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Einbürgerungshindernisse für Kosovo-Albaner!!! (Gelesen: 8.355 mal)
Albushi
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29.09.2007 um 20:28:38
 
Erstmal hallo zusammen!

Hab ein erntshaftes Problem bei der Einbürgerung. Hab seit Mai den Antrag auf Einbürgerung beantragt und ich komme mit den örtlichen Behörden nicht voran. Sie verlangen von mir einen Staatsangehörigkeitsnachweis und dann wenn es soweit ist, die Ausbürgerung. Ich besitze einen Jugoslawischen Pass der auch gültig ist. Das reicht dem Typen jedoch nicht aus, mit der Begründung: Jugoslawien oder Staatenbund Serbien-Montenegro gibt es nicht mehr und aus dem Pass nicht hervorgeht ob ich aus Serbien oder Montenegro komme!  Traurig
Ich habe in Deutschland letztes Jahr mein Studium abgeschlossen und nun arbeite ich in Sachsen. Ich erfülle alle Voraussetzungen zur Einbürgerung ausser dass ich mich nicht ausweisen kann ob ich aus Serbien oder Montenegro komme!??  Mir ist es Öfters, bei der Besprechung mit dem Typen von der Einbürgerungsbehörde aufgefallen, dass er immer wieder wiedersprüchliche Angaben macht. Zum Beispiel: Anfang des Jahres 2007 war ich erstmalig bei ihm vorstellig und habe nach den Einbürgerungskriterien gefragt. Ich dachte der Erlass für die Kosovo Albaner gelte bundesweit und brachte das natürlich auch zu Sprache. Er behauptete: "Er wüsste nichs davon und ich glaube es Ihnen auch nicht"! Ich erzählte ihm dass mein Cousin auf der Grundlage dieses Erlasses den deutschen Pass bekommen hat und erwiderte mir: "Glauben sie nicht den Gerüchten von Ihren Landsleuten...ich kenne mich da besser aus"!
Anfänglich war er nett zu mir und sagte "ob ich noch andere Unterlagen (alte Geburtsurkunde) vorweisen kann? Dann könnte ich Sie vom Staatsangehörigkeitsnachweis entlassen!" Ich habe ihm eine Geburtsurkunde zu Titos Zeiten, nähmlich meines Geburtsjahres sowie ein UNMIK und serbische Geburtsurkunde aus den Neuziger Jahren vorgelegt. Dann behauptete er dass er doch noch einen Staatsangehörigkietsnachweis brauche damit die Einbürgerung überhaupt eingeleitet werden kann! Ich frage mich warum er zunechst mir die Entlassung vom Staatsangehörigkeitsnachweis in Aussicht gestellt hatte unter Vorlage einer alten Geburtsurkunde die ja eigentlich kein Staatsangehörigkeitsnachweis ist, und dann aprupt einen Rückzieher machte?????
Ich zeigte ihm auch wo in dem Pass auch eindeutig in Druckbuchstaben stehr: "Ausstellungsbehörde MUP SERBIA" und nicht MUP Montenegro. Ausserdem der Name der Stadt macht ja alles klar woher ich komme. Zudem bot ich ihm an, meine Unterlagen von der Ausländerbehörde anzufordern um ein Stückchen der Sache näher zu kommen. Hab übrigens alle Unterlagen von der kosovarischen Schule als "Kosovo Republik" ausgestellt bekommen.  Dieselben Unterlagen wurden auch zur immatrikulation an der Uni verwendet. Ich glaube nicht dass ein Serbe solche Unterlagen im Besitz gehabt hat. Weiterhin sagte ich ihm, dass aus keinem einzigen dokument von mir hervorgeht dass ich aus Montenegro komme. Es war leider alles zwecklos mit ihm zu reden. Hab mein Vater im Kosovo angerufen und ihn gebeten mir einen Nachweis zu besorgen, bis jetz ohne Erfolg. Mein Vater hat aufgegeben. Ich habe soger von meinen Landsleuten in Bayern (wo die Ausländergesetze sehr streng sind) erfahren, dass die Behörden dort nur die Ausbürgerung verlangen und als Staatsangehörigkeitsnachweis reicht wenn man den Jugo-Pass oder sonstiges Dokument aus dem Kosovo hast!
Ich habe mir lange überlegt und habe mich mir der Hauptwohnung in NRW angemeldet, eine Wohnung die ich eigentlich auch selber zahle. Die dortigen Behörden haben es mir den Erlass bestätigt, als sie jedoch erfuhren wo ich arbeite, lehnten sie die Bearbeitung meines Antrags ab mit der Begründung dass mein Hauptlebensmittelpunkt in Sachen sei und nicht in nrw. Ich wurde dort vom Meldeamt automatisch mit der Hauptwohnung abgemeldet. Sie nannten es "Einbürgerungstourismuns" mein Fall.
Nun ist mein Verhältnis mit dem Typen von der Behörde erheblich abgekühlt und ich hatte letztes Mal mit ihm einen Streit. Er hat mich mit der Ablehnung meines Antrags gedroht falls ich ihm keinen Staatsangehörigkeitsnachweis bis Ende des Jahres vorlege!

Meine letzte Chance, schneller eingebürgert zu werden, ist mich jobmässig in einem anderen Bundesland zu niederlassen, nähmlich in NRW.  Ich bin schon dabei eine Stelle zu suchen trotz grossen Hürden durch die Arbeitsämter. Ich weiss es aber nicht ob der Erlass für die Kosovo-Albaner noch gültig ist oder schon aufgehoben worden ist??

Ich würde mich freuen wenn mir die hier anwesenden Experten bezüglich meiner Einbürgerung Ratschläge oder mehr Infos geben würden??

MfG

Albushi
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Ralf
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Antwort #1 - 29.09.2007 um 21:09:27
 
Albushi schrieb am 29.09.2007 um 20:28:38:
Ich besitze einen Jugoslawischen Pass der auch gültig ist.

Ein Pass eines Staates, der längst nicht mehr existiert,
kann eigentlich gar nicht mehr gültig sein, oder?

Albushi schrieb am 29.09.2007 um 20:28:38:
Ich erfülle alle Voraussetzungen zur Einbürgerung ausser dass ich mich nicht ausweisen kann ob ich aus Serbien oder Montenegro komme!??

Die derzeitige Staatsangehörigkeit muss aber anhand
gültiger Papiere nachgewiesen werden, da geht kein
Weg dran vorbei. Ein gültiger Pass muss unabhängig vom
Einbürgerungsverfahren ja sowieso vorhanden sein.

Albushi schrieb am 29.09.2007 um 20:28:38:
Besprechung mit dem Typen von der Einbürgerungsbehörde
 
Bitte mal überlegen wer dir wohl ein solches Forum
zur Verfügung stellt und dann etwas mehr Respekt
mit dem Kollegen!  Ärgerlich

Albushi schrieb am 29.09.2007 um 20:28:38:
der Erlass für die Kosovo Albaner gelte bundesweit

Das ist Ländersache. In manchen Bundesländern gibt
oder gab es entsprechende Erlasse, in anderen nicht.

Albushi schrieb am 29.09.2007 um 20:28:38:
Ich erzählte ihm dass mein Cousin auf der Grundlage dieses Erlasses den deutschen Pass bekommen hat

Vermutlich in einem anderen Bundesland. Darauf kann
man sich nicht berufen. Außerdem wurden diese Erlasse
zum Teil bereits zurück genommen.
Selbst wenn es einen solchen Erlass in Sachsen geben
würde, müsste ja noch der Nachweis erbracht werden,
dass du Kosovare bist.

Albushi schrieb am 29.09.2007 um 20:28:38:
in Bayern (wo die Ausländergesetze sehr streng sind)

öhm    Da es sich um Bundesgesetze handelt, sind die
Vorschriften in Bayern nicht anders als in Hamburg oder
Niedersachsen.

Albushi schrieb am 29.09.2007 um 20:28:38:
und habe mich mir der Hauptwohnung in NRW angemeldet, eine Wohnung die ich eigentlich auch selber zahle. Die dortigen Behörden haben es mir den Erlass bestätigt, als sie jedoch erfuhren wo ich arbeite, lehnten sie die Bearbeitung meines Antrags ab mit der Begründung dass mein Hauptlebensmittelpunkt in Sachen sei und nicht in nrw.

Sehe ich auch so. Eine Schein-Anmeldung in einem anderen
Bundesland begründet keine Zuständigkeitsänderung.


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Albushi
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Antwort #2 - 30.09.2007 um 17:00:56
 
Hallo Ralf

Ein Pass eines Staates, der längst nicht mehr existiert,
kann eigentlich gar nicht mehr gültig sein, oder?"


Der Pass ist bis Ende 2008 gültig und hatte auch keine Hindernisse in einer Grenze. Das Land existiert zwar nicht mehr, der Pass ist jedoch noch gültig. Weiss noch nicht ob schon serbische Pässe ausgestellt werden oder nicht.

Die derzeitige Staatsangehörigkeit muss aber anhand
gültiger Papiere nachgewiesen werden, da geht kein
Weg dran vorbei. Ein gültiger Pass muss unabhängig vom
Einbürgerungsverfahren ja sowieso vorhanden sein.

Gültige Papiere (gültigen Pass) habe ich ja auch.

 
Bitte mal überlegen wer dir wohl ein solches Forum
zur Verfügung stellt und dann etwas mehr Respekt
mit dem Kollegen!  Ärgerlich

Danke den Hinweis. Hatte immer Respekt vor ihm, obwohl er sich Öfters mal wiedersprochen hat. Ich muss mich vom meinem letzten Beitrag korrigieren...hatte mit ihm kein Streit, hab ihm nur kritisiert, also konstuktive Kritik, obwohl es nix gebracht hat. Den Forum ha ich bei google gefunden, hat mir keiner was darüber berichtet.


Das ist Ländersache. In manchen Bundesländern gibt
oder gab es entsprechende Erlasse, in anderen nicht.

Ist mir auch schon bekannt.


Vermutlich in einem anderen Bundesland. Darauf kann
man sich nicht berufen. Außerdem wurden diese Erlasse
zum Teil bereits zurück genommen.
Selbst wenn es einen solchen Erlass in Sachsen geben
würde, müsste ja noch der Nachweis erbracht werden,
dass du Kosovare bist.

Hab auch gesagt dass es in NRW war. Nachweise dass ich Kosovare bin habe ich doch genug erbracht


öhm    Da es sich um Bundesgesetze handelt, sind die
Vorschriften in Bayern nicht anders als in Hamburg oder
Niedersachsen.


Sehe ich auch so. Eine Schein-Anmeldung in einem anderen
Bundesland begründet keine Zuständigkeitsänderung.

Hab ja auch nix dagegen protestiert

Danke die Infos, ich weiss jedoch so viel wie vorher. In meinem ersten Beitrag ging es eher um Staatsangehörigkeitsnachweis als um Ausbürgerung.

Also noch mal: Reicht ein gültiger Reise Pass (Jugo-Pass) oder ein UNMIK Dokument dass es beweist dass ich der albanischen Volkszugehörigkeit angehöre, zur Einleitung einer Einbürgerung?? In meinem Pass ist deutlich vermerkt woher ich komme (Geburtsort und Ausstellungsbehörde).

MFG und vielen Dank im Voraus. Zwinkernd



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Antwort #3 - 02.10.2007 um 00:10:45
 
Hallo Albushi.....

Das was Ralf schreibt, kann ich voll und ganz bestätigen.

Gerade was das ehemalige Jugoslawien angeht ist es nicht gerade leicht eine Aussage zu machen.

Einbürgerung als Kosovo-Albanerin, (meine Frau) haben wir gerade hinter uns gebracht.
Und das in dem ach so strengen Bayern wie viele schreiben. Innerhalb eines Jahres, wohlgemerkt.

Das Problem ist einfach, daß der Kosovo momentan noch immer zu Serbien gehört und Papiere aus dem Kosovo oder der UNMIK einfach vor den Ämtern und dem Deutschen Staat nichts gelten!
Die UNMIK Papiere sind ja auch nur für die Leute unten gedacht, daß die überhaupt was in der Hand haben, denn viele hatten nach dem Krieg nichts mehr.
Also ist deine Anlaufstelle das Serbische Konsulat. Oder eben die Serbischen Behörden.
Der Staatsangehörigkeitsnachweis ist zwingend. Ausserdem benötigst Du diesen Nachweis auch auf dem Serbischen Konsulat, denn ohne Nachweis keine Ausbürgerung !!!!!!!!!

Ohne Ausbürgerung keine Einbürgerung in Deutschland.

Eine Kosovarische Freundin, hat einen Serbischen Pass, den neuen Blauen, im Münchner Konsulat ausgestellt, aber Sie ist nicht mal in Serbien gemeldet. Auch sowas gibt es. Das hat Sie erst bemerkt, als Sie sich einbürgen lassen wollte. Die Konsulate stellen alles mögliche aus, so nebenbei bemerkt. Balkan eben.
Also muss Sie sich erstmal anmelden in Serbien um sich dann Ausbürgern zu lassen.
Der Bearbeiter Deiner Einbürgerung hat in diesem Fall Recht.
Du musst sehen wie Du zu Deinem Staatsangehörigkeitsnachweis kommst.
Am besten und am schnellsten geht das in Serbien vor Ort, so haben wir es auch gemacht.
Wir waren für 3 Wochen unten, haben Urlaub gemacht und haben so nebenbei alles erledigt.
Ausserdem ist es auch billiger.

Durch den Krieg ist halt alles nicht mehr so wie es mal war.
Ich kenn einige Leute die waren schon immer Kroaten, nach dem Krieg sind Sie Kroaten und gleichzeitig Bossnier usw. Die haben noch mehr Probleme sich einbürgern zu lassen, denn die müssen sich aus 2 Ländern ausbürgern lassen.

Also der Paß sagt nichts über Deine momentane Staatsangehörigkeit aus.
Auch für Deutsche gibt es auf Antrag einen Staatsangehörigkeitsausweis

Dann ist die Frage auch noch falls Du ein Mann bist bezüglich des Wehrdienstes, das wird bei den Serben immer gerne genommen so als Hürde. Ohne Wehrdienst keine Ausbürgerung, bis zu einem gewissen Alter.


Also Kopf hoch und hol dir die Papiere und lass dich nicht unterkriegen.

Es geht glaub mir........... Smiley


mfg Chris
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Walentina
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Antwort #4 - 08.10.2007 um 22:42:09
 
Hi Albushi,

ich habe im Moment dasselbe Problem, mit meinem Verlobten, er ist Kosovo-Albaner, hat diesen Jugoslawischen Pass und jetzt verlangen die Standesbeamten einen Nachweis für seine Staatsbürgerschaft.
Wie kann denn das sein?
Ich blicke gar nicht mehr durch, er hat seinen Jugoslawischen Pass erst vor 2 Jahren bekommen, vorher hatte er auch keine Probleme mit dem UNMIK-Pass, hat genauso gegolten hier bei den Behörden...
Ich verstehe auch nicht, wieso die UNMIK-Urkunden nichts gelten in Deutschland, ich meine, seine Geburtsurkunde & Familienbuch von UNMIK haben die vom Standesamt doch auch akzeptiert und haben keine serbischen verlangt?
Und in dem Jugslawischen Pass steht doch deutlich, Staatsbürgerschaft: jugoslawisch, ausgestellt da und da, Geburtsort so und so und eben die unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland...
Und der ist doch gültig, zur Ein-und Ausreise und auch bei den Meldebehörden hier! Aber zum Heiraten dann wieder nicht, oder wie???
Und auch diese Urkunde, von UNMIK, wo da steht, dass er keine eindeutige Staatsbürgerschaft hat, da Kosovo keinen legalen Status hat, die ist dann auch "Schrott"?

Also wirklich, so ein Durcheinander!
@ Chris: Ah und das Beste ist, IM Kosovo kriegt man ja die Urkunden nicht, nur in Serbien, das haben die Verwandten von meinem Schatz auch schon probiert... Und die vom Konsulat, die stellen sich auf stur!

Katastrophe!

LG, Walentina



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Antwort #5 - 08.10.2007 um 23:14:10
 
Hallo Walentina.....

erstmal mein Mitgefühl mit Dir.

Ich kenne das ganze Problem mit den Jugoslawischen bzw. nun Serbischen Papieren seit 10 Jahren von der Heirat meiner Frau mit mir, bis zur heutigen Einbürgerung.

Allein schon, daß ich als Deutscher nach Belgrad reisen musste, auf das dortige Deutsche Konsulat um dort meine Ehefähigkeit bestätigt zu bekommen.
Genauso absurd ist es was die Einbürgerung oder den Aufenthaltsstatus anbelangt.

Fakt ist, daß der Kosovo momentan rechtlich ein Teil von Serbien ist.
Also sind alle Kosovo-Albaner ebenfalls Serben.
Die UNMIK ist nur eine Nachkriegs-Regierung, die Behördliche Dinge Wahrnimmt.
Allerdings werden die meisten UNMIK-Papiere von keinen Ausländischen Behörden anerkannt. Von den Serben sowiso nicht.
Oder der Bearbeiter drückt ein Auge zu.

Also musst der Bewerber seine Papiere in Serbien beschaffen. Und nur die sind Offiziell gültig. Natürlich nur mit beglaubigter übersetzung.

Wie gesagt auf dem Balkan gehen die Uhren anders als hier.
Ich kenne einige Leute, die haben einen neuen Serbischen Pass, ausgestellt hier auf dem SRB. Konsulat in München, aber diese Leute sind nicht mal in Serbien gemeldet.

Und der UNMIK Pass ist kein International anerkanntes Dokument.

Also wenn die einen Staatsangehörigkeitsausweis wollen, dann müssen die sich erstmal in Serbien registrieren lassen und das geht nur in Serbien, da kann auch kein Konsulat helfen.

Auf dem Balkan gehen die Uhren anders.
Zuerst zählt Vitamin B und dann noch etwas Handgeld in die richtigen Hände und schon flutscht es. Und man kriegt was man will.
Ich will hier aber niemand zu irgend etwas anstiften, bzw. auf dumme Gedanken bringen. Aber so läuft es leider und das wissen die Deutschen Behörden nur zu genau.
Mittlererweile werden die Staatsangehörigkeits-Nachweise auch sehr genau von den Deutschen Behörden geprüft, da schon einige dieses Dokument gefälscht haben. Nur zur Info.

Also Kopf hoch und durch.

mfg Chris
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Antwort #6 - 08.10.2007 um 23:16:58
 
Walentina schrieb am 08.10.2007 um 22:42:09:
Wie kann denn das sein?

Wurde doch alles schon oben erklärt.

Walentina schrieb am 08.10.2007 um 22:42:09:
ich meine, seine Geburtsurkunde & Familienbuch von UNMIK haben die vom Standesamt doch auch akzeptiert und haben keine serbischen verlangt?

Bei der Einbürgerung ist aber ein Nachweis der aktuellen
Staatsangehörigkeit erforderlich. Eine UNMIK-Staats-
angehörigkeit gibt es nicht, genauso wie es (noch)
keine Kosovo-Staatsangehörigkeit gibt.

Walentina schrieb am 08.10.2007 um 22:42:09:
Und in dem Jugslawischen Pass steht doch deutlich, Staatsbürgerschaft: jugoslawisch, 

Es gibt aber keinen Staat Jugoslawien mehr und entsprechend
auch keine jugoslawische Staatsangehörigkeit mehr. Auch
wenn in dem Pass ursprünglich eine längere Gültigkeit
vermerkt war: Das Ding ist durch die Geschichte überholt,
ebenso wie z. B. Pässe der ehem. Sowjetunion oder der
DDR.
Es ist die jetzige Staatsangehörigkeit nachzuweisen,
dazu ist ein aktueller Pass erforderlich.
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Antwort #7 - 09.10.2007 um 19:06:14
 
Hallo Leute,

also, ich verstehe dann eines nicht, wenn die jugoslawischen Pässe "überholt" sind, wieso werden sie dann noch ausgestellt?
Mein Verlobter hat einen jugoslawischen Pass vom 07. 12. 2005, gültig bis 2015. 2005 gab´s die Bundesrepublik Jugoslawien doch gar nicht mehr? Oder irre ich mich? Die wurde nämlich 2003 aufgelöst und durch die Staatenbezeichnung "Serbien und Montenegro" ersetzt.

Und noch eine Frage, in dem Jugo-Pass steht als "Place of Birth":
Serbija-Kosovo. Ist dann nicht sozusagen der "Nachweis", dass er serbischer Staatsbürger ist?


Ich habe jetzt zwei Urkunden gefunden und zwar:

1) "Uverenje drschwljanin Respublike Serbije i Sawesne Respublike Jugoslawije" = Bestätigung, dass mein Schatz serbischer Staatsbürger ist?
ABER: von 1998
UND: "heißen" die neuen Urkunden auch so?

2) "Iswod is matitschne Knige robenich, Republike Serbija" = sebische Geburtsurkunde
ABER: von 1995

Jetzt meine Frage, weiß vielleicht Jemand, ob diese Urkunden noch gültig sind??? (Ich habe leider niemanden mehr beim Standesamt erreicht, jetzt frage ich hier mal...Smiley

Danke im Voraus,

LG, Walentina
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Antwort #8 - 09.10.2007 um 19:16:19
 
Hallo,

das hier

Walentina schrieb am 09.10.2007 um 19:06:14:
1) "Uverenje drschwljanin Respublike Serbije i Sawesne Respublike Jugoslawije" = Bestätigung, dass mein Schatz serbischer Staatsbürger ist?
ABER: von 1998


bedeutet nur (Echtheit vorausgesetzt) dass er 1998 serbischer Staatsangehöriger war, aber nicht dass er es heute ist.

Walentina schrieb am 09.10.2007 um 19:06:14:
Ist dann nicht sozusagen der "Nachweis", dass er serbischer Staatsbürger ist?


bedeutet nur , dass er dort unten geboren wurde, mehr nicht.

Walentina schrieb am 09.10.2007 um 19:06:14:

also, ich verstehe dann eines nicht, wenn die jugoslawischen Pässe "überholt" sind, wieso werden sie dann noch ausgestellt?


Sollte das serbische Konsulat beantwortn können, wir hier sicher nicht.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #9 - 10.10.2007 um 07:16:12
 
Hallo,

zur Beschaffung von Personenstands- und sonstigen Urkunden für serbische Staatsangehörige aus der Teilrepublik Kosovo sind folgende Informtionen bei den deutschen Standesämtern verfügbar:

1. Erlass BMI vom 30.10.2001 (Information über die ausgelagerten Register aus 30 Städten und Gemeinden, mit Angabe des Auslagerungosrtes)

2. Rundschreiben der Botschaft Belgrad vom Juni 2002 über die dort verfügbaren Vertrauensanwälte mit deren Hilfe Urkunden beschafft werden können.

Grüße
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Antwort #10 - 10.10.2007 um 16:41:44
 
Und noch eine Frage, in dem Jugo-Pass steht als "Place of Birth":
Serbija-Kosovo. Ist dann nicht sozusagen der "Nachweis", dass er serbischer Staatsbürger ist?

So steht es auch bei mir. Anscheinend nützt das wenig. Ich bin immerhin davon überzeugt dass die Anforderung von Einbürgerungsunterlagen im Ermessensrahmen liegt und wenn der Herr bei den Behörden dir den Weg zur Einbürgerung erleichtern will, dann tut er es und zwar ohne dass es sich gegen sein Gesetz verstosst. Selbst die Tatsache der Der Angestellte bei dem ich meine Einbürgerung beantragt habe, mich anfangs vom Staatsangehörigkeitsnachweis etlassen wollte unter Vorlage einer alten Geburtsurkunde, ist für mich kein Zweifel sondern ein Beweis dass die Behörden viel Spielraum haben....wenn Sie wollen. Wenn Sie denn nicht wollen, dann kann man auch rechtlich kaum was dagegen unternehmen ohne dass man vorher alle rechtlichen Schritte unternommen hat die ja sehr kostenspielig sind und zeitaufwendig.
Laut Einbürgerungsrichtlinien sollen die vorzulegenden Unterlagen nicht älter als 6 Monate sein. Selbst die Anfrage jeglicher Behörde über Straftaten und Dergleichen soll nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Andernfalls wird das ganze Prozedere wieder von Vorne aufgerollt.

Da du ja wie es ausschaut, in Bayern wohnst, kann ich dir schon jetz mein Beileid aussprechen. Hab in München Verwandte die seit 30 Jahren dort leben und wenn sie etwas bei der Ausländerbehörde beantragen, werden Sie wie Geduldete behandet. 30 Jahre Steuerzahler wohlgemerkt!!!

@Bandit

Recht herzlichen Dank für die ausführliche Auskunft. Wenn es nicht anders klappt, werde ich es mir auch so wie Sie überlegen.

@Ralf

Das was Sie mir erzählt haben, wusste ich schon vorher. Dachte, von Ihnen als Experte und Ex- Mitarbeiter etwas mehr erfahren zu können.

Ich bin schon dabei einen anderen Weg bei der Einbürgerung einzuschlagen. Wenn sich was Neues ergibt, werde ich mich melden.

MfG


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Antwort #11 - 10.10.2007 um 18:41:05
 
Hallo Albushi,

ich habe jetzt, Gott sei Dank, einen Schwager von meinem Freund gefunden, der das ganze in die Hand nimmt. Er kennt einen Anwalt in München, der ALLE Urkunden aus Serbien beschaffen kann. Innerhalb von 10 (!!!) Tagen  Smiley Das serbische Konsulat bräuchte (ich habe nachgefragt) mindestens 4 Wochen.
Kostenpunkt beim Konsulat: 34,00 €
Kostenpunkt Anwalt: 150 - 200 €

@ Ronny:

Deine Meinung, dass die Staatsangehörigkeitsurkunde von 1998 nichts gelten würde, war falsch! Sie würde gelten (habe ich heute beim Standesamt bestätigt bekommen), aber ihr fehlt die Beglaubigung. Ansonsten, kein Problem, EGAL wie alt die Urkunde ist!!! Die gelten nämlich LEBENSLÄNGLICH!
(Gilt nicht für UNMIK-Urkunden!)

@ Albushi:

Du hast VOLLKOMMEN Recht, was die Sache mit dem "Ermessungsspielraum" der Behörden angeht. Heute im Standesamt hätte die Sachbearbeiterin FAST ein Auge zugedrückt, was die Beglaubigung der Urkunde anging. Bis so eine andere Sachbearbeiterin auftauchte und sich einmischte... Jetzt brauche ich den Anwalt doch...

Naja, Kopf hoch, es wird schon klappen... Vielleicht kann ich den Schwager nach der Nummer des Anwalts fragen und dir geben, dann würde deine Einbürgerung vielleicht schneller vorangehen. Er macht nur so ein Geheimnis daraus... Zwinkernd Das Problem ist nur, dass der Mann nur serbisch/Jugoslawisch spricht. Aber ich denke, letztendlich kannst du bestimmt Jemanden finden, der die Sprache kann...?

LG, Walentina
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Antwort #12 - 10.10.2007 um 18:43:53
 
Walentina schrieb am 10.10.2007 um 18:41:05:
Deine Meinung, dass die Staatsangehörigkeitsurkunde von 1998 nichts gelten würde, war falsch! Sie würde gelten (habe ich heute beim Standesamt bestätigt bekommen), aber ihr fehlt die Beglaubigung. Ansonsten, kein Problem, EGAL wie alt die Urkunde ist!!! Die gelten nämlich LEBENSLÄNGLICH!
(Gilt nicht für UNMIK-Urkunden!)
 


Das bestreite ich mal vehement, werde morgen auch mal die entsprechende Fundstelle raussuchen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #13 - 10.10.2007 um 18:52:47
 
Naja, ich kann dir ja auch nur sagen, was mir die Standesbeamtin erzählt hat.
Und ich denke schon, dass sie mich nicht nur aus Spaß an der Freud ver..äppelt hat  Zwinkernd
Ich legte ihr die Urkunde vor und fragte, ob sie denn gültig sei, weil sie von 1998 sei. Drauf bekam ich die Antwort, ja, klar, kein Problem.
Dann hat sie die Urkunde umgedreht und gesagt, dass da die Beglaubigung fehlen würde. Dann habe ich ihr die ganzen Schwierigkeiten erklärt und sie sagte, naja, okay, dann kann sie ja mal ein Auge zudrücken.
Und dann kam aber die andere Dame und hat sich eingemischt...  weinend Dann war´s vorbei, mit Auge zudrücken...

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Ralf
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungshindernisse für Kosovo-Albaner!!!
Antwort #14 - 10.10.2007 um 18:55:05
 
Albushi schrieb am 10.10.2007 um 16:41:44:
Und noch eine Frage, in dem Jugo-Pass steht als "Place of Birth":
Serbija-Kosovo. Ist dann nicht sozusagen der "Nachweis", dass er serbischer Staatsbürger ist? 

Place of Birth = Geburtsort. Nicht jeder, der dort geboren
ist, besitzt automatisch die serbische Staatsangehörigkeit,
genauso wie nicht jeder, der in Deutschland geboren ist,
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Albushi schrieb am 10.10.2007 um 16:41:44:
Ich bin immerhin davon überzeugt dass die Anforderung von Einbürgerungsunterlagen im Ermessensrahmen liegt

In einem gewissen
Rahmen mag dies zutreffen, jedoch
sicher nicht, wenn es darum geht, die derzeitige
Staatsangehörigkeit nachzuweisen.

Albushi schrieb am 10.10.2007 um 16:41:44:
@Ralf

Das was Sie mir erzählt haben, wusste ich schon vorher. 

Warum wird dann noch gefragt?

Albushi schrieb am 10.10.2007 um 16:41:44:
Dachte, von Ihnen als Experte und Ex- Mitarbeiter etwas mehr erfahren zu können. 

Unser "Job" hier ist es, die Regeln zu erklären, aber nicht, um
Wunschantworten zu geben und falsche Hoffnungen zu
wecken.

Albushi schrieb am 10.10.2007 um 16:41:44:
Ich bin schon dabei einen anderen Weg bei der Einbürgerung einzuschlagen.

Einen anderen Weg, als einen formellen Antrag samt der
erforderlichen Unterlagen einzureichen, wird es nicht
geben.
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