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umgangsrecht (Gelesen: 790 mal)
mutti30
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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06.10.2007 um 17:05:32
 
hallo,

folgendes ist passiert. ich war 10 monate mit einem afrikaner zusammen. bin schwanger geworden und habe mich in der schwangerschaft noch von ihm getrennt. das kind kam zur welt. es wurde die vaterschafts anerkennung gemacht. leider auch das gemeinsame sorgerecht. er ist dann ausgereist aus deutschland. und ich habe nichts mehr von ihm gehört. nach 7 jahren steht er vor meiner tür und möchte sein kind kennenlernen. nach langem hin und her hat er nun beim familiengericht einen antrag aus umgangsrecht eingereicht. ich habe mit meiner tochter darüber gesprochen. sie ist 8 jahre alt und sie möchte ihn jetzt nicht kennenlernen sondern erst in 3 jahren wenn er deutsch sprechen sollte. meine frage ist jetzt. sollte er mit seinem antrag nicht durch kommen, muß er dann deutschland verlassen oder kann er dann hier bleiben. und habe ich dann das theater in 3 jahren wieder. meine tochter muß mit zum gericht, was erwartet sie da, wie kann man sie darauf vorbereiten.

danke schon mal
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berlinost75  
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.10.2007 um 17:44:12
 
mutti30 schrieb am 06.10.2007 um 17:05:32:
meine frage ist jetzt. sollte er mit seinem antrag nicht durch kommen, muß er dann deutschland verlassen oder kann er dann hier bleiben.


das kommt drauf an, unter welchen Umständen er wieder eingereist ist und sich derzeit in Deutschland aufhält.

Zitat:
und habe ich dann das theater in 3 jahren wieder.


das "Theater" hast Du ggf. noch etliche Jahre.

BTW: hast Du in der Vergangenheit nie das alleinige Sorgerecht gebraucht? Bei Müttern schaut vermutlich keiner so genau hin, aber trotzdem. Bei Ärzten z.B.?

Zitat:
meine tochter muß mit zum gericht, was erwartet sie da, wie kann man sie darauf vorbereiten.


der Richter wird sie zu ihren Wünschen und Vorstellungen befragen. Insbes. auch herausfinden wollen, ob die Ablehnung evtl. von der Mutter "eingeimpft" wurde und ggf. prüfen, wie sich das Kind in Gegenwart des Vaters verhält, ob eine Kommunikation möglich ist etc.

Muleta
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mutti30
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 06.10.2007 um 18:10:02
 
er ist über edliche umwege wieder nach deutschland eingereist er hatte nur ein touristen visum und jetzt eine duldung bis die verhandlung vorbei ist wegen dem sorgerecht hatte ich nie probleme da mich keine danach gefragt hatte
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berlinost75  
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