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Geburtenanmeldung nach Geburt in Ausland (Gelesen: 1.237 mal)
britta1979
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Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Geburtenanmeldung nach Geburt in Ausland
10.10.2007 um 10:25:39
 
Also,
ich (D) und mein Mann (I) erwarten ein Kind. Wir haben biede einen Wohnsitz in Deutschland, über den Sommer verbringen wir aber einige Monate in seiner Heimat in Italien. Dort werde ich auch das Kind bekommen.
Wo muß ich die Geburt dann melden, innerhalb welcher Frist? Müssen die Eltern die Geburtenmeldung machen oder könnten das auch die in Deutschalnd ansässigen Eltern von mir erledigen?

Vielne Dank für Eure Antworten
Gruß, Britta hä?
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.10.2007 um 11:34:18
 
britta1979 schrieb am 10.10.2007 um 10:25:39:
Wo muß ich die Geburt dann melden, innerhalb welcher Frist?


Hallo,

die Geburt ist innerhalb von sechs Monaten beim Standesamt I in Berlin anzuzeigen , geht ganz einfach über die deutsche Botschaft.

Sollte die Frist überschritten sein, müßte eine Anordnung der im Inland zuständigen Verwatungsbehörde erfolgen.

Also am Besten gleich nach der Geburt in Rom anzeigen Zwinkernd

Steht alles im § 41 PStG.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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