes notwendig, dass der Wechsel hochschulrechtlich möglich ist. Dann ist zu belegen, wie viele Semester des vorherigen Studiums auf das neu zu beginnende Studium angerechnet werden. Sollte sich durch den Wechsel die Gesamtstudiendauer um nicht mehr als drei Semester verlängern, ist auch dieser Wechsel nicht problematisch.
Wenn sich das Studium durch den erstmaligen Fachrichtungs- oder Uniwechsel um mehr als drei Semester verzögert oder wenn bereits ein Wechsel erfolgt war, muss geprüft werden, ob der Gesamtaufenthalt die Dauer von zehn Jahren nicht überschreitet. Zum Gesamtaufenthalt zählen die Zeiten der Studienvorbereitung und alle Zeiten des Studiums.
Du hast zu wenige Infos gegeben. Seit wann warst du an der staatlichen Uni immatrikuliert?
Wenn deine
AE eine konkrete erlöschende Bedingung enthält muss du sofort zur
ABH gehen.
Hier den link zur
FAQ:
http://www.info4alien.de/studium/studium.htmZu mir: ich durfte nach 6 Semester die Fachrichtung wechseln, weil ich schwer krank war und somit mein Studium nicht nachgehen konnte. Aber die Behöde wollte von meiner Uni wissen wie die Regelstudienzeit der neuen Studienrichtung ist, damit ich ja die 10 Jahresgrenze nicht überschreite.
AE wurde innerhalb von 15 Minuten problemlos geändert - aber 2 Sachbearbeiter haben sich den Fall angeschaut.
Viel Glück
Lilian (bin kein Experte).