Also...ich habe eine EMail an die KWEA Hannover geschrieben mit der gleichen Frage und das war die Antwort:
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zu Ihrer Anfrage vom heutigen Tage teile ich Ihnen folgendes mit:
Grundsätzlich unterliegen alle Deutschen Männer, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben, der Wehrpflicht.
Eine Einberufung zum Grundwehrdienst ist jedoch in der Regel nur bis
zur
Vollendung des 23. Lebensjahren vorgesehen (§ 5 Abs. 1
Wehrpflichtgesetz).
Daher kommt in Ihrem Fall eine Ableistung des Grundwehrdienstes nicht
mehr
in Betracht. Aus diesem Grund würden Sie im Falle einer Einbürgerung
auch
nicht mehr zur Musterung geladen werden.
Mit freundlichen Grüßen
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Ich hoffe damit auch anderen weiter geholfen zu haben...
Bye