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Verlängerung d. Aufenthaltsgenehmigung (Gelesen: 1.189 mal)
Haoren
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung d. Aufenthaltsgenehmigung
09.10.2007 um 23:33:55
 
Hallo! Ich bin Neulinge hier.  Smiley

Ich hatte einen Strafbefehl von 20 Tagessätze wegen Diebstahls geringwertiger Sachen bekommen. Das war die dümmste Sache, die ich je gemacht hatte.

Nun muss ich bald meine Aufenthaltsgenehmigung (für Studium) verlängern lassen. In Antragsformular wird es gefragt, ob der Beantragte schon vorbestraft ist. Im welchen Sinne heißt "vorbestraft" hier?

Ich habe gelesen, solange es keinen Eintrag ins Führungszeugnis besteht (d.h. Tagsstätze unter 90), gilt nicht als vorbestraft.

Was soll ich bei der Frage "Sind Sie vorbestraft?" ankreuzen? Ja oder Nein?

Ich weiss, dass die Behöre durch BRZ diesen Straftat erfahren wird.

Ich will nur alles richtig machen und diese Dummheit nie wieder wiederholen.

Bitte helfen Sie mir weiter!

Vielen vielen Dank!
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.939

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 09.10.2007 um 23:37:33
 
haoren schrieb am 09.10.2007 um 23:33:55:
Was soll ich bei der Frage "Sind Sie vorbestraft?" ankreuzen? Ja oder Nein?

Ich weiss, dass die Behöre durch BRZ diesen Straftat erfahren wird.

Hi,
wenn Du schon weißt, dass die ABH das eh erfährt,
dann sollte es auch für Dich logisch sein, dass es immer
besser ist, sowas anzugeben. Wirkt sicherlich besser,
als wenn man erst durch behördliche Ermittlungen davon
erfährt.
Trage ein: "Strafbefehl 20 TS wg. Diebstahls geringwertiger Sachen"
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Danka
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Beiträge: 120
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: nicht EU
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Antwort #2 - 30.10.2007 um 15:41:21
 
Hallo Haoren,

ich bin mir nicht ganz sicher, aber es wird davon abhängig sein, wann du diese Straffe bekommen hast, bzw. wann es geschehen ist. Eine ehmallige Komillitonin und Freundin von mir hatte so etwas auch gehabt. Sie hatte auch 20 oder 30 Tagen gearbeitet. Aber sie hatte bei der Verlängerung des Visums es nicht anegeben, weil sie die Straffe geringfügig war und entweder nach einem Monat oder nach 3 Monaten aus der Datenbank (ich weiß nicht wie sie heißt) entfernt wurde. Vielleicht rufst du zuerst beim Gericht an und erkundigst sich danach. Sie hatte nie Probleme damit und hatte ihr Studenten-Visum immer verlängert bekommen.

Ich habe ihr damals geholfen und beim Gericht angerufen. Sie waren dort supper nett. Hab keine Angst, es kann doch echt jedem passieren.


Viel Glück
Danka
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