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Marokkaner Arbeitserlaubnis (Gelesen: 1.671 mal)
Sylvia
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Marokkaner Arbeitserlaubnis
21.10.2007 um 12:39:31
 
hallo,
ist es möglich, bei konkretem stellenangebot für einen marokkaner eine arbeitserlaubnis in deutschland zu bekommen/ beantragen (befristet auf 3 bzw. 6 monate), mit der er dann hier legal einreisen und diese zeit hier bleiben und arbeiten kann? ohne visum?
ich hoffe, jemand von euch hat da seine erfahrungen- ich komm durch diesen ganzen paragraphen-dschungel nicht durch...
danke, sylvia
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janetm
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Beiträge: 643

Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bielefeld
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Marokkaner Arbeitserlaubnis
Antwort #1 - 21.10.2007 um 12:59:45
 
Hier gibt es Infos dazu:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/LernenUndArbeiten/Arbeiten...

Zitat:"Dabei ist zu beachten, dass die beabsichtigte Erwerbstätigkeit erst nach Erteilung des entsprechenden Aufenthaltstitels aufgenommen werden darf. Alle übrigen Staatsangehörigen müssen vor der Einreise bei der für ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragen."

Beste Grüße

janetm
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Sylvia
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.10.2007 um 13:26:40
 
da hab ich mir schon gedacht.....
vielen dank für die schnelle info!
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