fcf2000 schrieb am 05.10.2007 um 11:33:32:Also, auf den Übersetzungen der Zeugnisse heißt es:
1) Medienkommunikation (Bachelor), 4-jähriges Studium
2) Spezialisierung in Englisch: Lehren der englischen Sprache, 2-jähriges Aufbaustudium
Sie hat erst Anfang September mit privaten Deutschunterrichten angefangen (es gibt keinen Deutschkurs in ihrer Stadt), es sind also praktisch nur sehr geringe Deutschkenntnisse vorhanden.
Schwierig zu sagen, ob die Person, die mir über die Annehmbarkeit der Diplomzeugnisse in dem Konsulat informiert hat, Sachbearbeiter oder Entscheider ist im Visumsverfahren. Der Kontakt war per Mail, die Aussage aber zeimlich deutlich:
"sofern Ihre Frau den Abschluss ihres Hochschulstudiums mittels eines
entsprechenden Zeugnisses bei Antragstellung nachweisen kann, kann auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet werden."
Danke für die Info.
Denke mal die E-Mail war vom Sachbearbeiter/Entscheider dürfte rk-visa-10 oder rk-visa-100
bzw. rk-10 oder rk-100 im Absender tragen.
Sagen wir mal so, bei mir hätte ich in diesem Falle Antrag angenommen und bezüglich Hochschulabschluss und geringen Integrationsbedarf die Abstimmung mit der
ABH gesucht.
Diese Abstimmung ist meines erachtens idealerweise zu suchen, da die
ABH ja Sachverhalt genauso beurteilen sollte und die Visaerteilung deren Zustimmung bedarf.
ABH hat hier auch bessere Praxiskenntnisse in D, dort wird die
IntV ja regelmäßig angewendet.
Auf den ersten Blick, muss ich persönlich schon sagen, sehe ich hier wahrscheinlich auch eher geringen Integrationsbedarf.
Wie gesagt, ganz persönlich, ohne Vorgang, Diplom, evtl. berufserfahrung und Person, ja Sachverhalt genau zu kennen. Bitte verzeiht mir diese Vorsicht, aber aus Erfahrungen gelernt,
sonstr werde ich demnächst in jeder Visastelle zitiert.
Kann mich nur wiederholen, alles noch sehr Neu, hier fehlt Erfahrung und Praxis.