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Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos (Gelesen: 11.222 mal)
Reahnnaya
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Antwort #15 - 05.10.2007 um 07:43:12
 
Achso, verstehe, ChicaLoca^^

Also, das Problem ist, dass er sich nicht ein ganzes Jahr in Deutschland aufgehalten hat, sondern auch in Frankreich und England (Fernbeziehungen sind nix Schönes...) und deswegen fällt das flach!
leider....
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wanderer
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Antwort #16 - 05.10.2007 um 07:57:10
 
Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 07:43:12:
Also, das Problem ist, dass er sich nicht ein ganzes Jahr in Deutschland aufgehalten hat, sondern auch in Frankreich und England (Fernbeziehungen sind nix Schönes...) und deswegen fällt das flach!
leider....


Da ist aber nun einiges im Argen!

Nur mit der Duldung kommt er zwar nach Frankreich, aufgrund der offenen Grenze, darf das aber mit einer Duldung nicht.
Nach England bestehen Grenzkontrollen da ist ein Grenzübertrittspapier notwendig.
Womit ist er denn gereist???, mit dem Pass vom Kumpel????
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ronny
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Antwort #17 - 05.10.2007 um 07:58:47
 
wanderer schrieb am 05.10.2007 um 07:57:10:
Nur mit der Duldung kommt er zwar nach Frankreich,


Was aber bedeuten würde, dass die Duldung bereits erloschen sein könnte ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #18 - 05.10.2007 um 08:01:41
 
Wenn er mit der Duldung aus Deutschland ausgereist ist, ist die Duldung nicht nur erloschen, sondern er ist auch wieder illegal nach Deutschland eingereist.

Zitat:
Da ist aber nun einiges im Argen!

Das sehe ich genauso
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proll
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Antwort #19 - 05.10.2007 um 13:03:12
 
Reahnnaya,

du solltest vielleicht mal die ganze Geschichte deines Verlobten hier posten und nicht immer nur scheibchenweise damit rausrücken. Ansonsten kann dir keiner hier helfen.

proll
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Reahnnaya
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Antwort #20 - 05.10.2007 um 15:35:46
 
Sorry, dass ich mich dagegen entschieden habe, das auszuführen...

Also, das ist alles etwas kompliziert, es ist folgendermaßen: Mein Freund lebt seit dem 12. Lebensjahr in Europa. Er hatte einen legalen Aufenthalt über seinen Vater. Sein Vater ist Afrikaner (Senegal), seine Mutter halb Französin und halb Afrikanerin (Guinea). Die beiden haben sich scheiden lassen, die Mutter ist nach Afrika ausgewandert und mein Schatz hat den Aufenthalt durch den Vater bekommen.
Deswegen konnte er in ganz Europa herumreisen. Drei Jahre war er in Deutschland (in der zeit haben wir uns kennen gelernt), zwei Jahre in England und ein Jahr in Frankreich.
Allerdings hat der Vater vor etwa 3,5 Monaten in Frankreich zu den Ämtern gesagt: Ich will meinen Sohn nie wieder sehen, er ist in Deutschland.
Also hat mein Schatz seine Papiere verloren, seitdem immer nur ne Duldung bekommen und soll in den Senegal zu seiner Mutter abgeschoben werden.

So ist es gewesen. Da ich diese Story eher unwichtig fand und zu weit ausschweifend, habe ich sie erst nicht erzählt!
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Ulf
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Antwort #21 - 05.10.2007 um 15:42:30
 
Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 15:35:46:
Also, das ist alles etwas kompliziert, es ist folgendermaßen: Mein Freund lebt seit dem 12. Lebensjahr in Europa. Er hatte einen legalen Aufenthalt über seinen Vater. Sein Vater ist Afrikaner (Senegal), seine Mutter halb Französin und halb Afrikanerin (Guinea). Die beiden haben sich scheiden lassen, die Mutter ist nach Afrika ausgewandert und mein Schatz hat den Aufenthalt durch den Vater bekommen.
Deswegen konnte er in ganz Europa herumreisen. Drei Jahre war er in Deutschland (in der zeit haben wir uns kennen gelernt), zwei Jahre in England und ein Jahr in Frankreich.
Allerdings hat der Vater vor etwa 3,5 Monaten in Frankreich zu den Ämtern gesagt: Ich will meinen Sohn nie wieder sehen, er ist in Deutschland.
Also hat mein Schatz seine Papiere verloren, seitdem immer nur ne Duldung bekommen und soll in den Senegal zu seiner Mutter abgeschoben werden.


Ist das in F bei einem Alter von 23 noch arg relevant, ob die Eltern Kontakt pflegen? Oder liegt es daran, daß der Vater keine Ausbildung(sfortsetzung) mehr finanzieren möchte?
Ist seine carte de séjour durch zu langen Auslandsaufenthalt verfallen?

Gruß, ULF
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proll
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Antwort #22 - 05.10.2007 um 15:52:52
 
Die Geschichte ist schon wichtig zu wissen, jedoch auch hier betrachtest du sie sehr subjektiv und viele notwendige Fakten bleiben unberücksichtigt.

Dein Freund kam mit 12 nach Europa und ist jetzt 23, d.h. er lebte 9 Jahre in Europa.
Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 15:35:46:
Drei Jahre war er in Deutschland 

Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 15:35:46:
zwei Jahre in England und ein Jahr in Frankreich

Sind zusammen 6 Jahre = 3 Jahre fehlen.
Während des Aufenthalts in England und Frankreich dürfte er sein dt. Aufenthaltsrecht verloren haben.
Wann und wie ist er wieder nach Deutschland gekommen ?
Welchen Aufenthaltsstatus hatte er nach Wiedereinreise ?
Was für eine Ordnungsverfügung hat er bekommen, wenn man ihn abschieben will ?

Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 15:35:46:
Also hat mein Schatz seine Papiere verloren

Das klingt, also habe er seine Papiere absichtlich "verloren", um sich einer Abschiebung zu entziehen  ?!

proll
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Reahnnaya
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Antwort #23 - 05.10.2007 um 16:27:37
 
Hallo^^

Ich merke, dass ich irgendwie total unwissend bei diesem Thema bin, vieles kann ich gar nicht genau beantworten >.<
Hier meine Versuche:

ulf schrieb am 05.10.2007 um 15:42:30:
Ist das in F bei einem Alter von 23 noch arg relevant, ob die Eltern Kontakt pflegen?


Anscheinend ja, denn so hat er mir das erzählt! Ich habe ihn danach auch gefragt und er hat mir das bestätigt!

ulf schrieb am 05.10.2007 um 15:42:30:
Ist seine carte de séjour durch zu langen Auslandsaufenthalt verfallen?


Ich weiß nicht mal, was ne carte de séjour ist oO

Zitat:
Sind zusammen 6 Jahre = 3 Jahre fehlen.


Er hat erst 3 Jahre in Frankreich gelebt, dann 3 Jahre in Deutschland, 2 in England und wieder 1 in Frankreich, was zusammen 9 Jahre macht (Ich hatte nur das aufgezählt, wie lange ich ihn ungefähr kenne).

Zitat:
Während des Aufenthalts in England und Frankreich dürfte er sein dt. Aufenthaltsrecht verloren haben.


Er hat seine Papiere etwa Juni oder Juli diesen Jahres verloren, hat er mir erzählt...

Zitat:
Wann und wie ist er wieder nach Deutschland gekommen ?


Ich habe mich überhaupt nicht mit seinem Papierkram auseinander gesetzt, bis die Probleme kamen... Ich sehe ein, dass das unverantwortlich war! Aber bisher hatte ich damit nie Probleme und erst jetzt begannen sie.
Er ist am 1. Mai 2007 wieder eingereist.

Zitat:
Welchen Aufenthaltsstatus hatte er nach Wiedereinreise ?
Was für eine Ordnungsverfügung hat er bekommen, wenn man ihn abschieben will ?


Keine Ahnung... Also, er ist Mai wiedergekommen und im Juni/Juli kam dann die Nachricht, dass sein Vater ihn nie wieder sehen will und er abgeschoben werden soll.
Was meinst du mit „Ordnungsvergütung“? Duldung?

Zitat:
Das klingt, also habe er seine Papiere absichtlich "verloren", um sich einer Abschiebung zu entziehen  ?!


Er meinte, er habe die Papiere „in Frankreich bei seinem Vater gelassen“, wobei ich jedoch nicht weiß, was das bedeutet! Ich hatte das so stehen gelassen...

Ich hoffe, ich konnte euch weiterhelfen, das alles zu verstehen... Ich habe mich noch nie so damit beschäftigt, weil ich dachte, es sei alles sicher!

lg, reahnnaya
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Antwort #24 - 05.10.2007 um 17:03:36
 
Alles in Allem weisst du fast gar nichts über ihn !
Du solltest dich erst mal bei ihm erkundigen.

Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 16:27:37:
Er meinte, er habe die Papiere „in Frankreich bei seinem Vater gelassen“, 

Aus meiner Erfahrung heraus glaube ich das nicht !

Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 16:27:37:
Er hat seine Papiere etwa Juni oder Juli diesen Jahres verloren

UNd wie passt das mit der oben aufgeführten Aussage ?

Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 16:27:37:
Ich weiß nicht mal, was ne carte de séjour ist 

= franz. Aufenthaltserlaubnis

Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 16:27:37:
Er ist am 1. Mai 2007 wieder eingereist.
 
= illegale Einreise und somit sofort Ausreisepflichtig.

Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 16:27:37:
Was meinst du mit „Ordnungsvergütung“?

OV= Brief (Verwaltungsakt) von der ABH in dem steht, dass er illegal eingereist ist und Ausreisen muss. Reist er nicht freiwillig aus, wird er abgeschoben.

proll
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Ulf
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Antwort #25 - 06.10.2007 um 19:19:21
 
Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 16:27:37:
Was meinst du mit „Ordnungsvergütung“? Duldung?



Ordnungsvergütung: die Ordnung oder das Ordnen wird bezahlt. Ist selten.

Hier: Ordnungsverfügung. Die Ordnungsbehörde verfügt (ordnet an), daß ein tatsächlicher Zustand an die Rechtslage anzupassen sei.

Gruß, ULF
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Reahnnaya
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Antwort #26 - 07.10.2007 um 13:41:46
 
Hallo Leute!

Ich habe beschlossen, hiermit das Thema zu beenden.
Leider helfen mir eure Vermutungen, dass er illegal hier ist, nicht weiter, denn ich vertraue ihm und seinen Freunden.
Alle Fragen, die ich gestellt hatte, sind jedoch weitesgehenst beantwortet und dafür danke ich euch sehr Zwinkernd
Ich nehme an, dass er nach einem einjährigen Aufenthalt hier in Deutschland einen Antrag auf Arbeitsrecht stellen kann (der ihm wahrscheinlich aufgrund meiner Schwangerschaft bewilligt wird) und so gehts dann für uns weiter Smiley

Vielen Dank nochmal für eure Hilfe!

:sonne
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Antwort #27 - 07.10.2007 um 15:00:31
 
na denn:

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