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FZF - Willkür bei den deutschen Vertretungen? (Gelesen: 4.563 mal)
fcf2000
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Antwort #15 - 05.10.2007 um 11:33:32
 
Danke für die Infos.

@Einbeck, Anna2 und Ronny:

Also, auf den Übersetzungen der Zeugnisse heißt es:

1) Medienkommunikation (Bachelor), 4-jähriges Studium
2) Spezialisierung in Englisch: Lehren der englischen Sprache, 2-jähriges Aufbaustudium

Sie hat erst Anfang September mit privaten Deutschunterrichten angefangen (es gibt keinen Deutschkurs in ihrer Stadt), es sind also praktisch nur sehr geringe Deutschkenntnisse vorhanden.

Schwierig zu sagen, ob die Person, die mir über die Annehmbarkeit der Diplomzeugnisse in dem Konsulat informiert hat, Sachbearbeiter oder Entscheider ist im Visumsverfahren. Der Kontakt war per Mail, die Aussage aber zeimlich deutlich:

"sofern Ihre Frau den Abschluss ihres Hochschulstudiums mittels eines
entsprechenden Zeugnisses bei Antragstellung nachweisen kann, kann auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet werden."

Noch mal vielen Dank für eure Hilfe!
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jetflyer
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Antwort #16 - 05.10.2007 um 11:44:54
 
Wobei das ja einfach zu klären wäre:
Man schaue unter Anabin.de und findet sehr genau, ob grundsätzlich die Uni und der Abschluss eine Vergleichbarkeit zu einem deutschen UNI/FH Abschluss hat.

Der Prof.cand.dr.habil.Melk&Muh würde dann schon mal rausfallen in Bezug auf Hochschulabschluss als Ersatz für ein GI Deutsch Zertifikat

GRüße
jetflyer
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Tippi
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Antwort #17 - 05.10.2007 um 13:35:05
 
jetflyer schrieb am 05.10.2007 um 11:44:54:
Man schaue unter Anabin.de und findet sehr genau


Hierzu, weil es gerade passt, mal ein Hinweis in eigener Sache:

Wir haben eine gut sortierte Sammlung an ...
(u.a. eben auch Anabin)

Benutzt die doch mal, sucht und findet dort Hilfen. Dazu gibt es
diese Sammlung.

Gruß

Tippi
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Einbeck
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Antwort #18 - 05.10.2007 um 13:55:25
 
fcf2000 schrieb am 05.10.2007 um 11:33:32:
Also, auf den Übersetzungen der Zeugnisse heißt es:

1) Medienkommunikation (Bachelor), 4-jähriges Studium
2) Spezialisierung in Englisch: Lehren der englischen Sprache, 2-jähriges Aufbaustudium

Sie hat erst Anfang September mit privaten Deutschunterrichten angefangen (es gibt keinen Deutschkurs in ihrer Stadt), es sind also praktisch nur sehr geringe Deutschkenntnisse vorhanden.

Schwierig zu sagen, ob die Person, die mir über die Annehmbarkeit der Diplomzeugnisse in dem Konsulat informiert hat, Sachbearbeiter oder Entscheider ist im Visumsverfahren. Der Kontakt war per Mail, die Aussage aber zeimlich deutlich:

"sofern Ihre Frau den Abschluss ihres Hochschulstudiums mittels eines  
entsprechenden Zeugnisses bei Antragstellung nachweisen kann, kann auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet werden."
 


Danke für die Info.

Denke mal die E-Mail war vom Sachbearbeiter/Entscheider dürfte rk-visa-10 oder rk-visa-100
bzw. rk-10 oder rk-100 im Absender tragen.

Sagen wir mal so, bei mir hätte ich in diesem Falle Antrag angenommen und bezüglich Hochschulabschluss und geringen Integrationsbedarf die Abstimmung mit der ABH gesucht.
Diese Abstimmung ist meines erachtens idealerweise  zu suchen, da die ABH ja Sachverhalt genauso beurteilen sollte und die Visaerteilung deren Zustimmung bedarf.
ABH hat hier auch bessere Praxiskenntnisse in D, dort wird die IntV  ja regelmäßig angewendet.
Auf den ersten Blick, muss ich persönlich schon sagen, sehe ich hier wahrscheinlich auch eher geringen Integrationsbedarf.
Wie gesagt, ganz persönlich, ohne Vorgang, Diplom, evtl. berufserfahrung und Person, ja Sachverhalt genau  zu kennen. Bitte verzeiht mir diese Vorsicht, aber aus Erfahrungen gelernt,
sonstr werde ich demnächst in jeder Visastelle zitiert.


Kann mich nur wiederholen, alles noch sehr Neu, hier fehlt Erfahrung und Praxis.
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fcf2000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 05.10.2007 um 14:29:52
 
Die E-Mail wurde von einem RK-VISA-10 geantwortet.

Glaubt ihr, ich könnte eine Vorabzustimmung bei der ABH beantragen? Wenn ja, wie macht man das? Die ABH hat schon alle Unterlagen meiner Frau, das habe ich parallel mit dem Visumsverfahren meiner Frau gemacht (obwohl das Visumsverfahren noch nicht "im System" existiert, da das Konsulat nicht beantragt hat).

Danke für die Hilfe
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