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Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos (Gelesen: 11.215 mal)
Reahnnaya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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30.09.2007 um 22:19:48
 
Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Ich bin 18 Jahre alt, habe keine Ausbildung (besuche 12. Klasse) und erwarte ein Kind von meinem 23-jährigen Freund, der von einer Abschiebung bedroht ist und jede Woche eine Duldung über eben eine Woche ausgestellt bekommt.
Er hat keine Papiere, sie aber in Senegal beantragt hat (müssten bald ankommen) und ich möchte mein Kind bekommen und wir möchten heiraten. Er darf aber leider auch nicht arbeiten.

Meine Frage: Wie hoch ist die Chance für einen 23-jährigen Afrikaner, der keine feste Arbeitsstelle hat (da er eben nicht arbeiten darf), aber Vater wird, hierzubleiben? Ich kann mein Kind nicht alleine versorgen und eine Abtreibung kommt für mich aus ethischen Gründen nicht infrage. Ich möchte gerne mit ihm zusammen leben, er versorgt uns drei und wir leben eine normale Familie.
Außerdem möchten wir ja heiraten. Allerdings müsste er da zuerst arbeiten dürfen, damit wir die 500€ bezahlen können, die eine Papierüberprüfung in Senegal (ca. 400€) + Heiratsgebühr (ca. 100€) ausmachen.

Kann er auch vor der Geburt unseres Kindes arbeiten?

Das wäre unglaublich wichtig, da ich kein Geld verdiene und wenn ich mich für das Kind entscheide, meine Familie mich nicht unterstützen wird. Ich bin sozusagen darauf angewiesen, dass er bleibt, wenn ich nicht die nächsten drei Jahre durch Sozialleistungen leben will. Außerdem hat er eine gute Möglichkeit, mit seinem Kumpel zusammen zu arbeiten. Bevor er seine Papiere "verloren" hat, hatte er in Deutschland immer Arbeit.

Ich hoffe, ihr könnt mir schnell antworten... Jede Antwort ist mir eine Hilfe!

Schlussendlich ist noch zu sagen: Wir kennen uns gerade ein halbes Jahr, aber wir lieben uns. Das ist garantiert kein (...ähm, wenn nennt man das??) Zweckkind oder eine Zweckehe.

lg, reahnnaya^^
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garfield2008
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Antwort #1 - 01.10.2007 um 07:34:33
 
H(a)i,

Reahnnaya schrieb am 30.09.2007 um 22:19:48:
Er hat keine Papiere, sie aber in Senegal beantragt hat (müssten bald ankommen) 


hoffentlich ist damit nicht sein Pass gemeint, wenn ja, gib mal Proxypass in die Forensuche ein.

mfg
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Zkai
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Antwort #2 - 01.10.2007 um 08:01:01
 
Wenn das Kind geboren ist, er sich mit um das Kind kümmert, seine Personalien geklärt sind (Reisepass) wird er eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Vorher kann er schon eine Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt abgeben und sollte damit frühzeitig zur ABH gehen und Bescheid sagen. Evtl. wird dann auf eine Abschiebung vor Geburt verzichtet.

An seinem momentanen Status der Duldung wird sich bis zur Geburt des Kindes jedoch nichts ändern und das umständliche Verfahren der Beantragung einer Arbeitserlaubnis muß er bis dahin einhalten.

Er sollte alles dran setzen seine Personalien vor Geburt des Kindes zu belegen und seinen Pass zu beschaffen. Gerade wenn bei der Erstbeurkundung noch "Alias-Personalien" angegeben wurden, ist es sehr aufwendig diese dann wieder zu ändern.

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Antwort #3 - 01.10.2007 um 08:34:27
 
Zkai schrieb am 01.10.2007 um 08:01:01:
und das umständliche Verfahren der Beantragung einer Arbeitserlaubnis muß er bis dahin einhalten.  


Eventuell nicht, wenn die folgenden Voraussetzungen für ihn zutreffen würden(gelten erst seit Inkrafttreten des Änderungsgestzes zum Zuwanderungsgesetz ab 28.08.2007):

Zitat:
Geduldeten Ausländern (§ 60a des Aufenthaltsgesetzes) kann mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden, wenn sie sich seit einem Jahr erlaubt oder geduldet im Bundesgebiet aufgehalten haben. Die §§ 39 bis 41 des Aufenthaltsgesetzes gelten entsprechend. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit kann ohne Prüfung nach § 39 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden, wenn sich die Ausländer seit vier Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufgehalten haben. Die Zustimmung nach Satz 3 wird ohne Beschränkungen nach § 13 erteilt


(
Quelle: § 10 BeschverfV
)

Zu beachten ist, dass es sich hierbei um eine Ermessensvorschrift handelt und das in diesem Rahmen mit Sicherheit geprüft wird, inwieweit er seinen Duldungsstatus selbst zu vertreten hat ...

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proll
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Antwort #4 - 01.10.2007 um 13:35:52
 
Ich vermute mal, dass er wegen § 11 BeschVerfV nicht arbeiten darf, weil er seine Abschiebung durch Verweigerung bei der Mitwirkung bei der Passbeschaffung selbst zu vertreten hat. Deshalb wird er wahrscheinlich auch wöchentliche Dudungen erhalten.
§ 10 BeschVerfV ist damit außer Kraft gesetzt !

Also, solange seine Identität nicht durch Vorlage eines Id.-Dokumentes belegt, wird es wohl nichts mit Arbeitsaufnahme.
Stimmen denn seine Personalangaben, die er gegenüber den Behörden gemacht hat ?

Reahnnaya schrieb am 30.09.2007 um 22:19:48:
er versorgt uns drei und wir leben eine normale Familie.   

Wie versorgt er euch denn, er darf doch nicht.

proll
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ronny
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Antwort #5 - 01.10.2007 um 13:40:33
 
Hallo Proll,

Reahnnaya schrieb am 30.09.2007 um 22:19:48:
Ich möchte gerne mit ihm zusammen leben, er versorgt uns drei und wir leben eine normale Familie.   


ist IMHO der Wunsch wie es in Zukunft aussehen soll, nicht eine Beschreibung des IST-Zusttandes Zwinkernd

Grüße
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 01.10.2007 um 18:35:11
 
Reahnnaya schrieb am 30.09.2007 um 22:19:48:
Kann er auch vor der Geburt unseres Kindes arbeiten?

Das wäre unglaublich wichtig, da ich kein Geld verdiene und wenn ich mich für das Kind entscheide, meine Familie mich nicht unterstützen wird. Ich bin sozusagen darauf angewiesen, dass er bleibt, wenn ich nicht die nächsten drei Jahre durch Sozialleistungen leben will.


Wann ist Geburtstermin? Hat er die Vaterschaft anerkannt (was ohne Paß auch nicht ganz ohne ist)?

Richte Dich darauf ein, daß er durch das Kind bis zur Geburt bestenfalls eine Duldungsverlängerung bekommt.

Gruß, ULF
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Reahnnaya
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Antwort #7 - 02.10.2007 um 07:51:46
 
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!!!

Zitat:
hoffentlich ist damit nicht sein Pass gemeint, wenn ja, gib mal Proxypass in die Forensuche ein.

Er meinte, das wären seine ganz normalen Papiere. So genau kenne ich mich damit nicht aus... Er meinte eine Geburtsurkunde, ein Papier zur Bestätigung seines Status als ledig und eben ein normaler Pass...

Zitat:
Wann ist Geburtstermin? Hat er die Vaterschaft anerkannt (was ohne Paß auch nicht ganz ohne ist)?

Richte Dich darauf ein, daß er durch das Kind bis zur Geburt bestenfalls eine Duldungsverlängerung bekommt.

Gruß, ULF


Der Geburtstermin ist in 8 Monaten, also im Juni nächsten Jahres! Sollte er lieber warten, bis der Pass kommt oder jetzt schon zur Ausländerbehörde gehen?? (Ich würde sagen, jetzt schon... Oder kann das viel schaden?)

danke nochmal für die bereits eingegangenen Antworten, ich bin etwas beruhigt Zwinkernd
(obwohl ich natürlich weiß, dass eure antworten ohne gewähr sind!!)
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garfield2008
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Antwort #8 - 02.10.2007 um 10:36:12
 
H(a)i,

Reahnnaya schrieb am 02.10.2007 um 07:51:46:
Er meinte, das wären seine ganz normalen Papiere. ....  eben ein normaler Pass... 


also wird sein neuer Pass von der Botschaft in Berlin ausgestellt, ansonsten ist es ein Proxypass, und der ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt wurde.

mfg
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Muleta
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Antwort #9 - 02.10.2007 um 11:01:33
 
Reahnnaya schrieb am 02.10.2007 um 07:51:46:
Der Geburtstermin ist in 8 Monaten, also im Juni nächsten Jahres! Sollte er lieber warten, bis der Pass kommt oder jetzt schon zur Ausländerbehörde gehen?? (Ich würde sagen, jetzt schon... Oder kann das viel schaden?)


Geburtstermin in 8 Monaten ist etwa gleichbedeutend mit noch nicht gezeugt. Jedenfalls sehr unsicher und in der Tendenz für aufenthaltsrechtliche Zwecke wertlos.

Also sollte er sich eine Duldung holen/verlängern lassen (und zwar mit seinen richtigen Personalien!!!!!) und damit beim Notar(!!!!) zusammen mit Dir eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung abgeben.

Ab dem 4. Monate könnte man dann mal über Duldungsverlängerungen wegen des Kindes ernsthaft nachdenken, nach der Geburt dann ggf. eine AE.

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Antwort #10 - 02.10.2007 um 11:01:39
 
garfield2008 schrieb am 02.10.2007 um 10:36:12:
ansonsten ist es ein Proxypass, und der ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt wurde. 

Hi gar,
das gilt aber nicht für alle Proxy-Pässe.
Weiß ned, wie es beim Senegal ist (bin noch
im Urlaub und kann nicht nachgucken).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Reahnnaya
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Antwort #11 - 03.10.2007 um 22:10:30
 
Hallo!

Zitat:
also wird sein neuer Pass von der Botschaft in Berlin ausgestellt, ansonsten ist es ein Proxypass, und der ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt wurde.


Nun ja... Das Teil ist für 600€ in Senegal/Afrika beantragt! Ein Kumpel von meinem Freund meinte, diese Papiere wären genau die Papiere, die man auch zum Heiraten (wir möchten nun auch heiraten) braucht, also nehme ich an (hoffe ich!), die reichen auch für das Kind!

Zitat:
Geburtstermin in 8 Monaten ist etwa gleichbedeutend mit noch nicht gezeugt. Jedenfalls sehr unsicher und in der Tendenz für aufenthaltsrechtliche Zwecke wertlos.

Also sollte er sich eine Duldung holen/verlängern lassen (und zwar mit seinen richtigen Personalien!!!!!) und damit beim Notar(!!!!) zusammen mit Dir eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung abgeben. 

Ab dem 4. Monate könnte man dann mal über Duldungsverlängerungen wegen des Kindes ernsthaft nachdenken, nach der Geburt dann ggf. eine AE.


Ich denke, wir werden etwa im 5. oder 6. Monat die Vaterschaft anerkennen lassen! Ich habe mit einem weiteren Kumpel meines Freundes geredet und der meinte, dass mein Freund eine Duldung mit Arbeitserlaubnis kriegen könnte, wenn er sagt, das Kind ist von ihm. Danach dann, also wenn das Kind da ist, kriegt er (wahrscheinlich!) den Aufenthalt... Aber bis dahin reicht ja ne Duldung mit Arbeitserlaubnis, weil es gleichbedeutend darum geht, unsere kleine Einheit :blümle zu finanzieren und natürlich auch zum dauerhaften Bestehen zu bringen :blümle

herzlichen Dank nochmal für die Antworten Zwinkernd
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Antwort #12 - 04.10.2007 um 07:49:21
 
Reahnnaya schrieb am 03.10.2007 um 22:10:30:
Ich habe mit einem weiteren Kumpel meines Freundes geredet und der meinte, dass mein Freund eine Duldung mit Arbeitserlaubnis kriegen könnte, wenn er sagt, das Kind ist von ihm.


Ach ja, die guten Freunde die immer alles wissen.  Augenrollen

Aus der bevorstehenden Geburt lässt sich nix ableiten, auch keine Arbeitserlaubnis. Allenfalls und auch nur vielleicht wird man auf die Durchführung der Abschiebung vor der Geburt des Kindes verzichten.

Da könnte er schon eher Glück haben mit der von schweitzer angesprochenen Regelung aufgrund der Voraufenthaltszeiten haben, sofern er sie denn erfüllt und keine Ausschlußgründe vorliegen.
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Reahnnaya
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Antwort #13 - 04.10.2007 um 16:46:09
 
Zkai schrieb am 04.10.2007 um 07:49:21:
Da könnte er schon eher Glück haben mit der von schweitzer angesprochenen Regelung aufgrund der Voraufenthaltszeiten haben, sofern er sie denn erfüllt und keine Ausschlußgründe vorliegen.


Vielen Dank für deine Antwort!
Was besagt denn diese Regelung von Schweitzer??? Was wären zum Beispiel Ausschlussgründe???

lg^^
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ChicaLoca
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Antwort #14 - 04.10.2007 um 16:52:44
 
Reahnnaya schrieb am 04.10.2007 um 16:46:09:
Was besagt denn diese Regelung von Schweitzer???

Keine Ahnung ob es eine Regelung namens "Schweitzer" gibt.

Zkai meinte das Posting des Users "Schweitzer", der hier bereits geantwortet hat

musst du mal ein bißchen hochscrollen
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