Leute,
entschuldigt, dass ich das Thema wieder auffrische.
Heute hat mein Mann bei seinem Firmenrechtsanwalt über DA-EG nachgefragt und der meinte, dass diese
AE nur den EG-Bürgern erteilt wird und für Drittländern gar nicht gedacht ist.
Im Gesetz steht nichts darüber, ob es EG-Bürger betrifft oder Drittländern... aber in der Richtlinie geht es um die Bürger der Drittstaaten.
Bitte, hat hier schon jemand diese AE-EG beantragt oder in der
ABH nachgefragt? Wie gesagt, meine
ABH sagte mir, dass man zuerst eine
NE besitzen muss, um eine AE-EG beantragen zu dürfen. Was auch voller Unsinn ist. Es gibt also jetzt einen ordentlichen Durcheinander mit diesem AE-EG.
Ich und mein Mann könnten sie in einigen Monaten beantragen, aber man weiß ja nicht mehr, wer denn diese AE-EG richtig beschreibt. Aßerdem, wie soll man der eigner
ABH das Gesetz klar machen?