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heirat in dänemark (Gelesen: 1.867 mal)
SweetHoney
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Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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04.10.2007 um 09:55:42
 
Ich werde bald in Dänemark heiraten. Mein zukünftiger Mann kommt aus Kamerun. Was muss man tun, wenn man wieder in D ist? Wie ist das dann mit dem Aufenthalt? Wie lang muss man in D leben, um hier "ewig" bleiben zu können?
Ich hab aber noch eine Tochter (ein halbes Jahr). Den Papa der Kleinen, er kommt aus dem Senegal, habe aber nicht angegeben, aus persönlichen Gründe.
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SweetHoney  
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tomy
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Beiträge: 64

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 04.10.2007 um 10:16:29
 
SweetHoney schrieb am 04.10.2007 um 09:55:42:
Ich werde bald in Dänemark heiraten. Mein zukünftiger Mann kommt aus Kamerun. Was muss man tun, wenn man wieder in D ist?
Wenn er bereits eine AE für Deutschland hat, könnt ihr danach zu ABH gehen und eine änderung der AE beantragen. Nach 3 Jahren kann er eine NE oder auch die Deutsche Bürgerschaft beantragen. Hat er keine AE für Deutschland, sondern er ist mit Visum hier, muss er zurück in seine Heimat und dort bei der Botschaft ein FZV beantragen.

Es soll auch einigen gelingen mit Duldung in Dänemark zu heiraten, diese Ehe wäre nach Dänischem Recht wahrscheinlich nicht gültig.(zusätzlich Illegale Einreise in Dänemark)  Und damit auch in Deutschland nicht. Dazu gab es mal einen Fred hier, wo ein Gericht die Ehe als nichtgültig betrachtet hat, weil das Visum des Ehepartners bei der Eheschleißung schon abgelaufen war.


Tom
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 04.10.2007 um 17:09:14
 
Um dir einigermaßen antworten zu können, müßte man wissen, welchen Status dein zukünftiger Ehemann hat.
Hat er einen Pass mit einem rechtmäßigen Aufenthalt ?? Hat er nur eine Duldung (womit eine Eheschließung in Dänemark absolut aussichtslos wäre - die Dänen akzeptieren nur noch rechtmäßige AE's bzw. Schengen-Visa)

Mit der Information über dein Kind kann ich jetzt so gar nix anfangen. Was wolltest du damit ausdrücken ?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 04.10.2007 um 20:41:26
 
ChicaLoca schrieb am 04.10.2007 um 17:09:14:
Mit der Information über dein Kind kann ich jetzt so gar nix anfangen. Was wolltest du damit ausdrücken ?


Kann es sein, daß sie ins dänische Standesamtsformular gehört?

Gruß, ULF
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 05.10.2007 um 07:53:37
 
@Ulf
Wieso das?
Was hat das Kind mit der Eheschließung zu tun?
Versteh ich nicht
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 05.10.2007 um 14:47:26
 
ChicaLoca schrieb am 05.10.2007 um 07:53:37:
Was hat das Kind mit der Eheschließung zu tun?
Versteh ich nicht


Frag nicht mich, frag http://www.wedding-abctravel.com/pdf/eheerklaerung_de.pdf

Gruß, ULF
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 05.10.2007 um 15:43:38
 
Wieder mal so ein Beitrag, wo mit möglichst wenig Preisgabe eigener Informationdas optimale an Gebrauchsinformationen herausgeholt werden soll.

Bevor auf so ein Posting überhaupt geantwortet werden darf, müssten folgende Fragen beantwortet werden:
1. Welchen Aufenthaltsstatus hat dein Zukünftiger ?
    a) Aufenthaltserlaubnis oder
    b) Duldung (wenn ja, warum zB abgelehnter Asylbewerber)
2) ggfs. warum wird er geduldet (zB. weil er kein Identitätsdokument vorgelegt hat)
3. Besitzt er einen gültigen Pass und hat er ihn der ABH vorgelegt ?
4. Hat er immer seine richtign Personalien angegeben ?
5. Hat er bereits irgendeine Ordnungsverfügung (Ausweisung, Ablehnung der Verlängerung eines Aufenthaltserlaubnisantrages, Ablehnung Asyl) erhalten ?

Auf die Schnelle fallen mir nicht mehr Fragen ein.

proll
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