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hab ein problemchen (Gelesen: 1.271 mal)
Madina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag hab ein problemchen
28.09.2007 um 16:32:59
 
Hallo allerseits,
hab ´ne frage und zwar, ich bin russische staatsbürgerin, lebe seit 7 jahren in deutschland, dieses jahr habe ich mein studium hier abgeschlossen und hab jetzt visum zur arbeitsaufnahme bis anfang mai. Wenn ich kein job bekomme, wurde mir erklärt, soll ich ausreisen, auf eine einbürgerung hätte ich keinen anspruch. Ich will das ja nicht, meine ganze familie und schon leider im alter eltern sind in russland  und ich muss jede zeit nach hause fliegen können. Wie gut stünden meine chancen niederlassungserlaubnis zu bekommen?
danke
gruß
Madina
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 28.09.2007 um 20:05:57
 
Madina schrieb am 28.09.2007 um 16:32:59:
Wie gut stünden meine chancen niederlassungserlaubnis zu bekommen?


Bislang nicht so gut.

Für eine NE nach § 9 AufenthG würde die Zeit des Studiums nur zur Hälfte angerechnet, abgesehen davon sind 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge und ein gesicherter Lebensunterhalt nachzuweisen. Solange Du eine AE nach § 16 AufenthG hast, kann aber § 9 ohnehin nicht angewandt werden.

Für einen Daueraufenthalt -EU (§ 9a AufenthG ) gilt grundsätzlich das Gleiche - zwar ist dort nicht expressis verbis von 60 Monaten Rentenbeiträgen die Rede, sondern das Beiträge für eine angemessene Altersvorsorge geleistet worden sein müssen. .- Es ist aber so,  dass auch das erst nach 60 Monaten Rentenbeiträgen angenommen wird, da erst dann überhaupt ein Rentenanspruch erworben wird .

Die 9a -Regelung wäre nur insoweit vorteilhafter, wenn Du verheiratet wärst und alle Bedingungen außer der des gesicherten Lebensunterhalts erfüllst. Hinsichtlich dieser Bedingung könnte hier Dein Ehegatte "einspringen" - wenn sein Einkommen entsprechend ausreichend wäre, um Dich hinreichend zu unterhalten, würde das zur Erfüllung dieser Bedingung genügen.

Tut mir leid, aber in Deinem Sinne Besseres kann ich Dir nicht vermelden.


=schweitzer=
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Madina
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Staatsangehörigkeit: russisch
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Antwort #2 - 28.09.2007 um 22:38:07
 
Danke für die Antwort,
ist  zwar nicht berauschend-die Perspektive, aber egal. In meinem Fall muss ein Job her kein Ehemann. Darauf konzentriere ich mich!
schönes wochenende Dir, möglichst ohne Regen Smiley!
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