solu schrieb am 30.09.2007 um 14:59:10:Mein Freund ist Costa Ricaner und hat folgende Einreisezeiten:
Einreise am 20.11.06 Ausreise 14.01.07
Einreise am 22.06.07 Ausreise 19.09.07
Hi ...
Der erste Zeitraum ist irrelevant, da zwischen der Einreise am 20.11.2006 und der am 22.06.2207 über 6 Monate liegen.
Ergo interresiert erst mal nur die 2. Aufenthaltszeit ... also Einreise am 22.06.2007 bedeutet, dass er sich bis einschließlich 21.12.2007 3 Monate (wenn am Stück egnommen) resp. 90 Tage (wenn der Aufenthalt gesplittet wird) im Schengengebiet aufhalten darf ...
Wenn ich mich jetzt nicht verzählt habe, hat er bereits 90 Tage im Schengengebiet verbracht .. ergo wäre eine Einreise vor dem 22.12.2007 nicht erlaubt und der anschließende Aufenthalt im Schengengebiet illegal.
solu schrieb am 30.09.2007 um 14:59:10:Nun habe ich das so verstanden, das er am 22.12 das nächste mal wieder einreisen darf.
Korrekt!
solu schrieb am 30.09.2007 um 14:59:10:Davon mal abgesehen, das die Flüge unbezahlbar in diesem Zeitraum sind, lese ich hier aber Beiträge, wo Latein oder Südamerikaner nach 1-2 Monaten wieder einreisen, sich länger als 90 Tage aufhalten und trotzdem wieder einreisen dürfen.
Es gibt Staaten, bei denen aufgrund alter Sichtvermerksabkommen die Bezugszeitraumberechnung nicht greift ... Costa Roca gehört nicht dazu.
solu schrieb am 30.09.2007 um 14:59:10:Hiesse das, selbst wenn er jetzt im Oktober oder letzter günstiger Flug am 6.12. seinen Einreisestempel bekäme, das er dann trotzdem irgendwie illegal wäre???
Ich denke, er käme gar nicht ins Land und würde postwenden zurückgewiesen ...
solu schrieb am 30.09.2007 um 14:59:10:Ich habe selbst vorher 2 Jahre in Costa Rica gelebt, da heisst es zwar auch, man muss alle 90Tage mind.72Stunden das Land verlassen, aber wenn man das alle 5-6Monate für 48Stunden macht, dann ist das auch in Ordnung, im Endeffekt interessiert es dort niemanden wirklich.
Im Bereich der Schengenstaaten interessiert das sehr wohl... das Verfahren von Costa Rica ist nicht übertragbar.
solu schrieb am 30.09.2007 um 14:59:10:Einreisesperre? Wer zahlt den Rückflug bei Abweisung? Gibt es eine Geldstrafe?
Eine
Einreisesperre bei einer Zurückweisung gibt es nicht ... Primär zahlt der Zurückgewiesene seinen Rückflug ... subsidiär das Luftfahrtunternehmen.
Daddy