ChicaLoca schrieb am 17.10.2007 um 08:40:19:Diese Regelung könnte evtl. den Hintergrund haben, dass z.B. die Niederländer (wahrscheinlich nicht nur die) höhere Anforderungen an die
FZF stellen als Deutschland.
Es gibt ja nicht wenige Fälle, wo z.B. ein Niederländer extra nach Deutschland gezogen ist, weil er dort Freizügigkeit genießt, läßt dann seinen drittstaatsangehörigen Ehegatten nachkommen, der natürlich auch sofort den entsprechenden Aufenthaltstitel/Freizügigkeitsbescheinigung bekommt und dann ziehen beide ratzfatz nach Holland, wo sie sowieso leben wollten.
Damit haben die Ehegatten dann wunderbar die niederländischen Zuzugsbestimmungen umgangen und das soll in der EU vermieden werden.
Ist eine Vermutung meinerseits.
Die Vermutung kann ich bestätigen; im Forum, worauf ich schon ein paar Mal verwiesen habe, ist das eine vielbesprochene Möglichkeit, die
FZF herbeizuführen.
Es ist ganz einfach. Wählt selbst eine der beiden folgenden Möglichkeiten:
1. nach niederländischem nationalem Recht:
Der Referent muss ca. EUR 1500 netto monatlich verdienen (die Mehrheit der jungen Erwachsenen verdient weniger) aufgrund eines Arbeitsvertrags, der noch mindestens ein Jahr läuft.
Anfallende Gebühren:
Sprachprüfung in der NL-Botschaft im Herkunftsland EUR 350 (und es gibt keine Ausbildungsstätten wie das
GI, wo der Ehepartner sich vorbereiten könnte)
Einreisevisum EUR 830 (Bearbeitung dauert mehrere Monate)
Erstmalige Aufenthaltsgenehmigung für 1 Jahr EUR 188 (war EUR 288)
Verlängerung um 1 Jahr EUR 188
geschätzte Kosten für obligatorische Integrationskurse EUR 3000-5000 (gewisse Integrationspflichtige können 70% nach bestandener Integrationsprüfung zurückverlangen)
Integrationsprüfung EUR 230
(Bei offensichtlich guten Sprachkenntnissen usw. kann der Beamte statt Integrationskurs und -prüfung einen davon befreienden Test anbieten [EUR 81], aber er darf nicht "eigenmächtig" feststellen, dass kein Integrationsbedarf besteht.)
unbefristete Aufenthaltsgenehmigung nach 5 Jahren EUR 201 (war EUR 960)
2. nach EU-Recht:
der Referent muss ca. EUR 1250 monatlich verdienen (wenn er kein Student ist).
Anfallende Gebühren:
Einreisevisum gratis
Aufenthaltsgenehmigung EUR 30
keine Integrationsverpflichtung
Bei der "Deutschland-Route" oder "Belgien-Route" kommen die Kosten für den Umzug usw. dazu, aber insbesondere die Gefahr der immer wieder sich kurzfristig ändernden Integrationsverpflichtungen würde mich doch überzeugen, zum EU-Recht zu greifen.
Natürlich verstehe ich den Frust all dieser deutschen und belgischen Beamten, die insbesondere nahe an der Grenze ständig diese lästigen Fälle bearbeiten müssen. Dieser Frust darf aber nicht zu Schikanen für Antragsteller führen, die m. E. rechtswidrig sind (es gibt also keine "Regelung"). Fast alle EU-Mitglieder stellen an
FZF bei eigenen Bürgern höhere Anforderungen als das EU-Recht, aber nicht alle so grundverschieden wie NL. Wenn die Unterschiede etwas kleiner werden (natürlich nicht indem man das EU-Recht strenger macht
), wird die Fallzahl sinken. Übrig bleiben natürlich die Niederländer, die wirklich dauerhaft nach Deutschland umziehen wollen (viel [!] billigeres Wohnen, größere Häuser, mehr Ruhe), nur schon im Kreis Borken Zehntausende. All diese zu schikanieren wäre auch unverhältnismäßig.
Die heutige niederländische Regierung nimmt übrigens etwas Gas zurück: sie reduziert die Tarife etwas; sie stellt fest, dass die Gemeinden mit dem Bearbeiten der Integrationspflichtigen überfordert sind und Leute mit ganz verschiedenem Niveau in Sprachkurse platziert; sie plant, die Integrationskurse doch wieder öfter zu bezahlen.
@Tunity: es geht nicht um einen (improvisierten?) Sprachtest an der polnischen Grenze, sondern darum, dass die Botschaft ein Zertifikat von einem
GI verlangt.
@ChicaLoca, Mick: ja, ihr habt den Fall richtig verstanden.