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Integrationskurs (Gelesen: 1.235 mal)
VolkerW
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Beiträge: 23
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Integrationskurs
02.10.2007 um 09:43:16
 
Habe heute eine Info von der Deutschen Botschaft in Moskau erhalten. Hier heist es :

Der NAchweis wird grunsätzlich durch das "Zertifikat A1" des Goetheinstitutes erbracht.    .................

In Ausnahmefällen können die Sprachkenntnisse auch durch ander gleichwertige Sprachzeugnisse nachgewiesen werden. Dies hängt vom Einzelfall ab.

Unsere Mitarbeiter an den Schaltern beraten Sie gerne.


Nun meine Fragen:

1. Um an diesen Schalter zu gelangen braucht man 1 Monat
Wie soll das gehen?

2. Im Gestzestext finde ich niergendswo das Goetheinstitut, nur einefache Deutschkenntnisse werden verlangt.
Wie kommt das zusammen.

3. Sollten, wie ich bereits erwarte,unsere Unterlagen nicht angenommen werden, weil das A1 fehlt ( sonst alles vorhanden, von der AE geprüft, bekomme von der AE eine Vorabzustimmung) was soll ich dann machen. Ich werde die Unterlagen mit meiner Frau gemeinsam in Moskau abgeben. Habe ich da irgendwelche Möglichkeiten mich zu whren, wenn es notwendig werden sollte?. ( DIe Leute am Schalter sind immer russische Staatsbürger )

Ich bedanke mich schon jetzt für eine Info.

Grüsse

Volker

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tomy
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Beiträge: 64

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 02.10.2007 um 10:11:15
 
VolkerW schrieb am 02.10.2007 um 09:43:16:
Im Gestzestext finde ich niergendswo das Goetheinstitut, nur einefache Deutschkenntnisse werden verlangt.  Wie kommt das zusammen.
Das Zauberwort heißt Ausführungsbestimmung. Dort wird geregelt, wie ein Gesetz anzuwenden ist.

Aber selbst das ist eigentlich nicht bindend für die Botschaft. Die ist völlig unabhängig. Wenn die Verlangen, deine Frau soll den Antrag in schwarz rot goldenen Ringelsocken abgeben, uns sie das nicht macht, und das Visum deshalb abgelehnt wird, bleibt nur die Klage übrig. (Ich habe es mal etwas überspitzt vormuliert)

Dir (Ihr) bleibt nichts anderes übrig, als das A1 zu besorgen, oder du versuchst an einen Deutschen Mitarbeiter zu kommen, und hoffst das er einem Sonderweg zustimmt. (Es sind ja einige Ausnahmen angeben . Beispiel Hochschulabschluss) Bei der Arbeitsüberlastung in den Botschaften, kein leichtes unterfangen.

Tom
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.10.2007 um 15:27:34
 
VolkerW schrieb am 02.10.2007 um 09:43:16:
Habe heute eine Info von der Deutschen Botschaft in Moskau erhalten. Hier heist es :

[b]Der NAchweis wird grunsätzlich durch das "Zertifikat A1" des Goetheinstitutes erbracht.    .................



Hat noch nichts mit Integrationskurs zu tun und gehört m.E. nach "Ehe und Familie".

Gruß, ULF
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