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Häusl Lebensgemeinschaft, Fiktionsbescheinigung (Gelesen: 3.182 mal)
Jael
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18.10.2007 um 00:15:00
 
Hallo,

zunächst einmal herzlichen Dank für dieses großartige Forum!  Smiley

Zu meiner Fragestellung (u.a. häusliche Lebensgemeinschaft) gibt es noch keinen Eintrag, der auch in den Details ähnlich ist, daher muss ich doch nochmal extra einen Thread eröffnen.

Und zwar geht es um folgendes:

- 2 Studenten, 1 deutsch, 1 Nicht-Eu-Ausländer
- Eheschließung in DK
- Vorstellung bei AB steht kurz bevor
- beide sind schon >5 Jahre ein Paar
- wohnen allerdings nach 4 Jahren in gemeinsamem Wohnheim getrennt (nicht wegen persl. Differenzen)
- Grund bisher: Student (deutsch) wohnt derzeit sehr günstig in Studentenwohnheim, konnte sich bisher Fortführung des Studiums nur auf diese Weise leisten

- um nicht als bloße "Begegnungsgemeinschaft" (herrliche Vokabel...) verstanden zu werden, sondern als "Beistands- und Betreuungsgemeinschaft" ist es für die AB wichtig, dass eine gemeinsame Meldeadresse vorliegt

- ausser, die Ehepartner sind aus beruflichen Gründen an verschiedenen Orten wohnhaft, was hier nicht der Fall ist

- FRAGE 1: könnte man der AB diese Sachlage vermitteln, ohne monatelang nur mit einer Fiktionsbescheinigung leben zu müssen? Also: hätte sie Verständnis, dass die häusliche LG erst aufgenommen werden kann, wenn eine ähnlich günstige Wohnung gefunden wurde? Denn ohne eine Fiktionsbescheinigung bestünde ja die Möglichkeit, "normal" zu arbeiten (nicht, wie für Studenten üblich, zeitlich eng begrenzt pro Jahr), d.h., dadurch könnte eine Wohnung besser finanziert werden. D.h., würde die AB Einsicht zeigen, könnte man genau so ihr gegenüber argumentieren?

- FRAGE 2: wenn nein, d.h., wenn die AB strikt auf die Erteilung einer Fiktionsbescheinigung beharrt, bis eine gemeinsame Wohnung gefunden wurde (was dauern kann...), wie würde sich, einen Anspruch vorausgesetzt, die Beantragung von Wohngeld durch den dt. Part auswirken? Würde das eine mögliche spätere Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsberechtigung für den nicht-deutschen Part o.ä. nach 2/3 Jahren erschweren? Denn (durch die Studenten ist das eigentlich auch sehr unerwünscht) es würden ja Leistungen nach dem SGB (wenn auch durch den dt. Part) in Anspruch genommen, was OHNE die eheliche Lebensgemeinschaft nicht notwendig gewesen wäre.

Also, zwingt die AB frisch und glücklich vermählte Ehepersonen durch die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung quasi dazu, eigtl. nicht bezahlbaren Wohnraum anzunehmen (denn eine Fiktionsbescheinigung gestattet was eine kontinuierliche Erwerbstätigkeit angeht keine Spielräume, d.h., man möchte sie gerne "umtauschen"...)?

Wie könnte man sie davon überzeugen, dass man definitiv mehr als eine bloße "Begegnungsgemeinschaft" ist, obwohl man NOCH keine gemeinsame Meldeadresse hat, OHNE nur eine Fiktionbescheinigung zu erhalten? Und ohne Opfer der Spion-Männchen des Ordnungsamtes zu werden?

Vielen herzlichen Dank, dass manche bis hierher gelesen haben, vielleicht kennt sich ja sogar jemand aus! Smiley Das wäre sehr schön!

Grüße,

Jael
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maki
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Antwort #1 - 18.10.2007 um 06:50:49
 
Wenn keine eheliche Lebensgemeinschaft besteht, kann die ABH keine AE nach §28 erteilen, denn die ehel. Lebensgemeinschaft (Tisch und Bett teilen) ist Vorraussetzung, "nur" verheiratet sein reicht nicht.

Soviel ich weiss, gibt es dafür nichtmal eine FB.

Wie lange ist denn die AE des ausl. Partners noch gültig?
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Mick
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Antwort #2 - 18.10.2007 um 07:21:59
 
maki schrieb am 18.10.2007 um 06:50:49:
Soviel ich weiss, gibt es dafür nichtmal eine FB

Hi,

natürlich gibt es die. Voraussetzungen stehen
im § 81 AufenthG (Zeitpunkt Antragstellung etc).
Sie gibt ja nur eine kraft Gesetz eingetretene
Wirkung der Antragstellung wieder.

Ansonsten sind wir uns einig. Die AE würde zur
Führung der ehel. LG erteilt (§ 27), die liegt nun-
mal nicht vor.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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maki
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Antwort #3 - 18.10.2007 um 07:54:33
 
Mick schrieb am 18.10.2007 um 07:21:59:
Hi,

natürlich gibt es die. Voraussetzungen stehen
im § 81 AufenthG (Zeitpunkt Antragstellung etc).
Sie gibt ja nur eine kraft Gesetz eingetretene
Wirkung der Antragstellung wieder. 

Hi Mick,

schon klar das es eine FB schon gibt wenn ein Antrag gestellt wurde aber noch nicht entschieden ist.
Was ich meinte war, dass es keine "extra" FB für Ehegatten gibt die nicht in ehel. Lebensgemeinschaft leben, denn die Entscheidung würde man ja sofort fällen können (=keine AE).

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Muleta
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Antwort #4 - 18.10.2007 um 08:02:22
 
maki schrieb am 18.10.2007 um 06:50:49:
ehel. Lebensgemeinschaft (Tisch und Bett teilen) ist Vorraussetzung,


die Geschichte mit 'Tisch und Bett' gilt wohl bei den Italienern - aber so nicht in Deutschland, denn wie die Ehe nun im Detail geführt wird, ist Sache der Ehepartner.

Zitat:
"nur" verheiratet sein reicht nicht.


das ist auch richtig, da muss schon mehr zusammen kommen.

Muleta
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Antwort #5 - 18.10.2007 um 08:31:00
 
Also als wir im Jahr 2003 die entsprechende Erklärung bei der ABH unterzeichnen mussten, gab es in dem Formular auch so ähnliche Formulierungen wie "Tisch und Bett". Ich weiss das noch so genau, weil ich die Fragen doch recht persönlich, deren Einhaltung für ein Ehepaar aber eigentlich völlig selbstverständlich fand. Auf jeden Fall kam "unter einem Dach" vor; an das "Bett" meine ich mich auch zu erinnern, will es aber nicht beschwören ...
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Sondra
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Antwort #6 - 18.10.2007 um 14:26:39
 
maki schrieb am 18.10.2007 um 06:50:49:
(Tisch und Bett teilen)

kann man so lange man auf das Wohnen im Studentenwohnheim angewisen ist, auch anders - Stundenweise z.B. Außerdem wäre das ein m.E. unzulässiges Eindringen in die Privatsphäre. Und - gibt es nicht auch im Wohnheim kleine Wohnungen für Familien? Wie auch immer in dem Fall ist die Lösung eher einfach

Jael schrieb am 18.10.2007 um 00:15:00:
FRAGE 2: ... wie würde sich, einen Anspruch vorausgesetzt, die Beantragung von Wohngeld durch den dt. Part auswirken? Würde das eine mögliche spätere Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsberechtigung für den nicht-deutschen Part o.ä. nach 2/3 Jahren erschweren?

voraussichtlich gar nicht. Nach 2 / 3 Jahren sind alle sonstigen Genehmigungen vorhanden, "richtiges" Arbeiten möglich und damit auch keine Beanspruchung von Sozialleistungen mehr nötig. Es gilt immer der Zustand bei der Beantragung des Aufenthaltstitels und nicht die Geschichte davor. Allerdings dürfte es sich mit dem Wohngeld ein wenig kompliziert gestalten -  siehe hier. Gehe eher davon aus, dass als verheiratetes Paar leichterer Zugang zum BaFöG, Studienkredit, etc.pp. gegeben ist - sowohl für dich, wie auch für den ausländischen Part - nachzulesen z.B. hier. Befrag mal euere BaFöG Beratungsstelle, forciert die Suche nach einer Wohngemeinschaft z.B. (wäre auch preiswerter) und geht frohen Mutes zur ABH.
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proll
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Antwort #7 - 18.10.2007 um 20:35:06
 
Jael schrieb am 18.10.2007 um 00:15:00:
Und ohne Opfer der Spion-Männchen des Ordnungsamtes zu werden? 

Es werden einige Postings mit weniger provozierenden Inhalt auf den Schrottplatz verschoben, Vorgänge durch den Admin unsichtbar gemacht oder Personen ermahnt, verwarnt oder gesperrt.

Warum wird das kommentar- und kritiklos hingenommen ?

proll
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fons
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Antwort #8 - 18.10.2007 um 21:07:25
 
Lass das unsere Sorge sein. Wenn du meinst was
extrem kritisches zu sehen, dann nutz doch bitte
den Modalarm und schreib das nicht im thread.

Danke.

Der O-Ton im Post war durchaus o.k. Der Halbsatz
wohl eher etwas witzig gemeint. Unsere Reaktion
-oder wie hier Nichtreaktion- brauchen wir sicher
nicht zu rechtfertigen.

Bitte hierzu keine Disku (siehe NUB).

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Jael007
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Antwort #9 - 01.12.2007 um 16:02:24
 
Hallo fons, hallo an alle, die geantwortet haben

vielen Dank für deine/Ihre klugen Worte! Und die Mühe, zu antworten. In der Tat war mein Kommentar zu den Herren vom Ordnungsamt eher witzig-ironisch gemeint. Was nicht ganz eindeutig war und auch dann beleidigend empfunden werden kann.
Daher waren deine/Ihre schlichtenden Worte weise.

An alle, die sich die Mühe gemacht haben, zu antworten: VIELEN DANK, wenn auch etwas verspätet.

"Tisch und Bett teilen" klingt sehr veraltet und altmodisch. Auch verstehe ich nicht, dass selten Einzelfälle genau betrachtet werden von der AB. "Familiennachzug", so heisst es im Gesetz, liegt ja im wörtlichen Sinne gar nicht vor bei Studenten, die heiraten UND a) schon Jahre zusammen sind, b) auch schon viele Jahre zusammen in der selben Stadt im Heiratsland verbracht haben. UND c) keinen Nachwuchs planen.
Auch besteht ja bei uns aus unserer Sicht(!) überhaupt kein Verdacht auf eine Scheinehe, desweiteren gibt es aus unserer Sicht sehr viele Indizien, die gegen eine reine "Begegnungsgemeinschaft" sprechen. Das Problem ist sicherlich, dass es schwer ist für die ABH, das zu glauben, Gedankenlesen funktioniert ja leider noch nicht (Achtung, wieder eine Art Witz...). Und wer wird nicht beteuern, dass man sich überaus lieb hat und weit davon entfernt ist, sich nur in Deutschland einschleichen zu wollen über den Weg der Heirat...
Jedenfalls ist das Finden einer Wohnung neben Studium und Arbeit extrem zeitaufwändig und schwierig (da stößt man auf Probleme wie: Paare werden nicht genommen, es gibt Vorbehalte gegenüber "gemischten" Paaren etc. pp.). Und die gesamte Zeit über darf mein Freund/Mann nicht arbeiten, weil er die Tage, die ihm erlaubt sind, bereits "verarbeitet" hat. Das ist ziemlich hart und belastend.
Würden wir vorerst in unseren Single-Studentenwohnungen wohnen dürfen, bis wir genug Geld verdienen (momentan sind z.B. auch Studiengebühren zu zahlen, ein Kredit und BaFöG-Förderung kommt leider nicht in Frage) und potentiellen Vermietern seriös genug erscheinen, würden wir viel weniger Ärger machen. Wohngeld zu beantragen, sollte es möglich sein, bräuchte ich gar nicht, ich möchte es auch nicht, denn eigentlich kann ich mich wegen meinen jetzigen Wohnkosten selbst finanzieren und bin unabhängig, belaste keine Staatskasse.
Es finden sich so einige Ungereimtheiten, die nicht sein müssten.
Man könnte auch eine Regelung mit der ABH treffen, dass man sich regelmäßig meldet oder die sogar freiwillig einen Paar-Test machen bzw. die Herren des OAmts zu sich auf ein Gespräch einladen.

Wahrscheinlich liest diesen Post nun gar keiner mehr, da er so spät kommt. Smiley

Viele Grüße,

Jael
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Jael007
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Antwort #10 - 01.12.2007 um 16:17:52
 
Hallo Sondra,

ich würde Dir gerne eine Privatnachricht schicken, aber ich darf noch nicht (habe noch keine 5 Beiträge verfasst).

Zitat:
kann man so lange man auf das Wohnen im Studentenwohnheim angewisen ist, auch anders - Stundenweise z.B. Außerdem wäre das ein m.E. unzulässiges Eindringen in die Privatsphäre. Und - gibt es nicht auch im Wohnheim kleine Wohnungen für Familien? Wie auch immer in dem Fall ist die Lösung eher einfach


Wieso ist denn die Lösung einfach? Es gibt zwar Studentenappartments, aber darauf muss man ca. 1 Jahr lang warten, oder sie sind von kirchlichen Trägern, und man muss auch lange darauf warten.
Außerdem geht es ja auch darum, dass die Arbeitsauflagen für meinen Mann/Freund mit seinem jetzigen Visum (Studentenvisum bzw. Fiktionsbescheinigung) wirklich sehr belastend sind und ich ja momentan nicht für ihn mitarbeiten kann. Um unsere finanzielle Situation bzw. die Ausgangsbedingungen zu normalisieren (deutsch-deutschen Paaren anzugleichen) haben wir keine andere Möglichkeit, einen Antrag auf Visumsänderung wegen "Familiennachzug" zu stellen. Und das können wir nur, wenn eine gemeinsame Wohnung gegeben ist.
Und wie gesagt, ist die a) sehr schwer zu finden (wir suchen nun schon 2 Monate ohne Erfolg, Vermieter interessiert es ja auch nicht, welche Ausgangssituation man hat, die sind nur an sicher zahlungskräftigen Mietern interessiert, und den Eindruck können wir nicht sooo überzeugend liefern) und b) wohl nur mit Wohngeld finanzierbar wäre (ich habe deinen Link verfolgt, vielen Dank, ich denke, ich hätte gewisse Chancen).

Hoffentlich liest Du meine Nachricht! Ich freue mich jedenfalls auf eine Antwort.

Vielen Dank,

Jael

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Antwort #11 - 01.12.2007 um 16:49:15
 
Jael schrieb am 18.10.2007 um 00:15:00:
FRAGE 1: könnte man der AB diese Sachlage vermitteln, ohne monatelang nur mit einer Fiktionsbescheinigung leben zu müssen? Also: hätte sie Verständnis, dass die häusliche LG erst aufgenommen werden kann, wenn eine ähnlich günstige Wohnung gefunden wurde? Denn ohne eine Fiktionsbescheinigung bestünde ja die Möglichkeit, "normal" zu arbeiten (nicht, wie für Studenten üblich, zeitlich eng begrenzt pro Jahr), d.h., dadurch könnte eine Wohnung besser finanziert werden. D.h., würde die AB Einsicht zeigen, könnte man genau so ihr gegenüber argumentieren?


Schon probiert?
ABH Mitarbeiter sind Menschen und Du wirst kaum glauben, was die meisten schon alles in Ihrer
Berufslaufbahn erlebt haben. Alle möglichen und denkbaren familiären Konstellationen.
Lebst Du in einer Studentenstadt ala Heidelberg oder Göttingen wo es sehr viele Studenten im Verhältnis zur Einwohnerzahl oder allgemein gibt, dann ist der ABH auch ein solcher Sachverhalt, so wie Du ihn darstellst, nicht unbekannt.
Denke auch das Problem mit gemeinsamer Wohnung ist zumindest langfristig lösbar, und den Versuch würde ich zumindest der ABH vermitteln.

Kenne das aus Meldeamtszeiten, die lieben Studenten und die Wohnungen und Wohnsitze, ist mit allem rechtlichen drum und dran fast eine Wissenschaft für sich, Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz etc.

An die neue AE als Ehegatte sind aber auch Rechte wie Arbeitserlaubnis geknüpt,
was auch steuerrechtliche Änderungen bedeutet, Steuerklasse 3 oder 3/5 oder 4/4 je nachdem, somit Auswirkungen auf Familieneinkommen hat.
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Mick
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Antwort #12 - 01.12.2007 um 17:39:10
 
Jael007 schrieb am 01.12.2007 um 16:02:24:
Wahrscheinlich liest diesen Post nun gar keiner mehr, da er so spät kommt. 

Hi,
der wird schon gelesen, da der Fred durch das
neue Posting wieder nach oben kommt. Sehe ich
das richtig, dass Du doppelt registriert bist?
Welche Nick soll gelöscht werden?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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