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90/180 Tage Arbeitserlaubnis fuer Ehemann auslaendischer Studentin? (Gelesen: 772 mal)
val
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Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag 90/180 Tage Arbeitserlaubnis fuer Ehemann auslaendischer Studentin?
30.09.2007 um 12:16:46
 

Hallo
ich bin Bulgare(EU-Buerger) und besitze Freizuegigkeitsbescheinigung.Ich bin seit 5 Jahren in Deutschland als Student.
Da ich mit meinem Studium fertig bin, werde ich zum 1.10 exmatrikuliert.

 
Meine Frau ist Bulgarin(EU-Buergerin),studiert an der Uni.
Ich habe damals irgendwo gelesen, dass ich arbeitstechnisch dieselbe Arbeitserlaubnis bekommen kann-also 90 volle oder 180 halbe Tage.(Zuwanderungsgesetz??)

Stimmt das tatsaechlich?


Sollte das stimmen, waere es fuer mich einfacher, zuerst solche Arbeitserlaubnis zu bekommen, damit ich genug Zeit habe um mich zu bewerben( Ich war eigentlich von der Exmatrikulation ueberascht)

Die anderen Optionen(die neue Regulung bezugleuch auslaendischen Absolventen),die zum Erwerb einer Arbeitserlaubnis fuehren koennen sind mir zwar bekannt,leider sind die aber teilweise kompliziert.

Danke vielmals
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« Zuletzt geändert: 30.09.2007 um 12:29:17 von val »  
 
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Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.10.2007 um 18:47:40
 
val schrieb am 30.09.2007 um 12:16:46:
Die anderen Optionen(die neue Regulung bezugleuch auslaendischen Absolventen),die zum Erwerb einer Arbeitserlaubnis fuehren koennen sind mir zwar bekannt,leider sind die aber teilweise kompliziert.


Arbeitserlaubis-EU versuchen. Damit steht man nicht ganz hinten bei der Berechtigung. Nach einem Jahr wird man vollwertiges Mitglied des D-Arbeitsmarkts.

Gruß, ULF
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