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Chancen NE Hochqualifizierte (§19), NE (§9) , oder Daueraufenthalt-EG (§9a)? (Gelesen: 8.661 mal)
Danka
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Antwort #30 - 31.10.2007 um 22:13:53
 
Leute,

entschuldigt, dass ich das Thema wieder auffrische.
Heute hat mein Mann bei seinem Firmenrechtsanwalt über DA-EG nachgefragt und der meinte, dass diese AE nur den EG-Bürgern erteilt wird und für Drittländern gar nicht gedacht ist.
Im Gesetz steht nichts darüber, ob es EG-Bürger betrifft oder Drittländern... aber in der Richtlinie geht es um die Bürger der Drittstaaten.

Bitte, hat hier schon jemand diese AE-EG beantragt oder in der ABH nachgefragt? Wie gesagt, meine ABH sagte mir, dass man zuerst eine NE besitzen muss, um eine AE-EG beantragen zu dürfen. Was auch voller Unsinn ist. Es gibt also jetzt einen ordentlichen Durcheinander mit diesem AE-EG.

Ich und mein Mann könnten sie in einigen Monaten beantragen, aber man weiß ja nicht mehr, wer denn diese AE-EG richtig beschreibt. Aßerdem, wie soll man der eigner ABH das Gesetz klar machen?
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #31 - 31.10.2007 um 23:35:30
 
Hi,
es gibt kein Durcheinander. Der DA-EG ist für
Drittstaater und er ist nicht vom Besitz einer
NE abhängig. Wenn Deine ABH das tatsächlich
nicht rafft, dann wende Dich an die Aufsichts-
behörde, damit die einen kleinen Tipp geben.
Aber ehrlich gesagt, kann ich mir nicht vor-
stellen, dass das eine ABH (noch) nicht weiß.
Vielleicht mal ein einzelner Sachbearbeiter. Da
sollte ggf. auch der Vorgesetzte nachhelfen
können.
Zum Firmenanwalt: Woher soll der das auch
wissen  Zunge
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Danka
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Antwort #32 - 01.11.2007 um 14:04:54
 
Hallo Mick,

danke für deine schnelle Antwort.

Der Firmenanwalt ist angeblich ein Fachanwalt für Ausländer- und Wirtschaftsrecht, da mein Mann in einer international tätigen Firma arbeitet und der Rechtsanwalt vielen Mitarbeitern schon oft in Sachen AE geholfen hat. Aber hier scheint er einfach noch nicht auf dem Laufenden zu sein.

Meine Sachbearbeiterin ist eigentlich sehr nett. Ich würde sehr ungerne zur Aufsichtsbehörde gehen. Ich probiere es einfach auf gut Glück und werde in ein paar Monaten die AE-EG beantragen. Sie wird sowieso erst dann die umfangreiche Prüfung vornehmen und mit den Vorgesetzten beraten...vieleicht ändert sie ihre Meinung bis dahin.

Es interessiert mich aber echt sehr, ob jemand mit der AE-EG bereits die ersten Erfahrungen gemacht hat und wie sie sind!!!!

Nochmal Danke und Gruß
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Antwort #33 - 01.11.2007 um 14:06:40
 
Danka schrieb am 01.11.2007 um 14:04:54:
Der Firmenanwalt ist angeblich ein Fachanwalt für Ausländer- und Wirtschaftsrecht,

Nebenbei bemerkt: "angeblich" ist richtig, denn es gibt keine Fachanwälte für Ausländerrecht.
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