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Familienzusammenführung (Auslender EU Sie Lettin) (Gelesen: 1.165 mal)
flash2back
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.10.2007 um 12:06:07
 
Guten Tag,

erstmal erkläre ich die Situation und die vorgeschichte...

Etwa vor einem Jahr habe ich ein Job in Lettland gefunden, in der zeit bekamm ich der Harz4, habe mein Sachbearbeiter darüber informiert und ganz ligall abgereist.

Als ich nach Lettland gekommen bin habe ich meine Verlobte geheiratet, nach kurze zeit bin ich schwer krank geworden und habe die Arbeit verloren, da ich dem Krankenhaus bis Oktober lag.

Ich habe keine Anmeldung in Lettland gehabt, deswegen habe ich kein Anspruch auf das Arbeitslosengeld.

Jetzt bin ich nach Deutschland zurückgekommen und bekomme die Harz4, ich stehe kurz vor Behinderung (fasst kann nicht gehen, muss mir mein Leben lang die Medikamente spritzen ).

Das schlimmste in der ganye Geschichte ist das,dass meine frau schwanger ist, hat rückenprobleme und kann nicht arbeiten.

Ich selbs bin 23 und meine Frau 21

Mein Aufenthaltserlaubnis ist unbefristet.

Ich würde gerne wissen, was ich machen kann und machen soll, damit unsere Familie wieder zusammen leben kann.

Wenn ihr mehr Information braucht, ich werde euch es gerne mitteile.

Noch ne frage...

Ich will Arbeiten aber in dem Zustand werde ich kaum was finden, kann jemand mir ein gutes Rat geben?


Ich bedanke mich im Voraus


Gruß


Igor
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.10.2007 um 12:10:14
 
Zitat:
Guten Tag,

erstmal erkläre ich die Situation und die vorgeschichte...

Etwa vor einem Jahr habe ich ein Job in Lettland gefunden, in der zeit bekamm ich der Harz4, habe mein Sachbearbeiter darüber informiert und ganz ligall abgereist.

Als ich nach Lettland gekommen bin habe ich meine Verlobte geheiratet, nach kurze zeit bin ich schwer krank geworden und habe die Arbeit verloren, da ich dem Krankenhaus bis Oktober lag.

Ich habe keine Anmeldung in Lettland gehabt, deswegen habe ich kein Anspruch auf das Arbeitslosengeld.

Mein Aufenthaltserlaubnis ist unbefristet.



Es möchte sein, daß es nicht auf die lettische Anmeldung ankam. Du warst da und hast gearbeitet.

Deine deutsche AE könnte wegen langer Abwesenheit verfallen sein. Fragt sich, ob Du arbeitnehmerfreizügigkeitsberechtigt bist.

Gruß, ULF
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Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.10.2007 um 15:06:04
 
ulf schrieb am 21.10.2007 um 12:10:14:
Fragt sich, ob Du arbeitnehmerfreizügigkeitsberechtigt bist.


Sollte der ganze Fred nicht nach Europa verschoben werden?

Gruß, ULF
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