Muleta schrieb am 05.10.2007 um 12:46:08:das ist dann kein Teilerfolg, sondern ein voller Erfolg (keine Kosten für die Behörde, außer eh-da-Kosten)
Außerdem biete sich hier der Vorteil mal locker 1-2 Jahre Hartz IV oder Sozialhilfe zu sparen. Rechnest du jetzt mal X Fälle mal Y Jahre, kommt da sicherlich eine schönes Sümmchen bei raus. Der Richter und das Gericht, müssen sowieso bezahlt werden, also auch hier eine Nullnummer. Betriebswirtschaftlich gesehen, ein vollen Erfolg, wenn die Sache nach 2 Jahren oder so, mit einem Vergleich ausgeht. Ein Schelm, der Böses dabei denkt !
ronny schrieb am 05.10.2007 um 11:18:06:.
Ein Vergleich ist eigentlich nur dann opportun, wenn dadurch für mich als Behörde messbare Vorteile bei rauskommen.
Ronny, hier geht es nicht um die
ABH s. Das beim AA und FVZ hat das Methode. Bei den
ABH s steht ja auch die Kosten-Nutzen Rechnung im Vordergrund. Ist ein OVG für die
ABH zuständig, das äußerst liberal urteilt, wird sich auch die
ABH liberal verhalten.
Ein gutes Beispiel ist Essen und Bochum. (Einen Steinwurf auseinander) Für Bochum ist Hamm zuständig, und für Essen Düsseldorf. Hamm urteilt liberaler als Düsseldorf.
Vor dem "neuen Gesetz" sind zb.
AE nach Hochzeit in Dänemark von Essen, regelmäßig abgelehnt worden, in Bochum regemäßig erteilt worden. Was nutz es auch der Stadt/Gemeinde/ABH eine
AE abzulehnen, und vor dem OVG bekommt man einen drüber. Nur Kosten und Verwaltungsaufwand.
Beim AA sieht das deutlich anders aus. Der Ausländer kostet nichts, solange er nicht hier ist, und selbst wenn man verliert, dafür aber 1-2 Jahre keine Leistungen zahlen musste, ist das schon ein Geschäft. Geben ein paar auf, und der Rest endet im Vergleich, ist das ein besseres Geschäft. Selbst wenn Prozesskostenhilfe gewährt wird, und das Verfahren dauert lange genug, ist es immer noch ein Geschäft.
Muleta schrieb am 05.10.2007 um 07:56:54:Ärgerlich ist das nur für diejenigen, die ausreichend finanzielle Mittel haben.
Die landen meist erst gar nicht in Berlin. Meiner Erfahrung nach, bekommen Deutsche die gut bis sehr gut verdienen, eigentlich nie Probleme mit den Botschaften, oder den
ABH s. (Sie könnne ja "ihren" Ausländer finanzieren)
Und selbst wenn, landen die meist nicht in Berlin. (Außer Prinzipienreiter, die es darauf anlegen) Da bietet doch das EU Recht für Gutverdienende genügend Schlupflöcher, um seiner Behörde/Botschaft , die lange Nase zu zeigen. Oder siehst du das anders ? "Money Makes the World Go Round", trift auch hier zu.
Nur mal als Beispiel :
50 Jährig, Deutsch, Männlich, Unternehmer, Einkommen 6 stellig, heiratet Russin 30 Jährig ohne Geld und Bildung.
50 Jährig, Deutsch, Weiblich, Hartz IV, heiratet Marokkaner 30 Jährig ohne Geld und Bildung.
Beide natürlich mit Deutsch
A1 Zertifikat made by Goethe.
Wer dieser beiden Fälle wird wohl Probleme, beim FZV und
AE bekommen ?
Tom