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Harzt IV Antrag nicht einmal angesehen!!!! (Gelesen: 2.120 mal)
Studentslife
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Harzt IV Antrag nicht einmal angesehen!!!!
02.10.2007 um 23:17:34
 
Hallo Leute, ich hatte vor einiger Zeit schon Rat zu diesem Thema gesucht und
guten Rat u.a. von "schweitzer" (schöne Grüsse an dieser Stelle) bekommen.

Zu mir ich bin Student (deutscher Staatsbürger)
und habe eine marokkanische Frau geheiratet.
Ich arbeite zur Zeit während des Semester auf 800 Euro-Basis und bekomme etwas über 700 Euro netto.
Eigentlich würde das Geld reichen, knapp aber besser als von Staatskosten zu leben.
Jetzt wurde meiner Frau (20) auferlegt das sie bevor sie eine Verlängerung der AE bekommt einen Integrationskurs machen muss (Eigentanteil 100 Euro monatlich)
dazu kommen noch Fahrtkosten etc.. Jetzt bekommt man diese als Student nicht bezahlt, nur als ALG I und II Empfänger. Daher entschied ich mich dazu einen Hartz IV Antrag zu stellen um A:den Integrationskurs für meine Frau bezahlt zu bekommen und um den restlichen Lebensunterhalt zu bestreiten. Heute war ich bei "Sozialamt" und wollte meinen Antrag samt erfordelicher Unterlagen abgeben,
nun hat mir die Vordame (an dieser Stelle sei gesagt das sie die Funktion eines Vorstoppers erfüllen soll) erzählt, dass ich 1. eine Bescheinigung darüber einreichen soll, dass ich keine Bafög beziehe 2. eine Bescheinigung dass meine Frau den Integrationskurs besucht und 3. Bewerbungsunterlagen meiner Frau und als ich ging warf sie mir noch den Satz hinterher : "Sie müssen sich um Arbeit bemühen" und "Ihre Frau ist unter 25, also müssen Ihre Eltern für sie sorgen" und "mein Sohn studiert (auch hä?) in London und ich muss für ihn aufkommen"  .
Völlig überfordert von aggressiven und unfreundlichen Art dieser Dame Schockiert/Erstaunt verliess ich das Büro mit Unmut und wenig Hoffnung überhaupt jemals mit der jetzigen Situation fertig zu werden weinend
Kann mir jemand weiterhelfen bzw. mir sagen was ich jetzt machen soll???
Ich weiss nicht wie die Rechtslage in so einem Fall aussieht und ob ich bzw.
meine Frau Anspruch auf Beihilfe hat?


PS: Meine Antrag hat sie sich nicht angesehen und annehmen oder mir einen Termin für einen Berater geben wollte sie mir auch nicht.

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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.10.2007 um 23:50:12
 
Studentslife schrieb am 02.10.2007 um 23:17:34:
Meine Antrag hat sie sich nicht angesehen und annehmen oder mir einen Termin für einen Berater geben wollte sie mir auch nicht.


1.) Deine Frau muss den Antrag stellen, nicht Du.
2.) Ein großes deutsches Unternehmen bietet die Dienstleistung "eingeschriebenen Brief" für 2,15 EUR an. In den Umschlag ein Blatt mit Absenderangaben und den Worten "hiermit beantrage ich Arbeitslosengeld 2, Mit freundlichen Grüßen" + Unterschrift + Datum und schwupps ist der Antrag gestellt - ganz ohne Stress. Die Behörde meldet sich dann bei Dir in Kürze per Post und schickt die dann noch notwendigen Formulare in der Regel mit vorgedruckter "Kunden"nummer gleich frei Haus (recht guter Service auf diesem Wege, wirklich).

Geht aber nur mit Papier, nicht mit E-Mail.

Muleta

P.S. Das Ganze funktioniert auch mit persönlicher Vorsprache - aber nicht beim Sachbearbeiter, sondern bei der Poststelle des Jobcenters (i.d.R. irgendwo im Erdgeschoss - Hintereingang/Lieferanteneingang). Gleich noch eine Kopie des Schreibens mitnehmen und vom Menschen in der Poststelle zwecks Einlieferungsnachweises mit einem Eingangsstempel versehen lassen.

P.P.S. was studierst Du eigentlich?
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Studentslife
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.10.2007 um 00:11:47
 
Danke für die Antwort,
hat meine Frau denn überhaupt ein Anrecht auf ALG II, obwohl sie unter 25 ist?
Mich hat der Einwand der Dame stutzig gemacht weinend
ich studiere BWL und zu allem übel (was ich vergessen hatte zu erwähnen) muss ich seit diesem Semester 655 Euro an Semesterbeitrag+Studiengebühren zahlen weinend daher der finanzielle Engpass.
Sorry der blöden Nachfrage, soll ich das Schreiben mit dem Formlosen Antrag abstempeln lassen oder einfach per Einschreiben/Rückschein senden?

PS: Hab´den Antrag auch für meine Frau gestellt, und mich zusätzlich
zur Zugehörigkeit der Bedarfsgemeinschaft samt Lohnunterlagen etc. eingetragen,
aber den hätte sich die Dame im Erdgeschoss erstmal ansehen müssen Schockiert/Erstaunt

Grüsse

Sippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.10.2007 um 00:45:02
 
Studentslife schrieb am 03.10.2007 um 00:11:47:
Danke für die Antwort,
hat meine Frau denn überhaupt ein Anrecht auf ALG II, obwohl sie unter 25 ist?
Mich hat der Einwand der Dame stutzig gemacht weinend


stell den Antrag! Dann prüft die Behörde völlig kostenlos und Du kriegst eine Antwort, ggf. mit ausführlicher Begründung. Billiger, (hoffentlich) kompetenter und vor allem verbindlicher geht's nicht. Nach meiner dunklen Erinnerung gilt der ganze 25-Jahre-Käse aber sowieso nur für Unverheiratete.

Zitat:
ich studiere BWL


... vermutlich mit Schwerpunkt Ökonometrie oder Rechnungswesen... (SCNR)

Zitat:
Sorry der blöden Nachfrage, soll ich das Schreiben mit dem Formlosen Antrag abstempeln lassen oder einfach per Einschreiben/Rückschein senden?


wie Du willst. Im Prinzip kannst Du auch beides parallel machen und zusätzlich noch faxen (Preisfrage: wieviele Vorgänge werden dann in der Behörde möglicherweise angelegt und müssen später wieder zusammengeflickt werden? Also, such Dir netterweise einen Weg aus.)

Muleta
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Antwort #4 - 03.10.2007 um 10:23:35
 
Zum Thema I-Kurs:

Kostenbefreiungsantrag stellen, dann werden 100,- € monatlich wahrscheinlich nicht fällig. Das der Antrag positiv beschieden wird ist wahrscheinlich, da geringes Einkommen!

Fahrtkostenzuschuss gibts tatsächlich nur bei ALG II, zukünftig soll auch in anderen Fällen FKZ gezahlt werden, aber das ist noch nicht verabschiedet.

Davon abgesehen:

Wozu braucht deine Frau FKZ? Wenn ihr in einer Studentenstadt lebt, wird es dort I-kurse in der Nähe geben!

Warum geht deine Frau nicht nebenbei arbeiten? Studiert sie auch?
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interstellare Anhalter besitzen kann.
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 03.10.2007 um 20:21:48
 
Hallo Zusammen, danke für die ausführlichen Antworten.

Die FK würden im Monat 50-60 Euro für ein Ticket sein.
Da sonst alles wichtige in der Nähe ist, braucht sie normalerweise keine Monatsfahrkarte. Und mit der Arbeit ist das so ne´ Sache, den IK muss sie jetzt machen um nächstes Jahr die AE verlängert zu bekommen, denn nur mit IK als Nachweis bekommt sie den Stempel (hat jedenfalls der Herr von der AB erzählt).
Naja, und dieser Kurs ist 6 Std. täglich und dann für nachmittags was zu finden wird mangels beherrschen der deutschen Sprache ziemlich schwer werden, natürlich mittelfristig erstrebenswert aber momentan unmöglich.
Ich studiere allgemeine BWL noch ohne Schwerpunkt:-)

Schöne Grüsse

Sippi
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Antwort #6 - 04.10.2007 um 08:45:21
 
Studentslife schrieb am 03.10.2007 um 20:21:48:
den IK muss sie jetzt machen um nächstes Jahr die AE verlängert zu bekommen, denn nur mit IK als Nachweis bekommt sie den Stempel (hat jedenfalls der Herr von der AB erzählt)


Hallo Sippi -

also diese Aussage des ABH-Mitarbeiters bewerte ich schlicht und ergreifend als wenig fundierte Drohung. § 28 AufenthG sagt:

Zitat:
1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1. Ehegatten eines Deutschen,

2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,

3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.


Die Absolvierung eines Integrationskurses ist bei Ehegatten Deutscher nicht mal Voraussetzung für eine später mögliche NE - Erteilung, geschweige denn für eine AE - Verlängerung. Der Gesetzestext spricht klar von "ist zu erteilen" , und als Bedingung dafür ist nur der gewöhnliche Aufenthalt des deutschen Partners im Bundesgebiet geknüpft.

Ich habe bisher nirgendwo davon gelesen, dass das Nichtnachkommen einer Verpflichtung zur I-Kurs-Teilnahme bei Ehegatten Deutscher rechtmäßig mit der Verweigerung der AE geahndet worden ist. Dafür dürften die Hürden auch nach neuester Gesetzgebung immer noch sehr hoch stehen:

In § 8 (3) AufenthG heißt es in diesem Sinne:

Zitat:
Besteht kein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, soll bei wiederholter und gröblicher Verletzung der Pflichten nach Satz 1 die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden. Besteht ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur nach diesem Gesetz, kann die Verlängerung abgelehnt werden, es sei denn, der Ausländer erbringt den Nachweis, dass seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist. Bei der Entscheidung sind die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts, schutzwürdige Bindung des Ausländers an das Bundesgebiet und die Folgen einer Aufenthaltsbeendigung für seine rechtmäßig im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen zu berücksichtigen


- Sanktionsmöglichkeiten gibt es IMHO bei der Konstellation, dass ein Deutscher Ehegatte "mit im Spiel" somit m.E. vordergründig nur im sozialrechtlichen Bereich - so könnte die ARGE/Jobcenter bei nicht eingehaltener Verpflichtung die Leistungen kürzen, weil die Verweigerung der Teilnahme an einem Integrationskurs die Vermittelbarkeit des ausländischen Partners behindert.

(In diesem Sinne ist die Reaktion der Dame vom Amt, ber der Ihr den ALG -II -Antrag abgeben wolltet, (" Gehn sie erst mal arbeiten") schon ein wenig bizarr -die will offenbar gerade nicht, dass sich die Vermittelbarkeits- Und Integrationschancen für Deine Frau perspektivisch erhöhen. Aber das nur am Rande - im Übrigen nochmal: Bei Verheirateten ist es piepegal, ob ein Partner 20, 23 oder 26 Jahre alt ist - er braucht nicht mehr bei seinen Eltern leben und hat bei nachgewiesenem Bedarf selbst Anspruch auf ALG - II- Leistungen, egal ob Ausländer oder nicht!)

Bei Euch wäre ggf. zumindest die Frage der Zumutbarkeit der Teilnahme an einem Integrationskurs zu berücksichtigen - mindestens dann, wenn feststeht, dass Ihr eigentlich Anspruch auf ALG II hättet, dies verweigert wird und Ihr deshalb auf den Kurskosten sitzenbleibt.

Ich will mit all dem nicht einer pauschalen Verweigerung der Teilnahme am I -Kurs durch Euch oder andere das Wort reden - Dich hatte ich auch eher so verstanden, dass Ihr den I-Kurs im Sinne der Verbesserung der Sprachkenntnisse Deiner Frau gern absolvieren würdet.

Insofern kann ich mich nur Muletas Ratschlägen anschließen.


=schweitzer=
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Antwort #7 - 04.10.2007 um 14:59:58
 
Hallo schweitzer,

danke für deine Antwort.
Wir möchten wir den IK machen, der bietet meiner Frau die Möglichkeit
einen strukturierten Kurs mitzumachen, der falls ihn die Arge übernimmt der
momentan einzige Sprachkurs ist den wir uns leisten können.
Daher stellt sich für uns nicht die Frage ja oder nein, sondern nur wie?
Und als Kosequenz aller geposteten Antworten, habe ich heute den Antrag
per Einschreiben an die Arge gesendet, in der Hoffnung irgendwann mal etwas
zurückzubekommen.

Schöne Grüsse an alle

Sippi
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