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Doppelte Staatsangehörigkeit EU - Milität- bzw. Zivieldienst ??? (Gelesen: 1.525 mal)
Quatrixx
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01.10.2007 um 18:22:01
 
Hallo,

ich hätte eine Frage zur Einbürgerung. Ich war neulich beim zuständigen Amt und es ist alles ok, nach dem neuen Gesetz dürfen EU Bürger die ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten bzw. doppelte haben...

Hier kommt die Frage: muss man bei einer Einbürgerung auch in DE Militär- oder Zivildienst leisten? Ich komme aus Bulgarien, bei uns ist das ab dem Anfang 2007 abgeschafft worden, also mit BG habe ich kein Problem und werde nicht gesucht.

Was ist jetzt mit DE wenn ich mich einbürgern lasse? Ich bin im Oktober 1981 geboren, also werde ich bald 26. Muss ich trotzdem zum Bund bzw. Zivildienst leisten, oder soll ich lieber abwarten bis ich 27 werde, dann kann ich ja eh nicht eingezogen werden?

Wie lautet denn das Gesetz hier in DE?

Danke für jede Antwort!  Smiley
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Ralf
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Antwort #1 - 01.10.2007 um 21:37:40
 
Quatrixx schrieb am 01.10.2007 um 18:22:01:
Wie lautet denn das Gesetz hier in DE? 

Wehrpflichtgesetz.

guck  http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/index.html

Zitat:
§ 1 Allgemeine Wehrpflicht

(1) Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind ....

Damit fallen auch Eingebürgerte darunter, gleichgültig,
ob sie noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen
oder nicht.

Zitat:
§ 3 Inhalt und Dauer der Wehrpflicht

...
(3) Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet. ...


Quatrixx schrieb am 01.10.2007 um 18:22:01:
Ich bin im Oktober 1981 geboren, also werde ich bald 26. Muss ich trotzdem zum Bund bzw. Zivildienst leisten, oder soll ich lieber abwarten bis ich 27 werde, dann kann ich ja eh nicht eingezogen werden? 


Dazu gibt § 5 Auskunft:
http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__5.html
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Quatrixx
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Antwort #2 - 01.10.2007 um 22:21:45
 
Mir ist  das Gesetz etwas unklar, aber so viel ich es verstanden habe, muss ich nach dem Vollenden des 25 Lebensjahres nicht mehr zum Bund bzw. Zivildienst leisten...

Danke für die Antwort!
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 02.10.2007 um 08:25:32
 
Unterscheide Wehrdienst und Grundwehrdienst.

Schau doch mal hier nach:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1186423611/5#5
Grundwehrdienst grundsätzlich bis 23 Jahre, ausnahmsweise bis 25 Jahre.

proll
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Quatrixx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.10.2007 um 23:58:22
 
Also...ich habe eine EMail an die KWEA Hannover geschrieben mit der gleichen Frage und das war die Antwort:

............

zu Ihrer Anfrage vom heutigen Tage teile ich Ihnen folgendes mit:

Grundsätzlich unterliegen alle Deutschen Männer, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben, der Wehrpflicht.
Eine Einberufung zum Grundwehrdienst ist jedoch in der Regel nur bis
zur
Vollendung des 23. Lebensjahren vorgesehen (§ 5 Abs. 1
Wehrpflichtgesetz).
Daher kommt in Ihrem Fall eine Ableistung des Grundwehrdienstes nicht
mehr
in Betracht. Aus diesem Grund würden Sie im Falle einer Einbürgerung
auch
nicht mehr zur Musterung geladen werden.

Mit freundlichen Grüßen


.........................


Ich hoffe damit auch anderen weiter geholfen zu haben...

Bye  Zwinkernd
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