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Einbürgerungshindernisse für Kosovo-Albaner!!! (Gelesen: 8.368 mal)
Janey
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Antwort #15 - 10.10.2007 um 18:57:48
 
Also ich habe eigentlich von der Urkundenproblematik nicht wirklich eine Ahnung, aber ich denke doch, das Ganze sollte hier nicht so vermischt werden.
Einmal geht es um Urkunden für eine Eheschließung (Walentina) und einmal um solche für eine Einbürgerung (TE).  hä?

Gruß, J.
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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Walentina
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Antwort #16 - 10.10.2007 um 19:14:08
 
Janey,

es geht hier aber um dieselbe Urkunde, nämlich die Staatsangehörigkeitsurkunde, die man in BEIDEN Fällen braucht und die Problematik mit dem geltenden/nicht geltenden Pässen und dem Beschaffen der Urkunden!
Egal, ob es jetzt um die Eheschließung oder um die Einbürgerung handelt, wir haben dasselbe Problem! Nämlich, dass sich die Behörden in Widersprüche verwickeln und man als "Normalsterblicher" so gut wie keine Chance hat, diese serbischen Urkunden zu bekommen, außer, man macht dort ein paar Wochen lang Urlaub!

LG, W.
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ronny
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Antwort #17 - 10.10.2007 um 19:21:44
 
Walentina schrieb am 10.10.2007 um 19:14:08:
wir haben dasselbe Problem! 


Nur dass bei Dir das Urkundenproblem das geringere sein dürfte.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Walentina
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Antwort #18 - 10.10.2007 um 19:26:45
 
Hast du Recht Zwinkernd

Aber es macht Einem das Leben nur noch schwerer Zwinkernd
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Albushi
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Antwort #19 - 10.10.2007 um 22:38:07
 
In einem gewissen
Rahmen mag dies zutreffen, jedoch
sicher nicht, wenn es darum geht, die derzeitige
Staatsangehörigkeit nachzuweisen. 

Gut Ralf, hast du nicht etwas zwischen meinen Zeilen übersehen?? Dass er mich entlassen wollte unter Vorlage einer alten Geburtsurkunde die ja eigentlich die Staatsangehörigkeit nicht nachweist??
 
Warum wird dann noch gefragt?
Hab gefragt ob der Erlass in einigen Budesländern noch gültig ist oder schon zurückgenommen worden ist. Suche hier keine Wunschantworten. Befriedigen kann ich mir selber. Augenrollen

   
Einen anderen Weg, als einen formellen Antrag samt der
erforderlichen Unterlagen einzureichen, wird es nicht
geben.

Wenn der Erlass in einigen Budesländern noch in Kraft ist, sehr wohl und das auf legalem und formellem Weg.
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ronny
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Antwort #20 - 11.10.2007 um 07:04:58
 
Da Albushi scheints alles weiß und die Sachebene bereits verlassen zu haben scheint:

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