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Studienbewerbervisum abgelehnt (Gelesen: 7.100 mal)
pioupus
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20.10.2007 um 02:42:07
 
Hallo, meine Freundin ist Mexikanerin und hat vor kurzem ein Studienbewerbervisum beantragt. Es wurde alles mit der Botschaft abgesprochen was sie brauchte und hatte am Ende auch alles zusammen. Die Beamtin hat alles entgegengenommen, sich durchgesehen und gesagt, dass alles ok sei.
Nach 4 Wochen, als das Visum eigentlich ausgestellt werden sollte, kam eine EMail, dass noch ein Lebenslauf fehle. Dies machte uns stutzig, da niemand ,weder das Internet, noch Telefonate mit der Botschaft, noch die die Beamtin, die die Unterlagen entgegen nahm je einen Lebenslauf erwähnten.
Nun nach weiteren 2 Wochen wurde das Visum abgelehnt. Die Begründung steht noch aus.
Ich würde nun gerne wissen, ob es noch Möglichkeiten gibt, die Entscheidung anzufechten und wenn ja wie? Was hat es mit dem Lebenslauf auf sich?

Viele Grüße
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Einbeck
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Antwort #1 - 21.10.2007 um 16:46:06
 
Lebenslauf.
Hat man evtl. Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Studienabsichten?
Kann Deine Freundin Deutsch? Welches Niveau?
Wie alt ist sie und was macht Sie zur Zeit beruflich?
Was hat Sie seit Schulabschluss gemacht?

Bleibt natürlich auch die  Frage was sie studieren will und mit welchen Ziel?

Du siehst ich frage mißtrauisch, viele werden jetzt meckern, aber oft, und das weiß ich aus Erfahrung werden Studienabsichten nur vorgeschoben, tatsächlicher Aufenthaltszweck ist ein anderer.
Sprachkurs und Studienbewerbervisen sind  die "einfachsten" und am leichtesten erhältlichen Visa für einen längeren D-Aufenthalt.
Das wird gerne ausgenutzt.

Beispiel Verkäuferin will plötzlich in D studieren, jetzt älter so 26 oder mehr, hat sich im heimatland nie für studium interessiert,
Schulabschluß vor Jahren, kein Deutsch, wegen nicht anerkannten dem Abitur gleichwertigen Schulabschluss muss sie nach Sprachkurs ins Studienkolleg,
und kann Fragen zu Studium, Studienort, Studiengang und Dauer einschl. Studienabschluss (welches Diplom/Abschluss) nicht beantworten (Motto hat sich zu Studium in D auch nicht sonderlich informiert, weiß noch nicht mal das Studienkollleg erforderlich ist etc. oder wielange Studium im Regelfall dauert, oder wo/welche Uni Studium anbietet)
sorry, oft ist Studium nicht der wirkliche Einreisegrund.

Was kann man bei ablehnung tuen?
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Sie selbst oder Dritte / Du mit Vollmacht.
Nach Remonstration klagen vorm VG in Berlin.
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pioupus
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Antwort #2 - 22.10.2007 um 00:37:29
 
Einbeck schrieb am 21.10.2007 um 16:46:06:
Lebenslauf.
Hat man evtl. Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Studienabsichten?
Kann Deine Freundin Deutsch? Welches Niveau?
Wie alt ist sie und was macht Sie zur Zeit beruflich?
Was hat Sie seit Schulabschluss gemacht?


Hmm würde dies auch gelten, wenn man schon im dritten Jahr Medizin studiert, der Lebenslauf auf Medizin ausgerichtet ist?

Die in den Anlagen zitierte Uni bietet einen englischsprachigen Studiengang zum Thema an.

Sie wird wohl demnächst sogar die Zusage von der Uni haben. Also für mich sah das nicht so aus, als ob dies ein Alibivisum war. Ich weiß es nicht.

Vielleicht sah es insofern unglaubwürdig aus, weil ich ihren Lebenslauf in die dt Sprache übersetzte und in entsprechende Form brachte, sodass er vielleicht zu gut aussah? Ich sehe schon ich spekuliere..

Sind denn die Chancen für ein richtiges Studentenvisum höher? Wenn man denn schon eine Zusage von der Uni hat? Wir sind gerade sehr verunsichert.

Einbeck schrieb am 21.10.2007 um 16:46:06:
Was kann man bei ablehnung tuen?
Remonstrieren
Sie selbst oder Dritte / Du mit Vollmacht.
Nach Remonstration klagen vorm VG in Berlin.


Wie müsste denn so eine Vollmacht aussehen? Was muss drinstehen? Kann ich damit einfach zur ABH in Hamburg gehen und Einspruch erheben, wenn wir denn wissen, weshalb das Visum abgelehnt wurde?

Viele Grüße!
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Mono
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Antwort #3 - 22.10.2007 um 01:12:38
 
Die Ablehnung des Visums wird zunächst nicht begründet. Anders als bei anderen Staaten gibt es jedoch die Möglichkeit, deutsche Auslandsvertretungen um eine nochmalige Überprüfung der ablehnenden Entscheidung zu bitten (sogenannte Remonstration). Dabei kann man zusätzliche Unterlagen vorlegen, die geeignet sind, den Reisezweck zu belegen.

Die Remonstration sollte die Antragstellerin selbst vornehmen. Sie kann dir aber auch eine Vollmacht schreiben, in der sie dich beauftragt, in ihrem Namen zu handeln. Damit kannst du aber nicht bei der Ausländerbehörde Einspruch erheben, sondern dich an die Botschaft wenden, die den Antrag abgelehnt hat. Aber warum dieser umständliche Umweg? Selbst ist die Frau!  Zwinkernd
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Antwort #4 - 22.10.2007 um 02:28:17
 
@pioupus
Da man Antrag und eingereichte Unterlagen etc. nicht kenn kann man nur raten.
Eine Möglichkeit hatte ich ja aufgezeigt, Ernsthaftigkeit Studienabsicht.

Mit Zulassungsbescheid sieht der Sachverhalt etwas anders aus.

Leider gibst du wenig Background-Info.

Sie ist Studentin hat schon 3 Semester in Mexiko studiert und will nun in Deutschland weiter studieren?
Selbes Studienfach oder Studienfachwechsel?
Evtl. einfach zu früh beantragt statt Studienbewerbervisum, besser mit Zulassungsbescheid ein Studentenvisa beantragen, manchmal ist es schädlich es zu eilig zu haben.

Kann mir nur denken, da sind jemand zweifel gekommen,
Du hast wahrscheinlich VE gemacht und bietest Unterhalt und Unterkunft bei Dir?

Ach ja manchmal weckt auch ein zu perfekter Antrag mißtrauen,
alle beteiligte haben Praxis und Erfahrungswerte.

Am Ende ist hier alles nur spekulation, wir kennen weder Antrag noch sind wir Entscheider, Studienvisa ist ein visum im Ermessen der Behörden, Anspruch gibt es keinen auf Erteilung.

Vollmacht.
Einfaches Bevollmächtigungs-Schreiben mit Unterschrift reicht.

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pioupus
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Antwort #5 - 22.10.2007 um 10:56:39
 
Einbeck schrieb am 22.10.2007 um 02:28:17:
Leider gibst du wenig Background-Info.



OK, also sie ist Medizinstudentin im 3. Jahr und will nun ein Semester in Hamburg studieren. Die HAW bietet ein solches International program an. Dieses ist auf Englisch, sodass sie keine Deutschkenntisse für das Studium direkt benötigt. Themenmäßig passt das Programm gut zu Medizin. Die Bewerbungsunterlagen sind schon verschickt und wir werden wohl bald eine Zulassung von der Uni haben. Eine VE habe ich nicht abgegeben, allerdings reichte der Finanzierungsnachweis von 3200 Eur locker aus. Als Unterkunft haben wir meine Wohnnug angegeben.

Leider sind wir nun verunsichert, wie wir weiter verfahren sollen. Dies hängt zum Einen davon ab, wie lange so ein Remonstrierungsverfahren dauert. Gibt es hier Erfahrungen?
Zum anderen überlegen wir uns nicht zu remonstrieren, dafür aber ein neues Visum zu beantragen. Diesmal ein richtiges Studentenvisum, da wir wohl bald die Zusage haben werden. Sind hierfür die Chancen höher? Oder ist es nun so, da das "Es wurde schon mal ein Visum abgelehnt" Häkchen gesetzt ist, die Chance auf ein neues Visum= 0 ist?

Die Überlegung war, schon im Dezember nach Deutschland kommen zu können, obwohl das Studium erst im März beginnt, um sich hier orientieren zu können, die Sprache besser zu lernen, etc. Nun hat uns die Botschaft in MEx erzählt, dass es für Mexikaner auch möglich ist, 3 Monate ohne Visum in D zu leben. Wäre es also ein guter Weg einfach 3 Monate früher nach D zu reisen aber mit einem Studentenvisum, das erst in 3 Monaten gültig ist, in der Tasche?

Fragen über Fragen.. ich hoffe, Ihr könnt uns hier helfen, da alles für uns das erste Mal ist und wir keine Erfahrungen mit Visa haben.
Vielen Dank!
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Sondra
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Antwort #6 - 22.10.2007 um 12:24:49
 
pioupus schrieb am 22.10.2007 um 10:56:39:
Zum anderen überlegen wir uns nicht zu remonstrieren, dafür aber ein neues Visum zu beantragen. Diesmal ein richtiges Studentenvisum, da wir wohl bald die Zusage haben werden. Sind hierfür die Chancen höher?

Ich denke schon - um so mehr, da sich dadurch auch die Logik des Aufenthaltes besser erschliesst wenn einer, der bereits Medizinstudent ist, ein Auslandssemester machen will, zu dem er bereits zugelassen ist.

pioupus schrieb am 22.10.2007 um 10:56:39:
Die Überlegung war, schon im Dezember nach Deutschland kommen zu können, obwohl das Studium erst im März beginnt, um sich hier orientieren zu können, die Sprache besser zu lernen

Wenn sie die Sprache fürs Studium nicht unbedingt braucht, dann würde ich es an euerer Stelle davon abhängig machen, ob eine so lange Abwesenheit nicht zu sehr beim eigentlichen Studium in Mexiko stört. Oder hat deine Freundin 2 Semester Urlaub für den Besuch dieses speziellen Kurses in D?

pioupus schrieb am 22.10.2007 um 10:56:39:
Wäre es also ein guter Weg einfach 3 Monate früher nach D zu reisen aber mit einem Studentenvisum, das erst in 3 Monaten gültig ist, in der Tasche?

Spricht nichts dagegen, einen touristischen Aufenthalt vor / oder auch nach einem "Arbeitsaufenthalt" dranzuhängen.
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Antwort #7 - 22.10.2007 um 13:09:53
 
Sondra schrieb am 22.10.2007 um 12:24:49:
Ich denke schon - um so mehr, da sich dadurch auch die Logik des Aufenthaltes besser erschliesst wenn einer, der bereits Medizinstudent ist, ein Auslandssemester machen will, zu dem er bereits zugelassen ist.


Das denke ich auch. Meine Befürchtung ist nur, dass sie in Zukunft dann immer "Es wurde schon ein Visum abgelehnt" anhaken müsste. Meinst du nicht dass das zukünftige Verfahren verlängern, erschweren wird? Diesen Punkt kann ich leider nicht abschätzen. Was meint ihr dazu?

Sondra schrieb am 22.10.2007 um 12:24:49:
Wenn sie die Sprache fürs Studium nicht unbedingt braucht, dann würde ich es an euerer Stelle davon abhängig machen, ob eine so lange Abwesenheit nicht zu sehr beim eigentlichen Studium in Mexiko stört. Oder hat deine Freundin 2 Semester Urlaub für den Besuch dieses speziellen Kurses in D?


In Mexico ist das Studium in Jahren und nicht in Semestern organisiert. Sie hätte also so oder so frei von der mexicanischen Uni

Sondra schrieb am 22.10.2007 um 12:24:49:
Spricht nichts dagegen, einen touristischen Aufenthalt vor / oder auch nach einem "Arbeitsaufenthalt" dranzuhängen.


Wie lang ist dies möglich? Es wäre schön, wenn sie auch schon im Dezember kommen könnte. Was dann 4 Monate vor Studienbeginn wäre. Auch nach dem Semester hätte sie von Oktober bis Anfang Januar Zeit, bis das Studium bei ihr in Mexico wieder weitergeht. Meint ihr man kann die lange Zeit als Tourist überbrücken? Man muss auch nicht wieder zurück nach Mexico, um entsprechende Touristenvisa zu beantragen?

Vielen Dank,
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Antwort #8 - 22.10.2007 um 13:20:54
 
pioupus schrieb am 22.10.2007 um 13:09:53:
Wie lang ist dies möglich?

90 Tage, die sie sich visafrei in D aufhalten darf.

pioupus schrieb am 22.10.2007 um 13:09:53:
von Oktober bis Anfang Januar

wieder nur 90 Tage

pioupus schrieb am 22.10.2007 um 13:09:53:
Touristenvisa

braucht sie nicht siehe hier
Zitat:
Mexikanische Staatsangehörige benötigen kein Visum für Kurzaufenthalte in Deutschland bis zu 90 Tagen und ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

pioupus schrieb am 22.10.2007 um 13:09:53:
Meine Befürchtung ist nur, dass sie in Zukunft dann immer "Es wurde schon ein Visum abgelehnt" anhaken müsste. Meinst du nicht dass das zukünftige Verfahren verlängern, erschweren wird? Diesen Punkt kann ich leider nicht abschätzen. Was meint ihr dazu?

Nun - ich meine, dass die Botschaft in Mexico nicht allzu oft mit Probleme und Problemfälle behelligt wird, also braucht sie auch nicht übervorsichtig zu sein. Mit der neuen Begründung (Zulassung) ist auch die Beantragung eines neuen Visums (Studierender statt Studienbewerber) zulassig und auch besser ersichtlich / verständlich, wie es gemeint ist, was dabei "passieren" soll. Abschätzen ... na, ja, ist so eine Sache. Möglicherweise könnte gut sein, das persönliche Gespräch mit den Entscheidern zu suchen - der unmittelbare Eindruck kann einiges in Bewegung setzen.

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Antwort #9 - 22.10.2007 um 14:19:32
 
Sondra schrieb am 22.10.2007 um 13:20:54:

90 Tage, die sie sich visafrei in D aufhalten darf.

Touristenvisa braucht sie nicht siehe hier

 


hmm wie soll ich das "(Gilt nicht für mex Staatsangehörige)" verstehen? Das heisst dass das beschriebene Verfahren(2 Antragsformulare, 2 Photos, Nachweise für Reisezweck, 60Eur Gebühr) nur für Menschen gilt, die ihren Wohnsitz in Mex haben aber keine mex Staatsangehörigkeit haben? Das heisst für meine Freundin gilt "einfach einreisen mit Studentenvisum in der Tasche und fertig"?

Da meine Freundin auch Freude aus England besuchen will, ist nun eine Überlegung, dass sie sich hiermit ein Touristenaufenthalt verlängern kann, da sie ja ein weiteres Mal in Deutschland einreist. Ist dies richtig, dass nach Wiedereinreise aus England weitere 90 Tage visumfreier Aufenthalt möglich ist? Diese Freunde würde sie aber so oder so besuchen. Es wäre halt ein angenehmer Nebeneffekt.

Viele Grüße und Vielen Dank für eure Hilfe!


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Antwort #10 - 22.10.2007 um 20:12:49
 
tut mir ja leid, aber langsam draengt sich mir ein Verdacht auf, als haetten die Kollegen in Mexico nicht ganz Unrecht mit ihrer Ablehnung des Antrags. Hier werden Haken und Oesen fuer jeden einzelnen Tag gesucht.
Es heist uebrigens 90 Tage pro Halbjahr. Dies gilt ab der ersten Einreise und laest sich durch einen Kurzaufenthalt ausserhalb von Schengen nicht erneuern.
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Antwort #11 - 22.10.2007 um 20:50:22
 
Sondra schrieb am 22.10.2007 um 12:24:49:
Spricht nichts dagegen, einen touristischen Aufenthalt vor / oder auch nach einem "Arbeitsaufenthalt" dranzuhängen.
Aber nur mit vorheriger Ausreise aus dem Schengengebiet nach dem "Arbeitsaufenthalt".

pioupus schrieb am 22.10.2007 um 14:19:32:
Da meine Freundin auch Freude aus England besuchen will, ist nun eine Überlegung, dass sie sich hiermit ein Touristenaufenthalt verlängern kann, da sie ja ein weiteres Mal in Deutschland einreist. Ist dies richtig, dass nach Wiedereinreise aus England weitere 90 Tage visumfreier Aufenthalt möglich ist? Diese Freunde würde sie aber so oder so besuchen. Es wäre halt ein angenehmer Nebeneffekt. 
90 Tage pro Halbjahr ab dem Tag der "ersten Einreise" rechnend ... nicht ab jeder Einreise ("Bot" mal in der Suche eingeben oder im EU-Rechts-Bereich suchen)

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Antwort #12 - 23.10.2007 um 15:08:57
 
Zitat:
tut mir ja leid, aber langsam draengt sich mir ein Verdacht auf, als haetten die Kollegen in Mexico nicht ganz Unrecht mit ihrer Ablehnung des Antrags. Hier werden Haken und Oesen fuer jeden einzelnen Tag gesucht.

Hmm, ich dachte nicht dass es ein Problem ist oder als Problem angesehen wird, die Zeit, die vorhanden ist, auch touristisch zu nutzen. Primär geht es aber um das Auslandssemester!

Ansonsten aber vielen Dank für eure Hilfe!

By the way haben wir jetzt die Begründung: Als Begründung wurde angegeben, dass wir keine Zulassung zur Uni hier in Deutschland vorweisen konnten. Eigentlich eine komische Begründung. Aber da wir die Zulassung bald haben werden, ist es wohl nicht das große Problem.
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Antwort #13 - 27.10.2007 um 19:37:27
 
Hallo, wie ich schon einmal erzählt habe ( http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1192840927/12#12 ), wurde das Studienbewerbervisum meiner mexikanischen Freundin abgelehnt. Begründung:
"Sie wollen den Studiengang [..] studieren, konnten allerdings keine Zulassung vorlegen."
Bedeutet das, sie wollen die Immatrikulationsbescheinigung haben? Oder wollen sie nur die generelle Hochschulzulassung sehen? Sehen, dass sie generell an dieser Uni studieren könnte?

Ist es so, dass sie alleine mit dem mittlerweile 3 Jährigen Studium in Mexiko noch keine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung hat, da sie nicht deutsch spricht? Könnte dies mit Zulassung gemeint sein? Wenn die Uni hier aber bestätigt, dass der Studiengang auf Englisch ist und somit trotz mangelnder Deutschkenntnisse die Anforderungen für die Uni erfüllt sind, könnte sie das Visum bekommen?
Ist dies mit Zulassung gemeint?

Meint ihr wir sollten eine Bestätigung von der Uni organisieren, dass sie generell in der Lage ist, dort zu Studieren und mit dieser dann remonstrieren?

Wie lange dauert so eine Remonstration? Gibt es hier Erfahrungswerte? Insbesondere für die Dt Botschaft in Mexiko?

Viele Grüße

Änderung:
Führe bitte den alten Thread einfach weiter und fang keinen neuen an .  Ronny Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 28.10.2007 um 10:03:56 von ronny »  
 
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Antwort #14 - 29.10.2007 um 11:41:13
 
pioupus schrieb am 27.10.2007 um 19:37:27:
Ist es so, dass sie alleine mit dem mittlerweile 3 Jährigen Studium in Mexiko noch keine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung hat, da sie nicht deutsch spricht? Könnte dies mit Zulassung gemeint sein? ...
Meint ihr wir sollten eine Bestätigung von der Uni organisieren, dass sie generell in der Lage ist, dort zu Studieren und mit dieser dann remonstrieren?

Das ist doch alles Quatsch. Es handelt sich in diesem Fall doch nur um einen Auslandssemester (so wie du es beschreibst)

pioupus schrieb am 22.10.2007 um 10:56:39:
sie ist Medizinstudentin im 3. Jahr und will nun ein Semester in Hamburg studieren. Die HAW bietet ein solches International program an. Dieses ist auf Englisch, sodass sie keine Deutschkenntisse für das Studium direkt benötigt. Themenmäßig passt das Programm gut zu Medizin.

Dazu braucht sie keine Zulassung - um so mehr, da sie bereits in Mexiko studiert. Wenn du aber sicher gehen willst, kannst du hier genau prüfen, dass deine Freundin -vermutlich- alle Voraussetzungen auch für eine Zulassung erfüllt.

Außerdem hat die Hochschulzugangsberechtigung zunächst nichts mit Sprachkenntnissen zu tun, sondern mit der Vergleichbarkeit des Abschlusses mit der deutschen Abitur. Die Sprachkenntnissen können nach Erteilung der Zulassung erworben werden im Rahmen der studienvorbereitenden Maßnahmen. Das allerdings

Zitat:
... die Uni hier ... bestätigt, dass der Studiengang auf Englisch ist und somit trotz mangelnder Deutschkenntnisse die Anforderungen für die Uni erfüllt sind ...

wäre vernünftig. Weil die Botschaft keinen Überblick über die verschiedenen Programme aller Unis haben kann, ist die Bestätigung, dass kein Deutschkurs und Test DaF notwendig sind, nicht verkehrt, um der Botschaft auch den tatsächlichen Zeitrahmen zu bestätigen. Zusammen mit der Immatrikulationsbescheinigung (in D) und der Immatrikulationsbescheinigung (in M), eventuell auch eine Bestätigung ihrer Hochschule (in M), dass man es gerne hätte, wenn die Studierende die Möglichkeit erhält, diesen speziellen Programm in D zu besuchen, dürfte das ausreichend überzeugend sein. Dann sollte sich auch der Remonstrationsbescheid nicht zu sehr hinzögern.
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