Vor Erteilung der Niederlassungserlaubis werden sogenannte
Sicherheitsüberpfüungen durchgeführt.
Der Rücklauf kann schon mal Monate dauern - je nach Arbeits-
anfall bei den zuständigen Behörden.
Ruft einfach 3 Monate vorher bei eurer
ABH an - sagt das ihr
die
NE beantragen möchtet und fragt an, ob die
ABH die Sicher-
heitsanfragen schon durchführen könnte.
Am Telefon könnte schon geklärt werden, ob die zeitlichen oder
sonstigen Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind lasst ihr euch einen
Antrag zuschicken und die erforderlichen Unterlagen benennen.
(Gehaltsabrechungen der letzten drei Monate, Krankenver-
sicherungsnachweis, evtl. Teilnahmebescheinigung Integrations-
kurs ...)
Fragt gleich nach, ob dort eine Terminvergabe möglich ist.
Das erspart unnötige Wartezeiten.
Die Vorsprache (bestenfalls am Erteilungstag) muss mit bei-
den Ehegatten erfolgen - es wird eine Eheerklärung gefertigt.
Dort bestätigt ihr euer Zusammenleben, dass keine Trennungs-
oder Scheidungsabsicht vorliegt und ihr in den vergangegen
drei Jahren nicht getrennt lebend wart.
Das wars eigentlich so in groben Zügen
Gruß
Tippi