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Wohnsitz während der Einbürgerung (Gelesen: 1.146 mal)
Honigblume
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Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkische
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wohnsitz während der Einbürgerung
01.10.2007 um 18:46:19
 
HAllo,
hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen...
Kurz,
habe Anfang des Jahres den Antrag auf Einbürgerung gestellt. Habe auch im Mrz. 07 die Einbürgerungszusicherung bekommen. Und diesen beim türk. Konsulat eingereicht.
Im Apr. 07 habe ich geheiratet. Dadurch hat sich natürlich mein Nachname geändert. Ich habe es auch direkt dem Ausländeramt mitgeteilt. (Kopi neuer Pass, neuer Meldezettel)
Das türkische Konsulat hat mich dann 3 Monate später wissen lassen, ich müsste die Einbürgerunszusicherung mit dem "neuen" Nachnamen einreichen. diesen Antrag habe ich beim Ausländeramt nun gestellt.
Das Problem ist, ich bin Studentin, mein Ehemann Österreicher und macht gerade seinen Zivildienst. Ich möchte nun für ein halbes Jahr zu ihm ziehen.
Nun meine Frage (endlich!) Kann ich während meiner EInbürgerungszeit meinen Hauptwohnsitz nach Österreich wechseln???
Und nach dem Zivildienst würden wir nach Deutschland ziehen (so im April 2008)..
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.10.2007 um 19:07:18
 
Honigblume schrieb am 01.10.2007 um 18:46:19:
Das türkische Konsulat hat mich dann 3 Monate später wissen lassen, ich müsste die Einbürgerunszusicherung mit dem "neuen" Nachnamen einreichen. diesen Antrag habe ich beim Ausländeramt nun gestellt.
Das Problem ist, ich bin Studentin, mein Ehemann Österreicher und macht gerade seinen Zivildienst. Ich möchte nun für ein halbes Jahr zu ihm ziehen.
Nun meine Frage (endlich!) Kann ich während meiner EInbürgerungszeit meinen Hauptwohnsitz nach Österreich wechseln???


Davon muß ich dringend abraten. Die Bestimmung eines gemeinsamen Familiennahmens hättet Ihr vielleicht besser auf die Zeit nach Driner Einbürgerung verschoben.

Können Österreicher ihren Zivildienst oder Teile davon im Ausland absolvieren?

Gruß, ULF
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 01.10.2007 um 21:46:38
 
Honigblume schrieb am 01.10.2007 um 18:46:19:
ich müsste die Einbürgerunszusicherung mit dem "neuen" Nachnamen einreichen. diesen Antrag habe ich beim Ausländeramt nun gestellt.

Das sollte überhaupt kein Problem sein.

Honigblume schrieb am 01.10.2007 um 18:46:19:
Nun meine Frage (endlich!) Kann ich während meiner EInbürgerungszeit meinen Hauptwohnsitz nach Österreich wechseln??? 

Die Einbürgerung erfordert zwingend den gewöhnlichen
Aufenthalt im Inland. Nach einem Wegzug ins Ausland
ist keine Einbürgerung mehr möglich.
Eine Abmeldung ins Ausland hätte auch das Erlöschen
der Aufenthaltserlaubnis zur Folge, wenn der Auslands-
aufenthalt nicht von vorn herein als vorübergehend
anzusehen ist oder wenn er länger als 6 Monate dauert.

Daher sollte die Angelegenheit unbedingt vor der Ausreise
mit der Ausländerbehörde besprochen werden.

Nach der Wiedereinreise wäre anhand von § 12b StAG
zu prüfen, ob eine für die Einbürgerung schädliche
Unterbrechung des Inlandsaufenthaltes vorliegt. Ist das
nicht der Fall, kann das Einbürgerungsverfahren fort-
gesetzt werden, aber eben erst nach der Wiedereinreise.
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