Hallo,
zunächst einmal herzlichen Dank für dieses großartige Forum!
Zu meiner Fragestellung (u.a. häusliche Lebensgemeinschaft) gibt es noch keinen Eintrag, der auch in den Details ähnlich ist, daher muss ich doch nochmal extra einen Thread eröffnen.
Und zwar geht es um folgendes:
- 2 Studenten, 1 deutsch, 1 Nicht-Eu-Ausländer
- Eheschließung in DK
- Vorstellung bei AB steht kurz bevor
- beide sind schon >5 Jahre ein Paar
- wohnen allerdings nach 4 Jahren in gemeinsamem Wohnheim getrennt (nicht wegen persl. Differenzen)
- Grund bisher: Student (deutsch) wohnt derzeit sehr günstig in Studentenwohnheim, konnte sich bisher Fortführung des Studiums nur auf diese Weise leisten
- um nicht als bloße "Begegnungsgemeinschaft" (herrliche Vokabel...) verstanden zu werden, sondern als "Beistands- und Betreuungsgemeinschaft" ist es für die AB wichtig, dass eine gemeinsame Meldeadresse vorliegt
- ausser, die Ehepartner sind aus beruflichen Gründen an verschiedenen Orten wohnhaft, was hier nicht der Fall ist
- FRAGE 1: könnte man der AB diese Sachlage vermitteln, ohne monatelang nur mit einer Fiktionsbescheinigung leben zu müssen? Also: hätte sie Verständnis, dass die häusliche
LG erst aufgenommen werden kann, wenn eine ähnlich günstige Wohnung gefunden wurde? Denn ohne eine Fiktionsbescheinigung bestünde ja die Möglichkeit, "normal" zu arbeiten (nicht, wie für Studenten üblich, zeitlich eng begrenzt pro Jahr), d.h., dadurch könnte eine Wohnung besser finanziert werden. D.h., würde die AB Einsicht zeigen, könnte man genau so ihr gegenüber argumentieren?
- FRAGE 2: wenn nein, d.h., wenn die AB strikt auf die Erteilung einer Fiktionsbescheinigung beharrt, bis eine gemeinsame Wohnung gefunden wurde (was dauern kann...), wie würde sich, einen Anspruch vorausgesetzt, die Beantragung von Wohngeld durch den dt. Part auswirken? Würde das eine mögliche spätere Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsberechtigung für den nicht-deutschen Part o.ä. nach 2/3 Jahren erschweren? Denn (durch die Studenten ist das eigentlich auch sehr unerwünscht) es würden ja Leistungen nach dem SGB (wenn auch durch den dt. Part) in Anspruch genommen, was OHNE die eheliche Lebensgemeinschaft nicht notwendig gewesen wäre.
Also, zwingt die AB frisch und glücklich vermählte Ehepersonen durch die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung quasi dazu, eigtl. nicht bezahlbaren Wohnraum anzunehmen (denn eine Fiktionsbescheinigung gestattet was eine kontinuierliche Erwerbstätigkeit angeht keine Spielräume, d.h., man möchte sie gerne "umtauschen"...)?
Wie könnte man sie davon überzeugen, dass man definitiv mehr als eine bloße "Begegnungsgemeinschaft" ist, obwohl man NOCH keine gemeinsame Meldeadresse hat, OHNE nur eine Fiktionbescheinigung zu erhalten? Und ohne Opfer der Spion-Männchen des Ordnungsamtes zu werden?
Vielen herzlichen Dank, dass manche bis hierher gelesen haben, vielleicht kennt sich ja sogar jemand aus!
Das wäre sehr schön!
Grüße,
Jael