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Vergleich vorm Verwaltungsgericht (Gelesen: 6.768 mal)
ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 05.10.2007 um 11:18:06
 
Hallo thom,

das beantwortet meine rhetorische Frage nicht Zwinkernd

Wenn ich einen Fall ablehne, lasse ich mich nur seltenst  wenn überhaupt noch davon überzeugen , dass ich Unrecht  habe. Also warte ich die Hauptverhandlung im Normalfall ab.  Und da gehts mir auch immer um die grundsätzliche Geschichte, d.h. einer Vergleichslösung stimme ich nur selten zu , werde notfalls auch noch das Beschwerdeverfahren durchziehen.
Ein Vergleich ist eigentlich nur dann opportun, wenn dadurch für mich als Behörde messbare Vorteile bei rauskommen. Ein solcher wäre die Formel:

Behörde erteilt... wenn der Kläger die Kosten trägt.

Ansonsten hätte ich für mich bereits zuviel Arbeit investiert, als dass weniger als ein Urteil bei rauszukommen hat. Wenn das dann zu meinen Ungunsten ausgeht, seis drum.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #16 - 05.10.2007 um 12:15:11
 
Hi Ronny,
Deine Unlust zum Vergleich werden die Behördenvertreter in den FZF-Verfahren sicher teilen, psychologisch sind sie in ähnlicher Situation.
Warum vergleichen sie sich dann aber im so vielen Fällen? Offenbar sehen sie sich in der Hauptsache dazu gezwungen, um wenigstens Teilerfolge zu verzeichnen.
quid pro quo, tit-for-tat - dieses Spiel hat völlig ungleiche Partner wird nicht freiwillig gespielt.
Effektiv bedeutet das doch oft einen Machtmissbrauch der Behördenvertreter, wenn nach falscher Behördenentscheidung und jahrelanger Quälerei der Betroffenen die ungerechtfertigte Kostenabwälzung als Teilerfolg gilt, den die Leute verängstigt hinnehmen müssen.
Verstehe allerdings auch die Richter nicht, die durch deutlichere Hinweise zur Entscheidungstendenz die Zahl solcher Vergleiche erheblich reduzieren müssten.
thom
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #17 - 05.10.2007 um 12:46:08
 
thom schrieb am 05.10.2007 um 12:15:11:
quid pro quo, tit-for-tat - dieses Spiel hat völlig ungleiche Partner wird nicht freiwillig gespielt.
Effektiv bedeutet das doch oft einen Machtmissbrauch der Behördenvertreter, wenn nach falscher Behördenentscheidung und jahrelanger Quälerei der Betroffenen die ungerechtfertigte Kostenabwälzung als Teilerfolg gilt, den die Leute verängstigt hinnehmen müssen.


das ist dann kein Teilerfolg, sondern ein voller Erfolg (keine Kosten für die Behörde, außer eh-da-Kosten).

Zitat:
Verstehe allerdings auch die Richter nicht, die durch deutlichere Hinweise zur Entscheidungstendenz die Zahl solcher Vergleiche erheblich reduzieren müssten.


der Vergleich, egal welchen Inhalts, spart dem Richter das Schreiben eines Urteils/Beschlusses - eine Akte weniger, kein Stress. Außerdem verdient der Rechtsanwalt an einem Vergleich (wesentlich) besser, als bei einer Entscheidung des Gerichts (soweit er nach gesetzlichen Gebühren abrechnet). Die Kläger haben da also keinen leichten Stand...

Muleta
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tomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #18 - 05.10.2007 um 14:12:55
 
Muleta schrieb am 05.10.2007 um 12:46:08:
das ist dann kein Teilerfolg, sondern ein voller Erfolg (keine Kosten für die Behörde, außer eh-da-Kosten)
Außerdem biete sich hier der Vorteil mal locker 1-2 Jahre Hartz IV oder Sozialhilfe zu sparen. Rechnest du jetzt mal X Fälle mal Y Jahre, kommt da sicherlich eine schönes Sümmchen bei raus. Der Richter und das Gericht, müssen sowieso bezahlt werden, also auch hier eine Nullnummer. Betriebswirtschaftlich gesehen, ein vollen Erfolg, wenn die Sache nach 2 Jahren oder so, mit einem Vergleich ausgeht. Ein Schelm, der Böses dabei denkt !

ronny schrieb am 05.10.2007 um 11:18:06:
.
Ein Vergleich ist eigentlich nur dann opportun, wenn dadurch für mich als Behörde messbare Vorteile bei rauskommen.
Ronny, hier geht es nicht um die ABH s. Das beim AA und FVZ hat das Methode. Bei den ABH s steht ja auch die Kosten-Nutzen Rechnung im Vordergrund. Ist ein OVG für die ABH zuständig, das äußerst liberal urteilt, wird sich auch die ABH liberal verhalten.

Ein gutes Beispiel ist Essen und Bochum. (Einen Steinwurf auseinander) Für Bochum ist Hamm zuständig, und für Essen Düsseldorf. Hamm urteilt liberaler als Düsseldorf.

Vor dem "neuen Gesetz" sind zb. AE nach Hochzeit in Dänemark von Essen, regelmäßig abgelehnt worden, in Bochum regemäßig erteilt worden. Was nutz es auch der Stadt/Gemeinde/ABH eine AE abzulehnen, und vor dem OVG bekommt man einen drüber. Nur Kosten und Verwaltungsaufwand.

Beim AA sieht das deutlich anders aus. Der Ausländer kostet nichts, solange er nicht hier ist, und selbst wenn man verliert, dafür aber 1-2 Jahre keine Leistungen zahlen musste, ist das schon ein Geschäft. Geben ein paar auf, und der Rest endet im Vergleich, ist das ein besseres Geschäft. Selbst wenn Prozesskostenhilfe gewährt wird, und das Verfahren dauert lange genug, ist es immer noch ein Geschäft.

Muleta schrieb am 05.10.2007 um 07:56:54:
Ärgerlich ist das nur für diejenigen, die ausreichend finanzielle Mittel haben.

Die landen meist erst gar nicht in Berlin. Meiner Erfahrung nach, bekommen Deutsche die gut bis sehr gut verdienen, eigentlich nie Probleme mit den Botschaften, oder den ABH s. (Sie könnne ja "ihren" Ausländer finanzieren)

Und selbst wenn, landen die meist nicht in Berlin. (Außer Prinzipienreiter, die es darauf anlegen) Da bietet doch das EU Recht für Gutverdienende genügend Schlupflöcher, um seiner Behörde/Botschaft , die lange Nase zu zeigen. Oder siehst du das anders ? "Money Makes the World Go Round", trift auch hier zu.

Nur mal als Beispiel :

50 Jährig, Deutsch, Männlich, Unternehmer,  Einkommen 6 stellig, heiratet Russin 30 Jährig ohne Geld und Bildung.
50 Jährig, Deutsch, Weiblich, Hartz IV, heiratet Marokkaner 30 Jährig ohne Geld und Bildung.  

Beide natürlich mit Deutsch A1 Zertifikat made by Goethe. Smiley

Wer dieser beiden Fälle wird wohl Probleme, beim FZV und AE bekommen ?

Tom


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 05.10.2007 um 16:10:15
 
tomy und Muleta,

ihr habt aber recht seltsame Auffassungen zu Vergleichen:
Ihr geht davon aus, dass ABH und AA absichtlich von vornherein unrechtmäßige Entscheidungen treffen aus betriebswirtschaftlichen Gründen !

Ich möchte den Beamten sehen, der vorsätzlich falsche Entscheidung mit diesen Intentionen trifft.

Könnte es denn vielleicht auch sein, dass die Entscheidung im Entscheidungszeitpunkt richtig war, sich jedoch im Verlauf des Verfahrens eine Änderung der Tatsachen- oder Rechtslage eingetreten ist, sodass zum Zeitpunkt des Vergleichs eine andere Entscheidung getroffen werden könnte ?
Könnte es auch sein, dass lediglich eine verschiedene Wertung des Sachverhalts vorliegt ?

Denkt mal darüber nach und kreidet nicht immer Böswilligkeit an !

tomy schrieb am 05.10.2007 um 14:12:55:
Vor dem "neuen Gesetz" sind zb. AE nach Hochzeit in Dänemark von Essen, regelmäßig abgelehnt worden, in Bochum regemäßig erteilt worden

Das, lieber tomy, sagt leider gar nichts aus, ob Essen schlecht oder Bochum gut ist.
Man könnte auch sagen, dass Bochum den Konflikt scheut und aus "betriebswirtschaftlichen" Gründen (zu wenig Personalien, öffentliche Reputation) nicht richtig entscheidet, und Essen richtig entscheidet und deshalb, als schlechte Behörde dasteht, weil sie unpopälere Entscheidungen trifft.
Diese allgemeine Wertung über die Behörden liegt leider völlig daneben.

proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 05.10.2007 um 16:57:42
 
Zitat:
Ihr geht davon aus, dass ABH und AA absichtlich von vornherein unrechtmäßige Entscheidungen treffen aus betriebswirtschaftlichen Gründen !


das habe ich nicht gesagt. Wir reden hier von Fällen die, warum auch immer, vor dem VG gelandet sind.

Zitat:
Könnte es denn vielleicht auch sein, dass die Entscheidung im Entscheidungszeitpunkt richtig war, sich jedoch im Verlauf des Verfahrens eine Änderung der Tatsachen- oder Rechtslage eingetreten ist, sodass zum Zeitpunkt des Vergleichs eine andere Entscheidung getroffen werden könnte ?


klar kann das sein. Die Behörde hat den Kläger aber dann gefälligst unverzüglich und ohne weitere Aufforderung durch das Gericht klaglos zu stellen und Erledigung zu erklären. Darauf kann dann das Gericht eine Kostenentscheidung nach billigem Ermessen treffen. Für einen Vergleich besteht dann keine Notwendigkeit.

Muleta
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Antwort #21 - 05.10.2007 um 17:52:16
 
Muleta schrieb am 05.10.2007 um 16:57:42:
klar kann das sein. Die Behörde hat den Kläger aber dann gefälligst unverzüglich und ohne weitere Aufforderung durch das Gericht klaglos zu stellen und Erledigung zu erklären. Darauf kann dann das Gericht eine Kostenentscheidung nach billigem Ermessen treffen. Für einen Vergleich besteht dann keine Notwendigkeit.

Muleta


Das ganze ist doch auf einen kleinen Punkt zusammen zu fassen.
Solange der Beamte/Angestellte nicht in Haftung genommen wird durch seinen Dienstherren, wird sich nichts ändern.
Wäre es wie in der freinen Wirtschaft, 1 verlorene Klage = 1 Abmahnung, und spätestens nach der 3. Entfernung aus dem Dienst ohne die horrende Pension, unsere VG hätten Termine frei ohne Ende.

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Antwort #22 - 05.10.2007 um 17:57:22
 
Hat nicht mehr sehr viel mit Ehe und Familie zu tun - ist hier
besser aufgehoben.
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Antwort #23 - 05.10.2007 um 17:58:30
 
sigi-n schrieb am 05.10.2007 um 17:52:16:
Wäre es wie in der freinen Wirtschaft, 1 verlorene Klage = 1 Abmahnung, und spätestens nach der 3. Entfernung aus dem Dienst ohne die horrende Pension, unsere VG hätten Termine frei ohne Ende. 

Dieser Beitrag gehört wohl ins Userforum unte den Witze-Thread....
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Antwort #24 - 05.10.2007 um 18:30:02
 
Zitat:
Userforum unte den Witze-Thread


Das einzige was hier noch witzig ist, sind die dummsch... - Kommentare a la
Abmahnung für Beamte Zwinkernd

Langsam vergeht einem die Lust bei soviel Unwissen und Borniertheit hier überhaupt noch was zu posten  Ärgerlich
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Antwort #25 - 05.10.2007 um 18:38:45
 
Zitat:
Dieser Beitrag gehört wohl ins Userforum unte den Witze-Thread.... 


Es gibt noch ne Alternative ...

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