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der antrag auf niederlassungserlaubnis steht bevor... (Gelesen: 2.647 mal)
samko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag der antrag auf niederlassungserlaubnis steht bevor...
30.09.2007 um 21:22:04
 
servus meine damen und herren...

ich hätte da einige fragen zum bevorstehenden antrag auf niederlassungserlaubnis für meine frau....

also.. im februar 2008 bin ich mit meiner frau drei jahre verheiratet... zur zeit hat sie eine befristete aufenthaltserlaubnis, die im februar dann ausläuft. ich selber bin seit 1999 eingebürgerter deutscher, meine frau besitzt die kroatische staatsbürgerschaft...

wenn ich richtig verstanden habe, dann hat sie ein anrecht auf die niederlassungserlaubnis, wenn unsere ehe auch nach drei jahren fortbesteht.

ich wollte euch fragen, wann wir den antrag nun stellen sollen? von manchen leuten hören wir, dass die bearbeitung in münchen ziemlich lange dauert wegen den ganzen nachprüfungen. was sind das für nachprüfungen? was müssen wir für diese nachprüfungen einreichen? wird da was besonderes von uns verlangt? werden wir da befragt oder so? ist die antragsstellung drei monate, also zwölf wochen vorher zu übertrieben bzw. zu voreilig?

ich habe eine feste arbeitsstelle, sie ebenfalls. sie spricht super deutsch und so... müssen wir auf noch etwas achten? welche unterlagen sollten wir bereit halten und mitnehmen?

hat schon jemand von euch erfahrungen mit sowas in münchen gemacht?

für eure antworten danke ich euch im voraus....  euer sam....
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 30.09.2007 um 21:32:39
 
samko schrieb am 30.09.2007 um 21:22:04:
hat schon jemand von euch erfahrungen mit sowas in münchen gemacht? 

Ja, meist sehr gute, waren meist sehr schnell in der Bearbeitung.

http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausland/allg/38189/index.html

Für mich sieht es so aus, als ob alle Vorraussetzungen erfüllt sind.
Einfach mal anrufen und nach den nötigen Unterlagen erkundigen, spart unter Umständen unötige Wege.

Wegen der Prüfung braucht ihr euch keine Sorgen zu machen, falls wirklich eine gemacht werden sollte, bedeutet das für euch nur Wartezeit, aber keine zusätzlichen Schritte.

Wenn ihr euch unnötige Wartezeiten sparen möchtet, seit früh da am besten gleich wenn es aufmacht.
Die meisten Kunden schlagen dort so gegen 10:00 Uhr auf... Augenrollen

Gruß,

maki
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samko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.09.2007 um 21:52:39
 
tooo maki..  zajdi zajdiii  jasnoooo sonceeee....  Zwinkernd hehehe

soll das heissen, dass nicht bei jedem antrag nachprüfungen angestellt werden? wonach richtet sich das? und diese wartezeiten.... wie lange sollen die im durchschnitt dauern? sollen wir den antrag nun doch schon vorzeitig stellen oder können wir noch warten? ich weiss nicht...  wir haben keine lust wegen jeder kleinigkeit ewig hin und her zu laufen... meine frau und ich arbeiten zur zeit in contra-schichten, das heisst wenn ich spätschicht habe, dann hat sie frühschicht und ich glaube wir müssen für den antrag gemeinsam zum kvr oder?
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Tippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 30.09.2007 um 22:23:02
 
Vor Erteilung der Niederlassungserlaubis werden sogenannte
Sicherheitsüberpfüungen durchgeführt.

Der Rücklauf kann schon mal Monate dauern - je nach Arbeits-
anfall bei den zuständigen Behörden.

Ruft einfach 3 Monate vorher bei eurer ABH an - sagt das ihr
die NE beantragen möchtet und fragt an, ob die ABH die Sicher-
heitsanfragen schon durchführen könnte.

Am Telefon könnte schon geklärt werden, ob die zeitlichen oder
sonstigen Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind lasst ihr euch einen
Antrag zuschicken und die erforderlichen Unterlagen benennen.
(Gehaltsabrechungen der letzten drei Monate, Krankenver-
sicherungsnachweis, evtl. Teilnahmebescheinigung Integrations-
kurs ...)

Fragt gleich nach, ob dort eine Terminvergabe möglich ist.
Das erspart unnötige Wartezeiten.

Die Vorsprache (bestenfalls am Erteilungstag) muss mit bei-
den Ehegatten erfolgen - es wird eine Eheerklärung gefertigt.
Dort bestätigt ihr euer Zusammenleben, dass keine Trennungs-
oder Scheidungsabsicht vorliegt und ihr in den vergangegen
drei Jahren nicht getrennt lebend wart.

Das wars eigentlich so in groben Zügen

Gruß

Tippi

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