Ich bin seit 10 (seit 97 Juli) Jahren in DL.
Erstmal wegen Heirat nach DL gekommen und habe
AE wegen Familie Zusammenführung bekommen. Aber dies erlischt als meine Ex Frau sich scheiden wollte. Da ich zu der Zeit in eine Ausbildung steckte, hat mein Rechtsanwalt versucht Zeit zu gewinnen. Und deshalb hatte ich danach immer eine Duldung bis ich meine Ausbildung beendete. Nach der Ausbildung habe ich eine Aufenthaltsbewilligung zum Studium bekommen. Dies hatte ich auch bis die Gesetze in 2005 änderte.
In 2006 nach dem Studium habe ich eine Stelle als Informatiker angenommen und dadurch habe ich auch ein
AE erhalten. Ich habe eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis (Auflage).
Da mein
AE nächste Woche abläuft, habe ich vor ein Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthalt–EG) zu beantragen.
Ich habe auch schon über 60 Monaten Pflichtbeiträge an der Rentenkasse bezahlt.
Nach deiner Meinung was sind meine Chancen?
1 Jahr
AE wegen Ehe = 1 Jahr
2000 bis 2006 Aufenthaltsbewilligung zur hälfte = 3 Jahre
2006 bis 2007 Aufenthaltserlaubnis wegen der Arbeit = 1 Jahr
Summe = 4 Jahre.
Kann man auch die Duldung von 1998 -2000 = 2 Jahre zur hälfte zählen lassen???
Wenn es möglich ist, dann habe ich schon 5 Jahre, und somit könnte ich ein
NE bekommen.
Was ist eure Meinung dazu??