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Heirat deutsch/algerisch (Gelesen: 7.409 mal)
CarpeDiem
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28.09.2007 um 15:46:18
 
Hallo an alle!

Vielleicht kann auch mir jemand mit seinem Wissen helfen.

Ich bin mit einer algerischen Frau verlobt und wir wollen heiraten. Vermutlich wird es in Algerien sein. Meine Fragen sind nun:

- Benötige ich für Algerien ein spezielles Heiratsvisum oder genügt ein Besuchervisum?

- Inwieweit muss ich Französischkenntnisse nachweisen. Ich habe Französischabitur (lange her), spreche aber Englisch in Wort und Schrift.

- Welche Unterlagen werden für eine algerische Hochzeit benötigt?

- Wer muss die Apostille bei einer Rückkehr nach Deutschland ausstellen? Ich denke mal, es muss in Algerien gemacht werden.

Ich danke Euch recht herzlich.

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Tippi
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Antwort #1 - 28.09.2007 um 16:05:05
 
Hi,
ich habe aus deiner Frage mal einen eigenständigen Thread ge-
macht. Konnte mich nicht entscheiden, in welches Forum er soll.

Deine Fragen betreffen unterschiedliche Gebiete - hmmm ...

Ich bin davon ausgegangen, das ihr nach der Heirat in Deutsch-
land leben werdet.
Dazu gibt es bestimmt auch Fragen bzgl. Einreise und Aufenthalt.

Hab mich deshalb für Ehe und Familie entschieden.

Gruß

Tippi
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Noahpapa
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Antwort #2 - 28.09.2007 um 16:09:53
 
Die meisten Antworten findest Du hier:
http://www.algier.diplo.de/Vertretung/algier/de/04/Konsularischer__Service/Konsu...

Leben und Arbeiten in Algerien hier: http://www.algerische-botschaft.de
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EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
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CarpeDiem
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Antwort #3 - 28.09.2007 um 17:04:26
 
Hallo Tippi,

nein. Geplant ist erstmal eine Aufenthalt in Algerien.

Und: algier.diplo konnte mir bislang auch nicht weiterhelfen.

Schöne Grüße
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tomy
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Antwort #4 - 28.09.2007 um 18:02:52
 
CarpeDiem schrieb am 28.09.2007 um 15:46:18:
Welche Unterlagen werden für eine algerische Hochzeit benötigt?
Falls Algerien kein laizistischer Staat ist (was ich glaube) , und deine Verlobte Muslima ist (99 % der Bervölkerung), must du auch Moslem sein. Sonst kannst du sie nicht heiraten. Wahrscheinlich auch nicht in Deutschland.


Tom
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CarpeDiem
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Antwort #5 - 28.09.2007 um 18:28:30
 
Hallo Tomy,

das ist mir bekannt. In Deutschland könnte ich sie allerdings als Nicht-Moslem heiraten.  Nur würde diese Ehe in Algerien nicht anerkannt werden.

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CarpeDiem
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Antwort #6 - 28.09.2007 um 18:31:45
 
Aber ich möchte noch einmal Tippi aufgreifen.

Die Planung ist schon in ca. 5 Jahren nach Deutscland zurückzukehren.

Falls da jemand Informationen über Einreise und Aufenthalt hinsichtlich Deutschland hat, wäre ich dankbar.

Schöner Gruß
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Tippi
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Antwort #7 - 28.09.2007 um 18:38:10
 
Sorry, aber jetzt schon in die Zukunft schauen  Wahrsagerin

ich behaupte mal ... unmöglich.

In fünf Jahren kannst du dann deine expliziten Fragen genau
hier im Board stellen, dann können wir sie bestimmt auch be-
antworten.

Gruß

Tippi
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CarpeDiem
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Antwort #8 - 28.09.2007 um 19:05:38
 
Hallo Tippi,

ich denke, jeder hat das Recht, sich über die Zukunft Gedanken zu machen. Die einen versuchen vorauszudenken, die anderen sind planlos. Das sollte aber jedem selbst überlassen bleiben und nicht Gegenstand dieses Gedankenaustausches sein.

Aber darum geht es nicht. Ich habe nur versucht, auf einzelne Fragen eine Antwort zu bekommen.
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Anjalein
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Antwort #9 - 28.09.2007 um 19:14:27
 
Hallo CarpeDiem Smiley,

Deine Fragen zur Einreise nach und Eheschliessung in Algerien koennen Dir nur die algerischen Behoerden (Botschaft in Deutschland, Behoerden dort) verbindlich beantworten.

Dafuer ist dieses Forum leider die falsche Plattform, es sei denn, es kann jemand mit eigenen Erfahrungen aufwarten (ich nicht, da 1. christliche Frau, die Moslem geheiratet hat und daher nicht konvertieren musste, 2. nicht in Algerien (aber in islamischem Land) geheiratet).

Auch ich denke, Du musst zum Islam konvertieren, solltest Du dort heiraten wollen. Inwieweit eine in Deutschland geschlossene Ehe nicht anerkannt wird in Algerien, weiss ich nicht, kann ich mir herlich gesagt aber kaum vorstellen.

Deine Franzoesischkenntnisse sind fuer Visumbeantragung und Eheschliessung sicher unerheblich, moeglicherweise auch fuer einen Langzeitaufenthalt. Nur bedenke, dass Du ohne frz. praktisch nicht wirklich weiterkommst dort.

Soweit ich weiss, werden algerische Urkunden legalisiert, und das wird bei der deutschen Botschaft gemacht.

LG
Anja


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Seize the day.
 
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Saffya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 28.09.2007 um 20:31:00
 
Hallo CarpeDiem,

vielleicht kann dir das Algerien-Forum weiterhelfen:http://www.algerien-forum.de/forum.php.

Oder die algerische Botschaft in Berlin:http://www.algerische-botschaft.de/Startd.html.

Ich weiß nicht, ob du Muslim bist, falls nicht und deine Zukünftige Muslima sein sollte, weiß ich nicht, ob ihr wirklich heiraten könnt. Der Islam erlaubt das nicht. Es sei denn du wirst Muslim, aber Konvertieren aus Liebe statt Überzeugung finde ich nicht so gut... Bevor es noch mehr Off-Topic wird höre ich lieber auf...

Traurig Lippen versiegelt

Viele Grüße!
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Ulf
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Antwort #11 - 30.09.2007 um 11:56:30
 
Anjalein schrieb am 28.09.2007 um 19:14:27:
Deine Franzoesischkenntnisse sind fuer Visumbeantragung und Eheschliessung sicher unerheblich


Für den Papierkram und die Eheschließung selbst wird ggf. ein Übersetzer/Dolmetscher benötigt.

Gruß, ULF
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Wassermann
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Antwort #12 - 01.10.2007 um 07:43:51
 
Und zum Konvertieren sollte man sich vielleicht beizeiten Arabisch-Kenntnisse aneignen, ohne die es schwierig werden dürfte!
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Immer gut drauf
 
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tomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #13 - 01.10.2007 um 09:51:11
 
Wassermann schrieb am 01.10.2007 um 07:43:51:
Und zum Konvertieren sollte man sich vielleicht beizeiten Arabisch-Kenntnisse aneignen, ohne die es schwierig werden dürfte!
Du brauchst du nicht zwangsläufig. Es steht zwar im Koran, das du ihn in der Ursprungsfassung lesen können musst, aber die zb. Millionen von Türken die keine Ahnung von Arabisch haben, zeigen das gegenteil.

CarpeDiem schrieb am 28.09.2007 um 18:28:30:
das ist mir bekannt. In Deutschland könnte ich sie allerdings als Nicht-Moslem heiraten.  
Genau da bin ich mir nicht sicher. Ich habe dunkel in Erinnerung, das Standesamt auch darauf prüfen muss, ob die Ehe in der Heimat auch möglich wäre. Und die Ehe eines nicht moslemischen Mannes und einer moslemischen Frau, sind nicht möglich, da die Kinder die Religion vom Vater erben. (Außnahme laizistischer Staat !) Da würde ich noch mal genau nachfragen.


Tom
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ronny
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Antwort #14 - 01.10.2007 um 09:57:46
 
tomy schrieb am 01.10.2007 um 09:51:11:
Und die Ehe eines nicht moslemischen Mannes und einer moslemischen Frau, sind nicht möglich, da die Kinder die Religion vom Vater erben. (Außnahme laizistischer Staat !) Da würde ich noch mal genau nachfragen. 


Hallo,

im Grundsatz ist die Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen (materiell) nach dem Heimtrecht vorzunehmen, aber...

Zitat:
Artikel 13 EGBGB Eheschließung
(1) Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört.

(2) Fehlt danach eine Voraussetzung, so ist insoweit deutsches Recht anzuwenden, wenn

  1. ein Verlobter seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder Deutscher ist,
  2. die Verlobten die zumutbaren Schritte zur Erfüllung der Voraussetzung unternommen haben und
  3. es mit der Eheschließungsfreiheit unvereinbar ist, die Eheschließung zu versagen; insbesondere steht die frühere Ehe eines Verlobten nicht entgegen, wenn ihr Bestand durch eine hier erlassene oder anerkannte Entscheidung beseitigt oder der Ehegatte des Verlobten für tot erklärt ist.

(3) Eine Ehe kann im Inland nur in der hier vorgeschriebenen Form geschlossen werden. Eine Ehe zwischen Verlobten, von denen keiner Deutscher ist, kann jedoch vor einer von der Regierung des Staates, dem einer der Verlobten angehört, ordnungsgemäß ermächtigten Person in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form geschlossen werden; eine beglaubigte Abschrift der Eintragung der so geschlossenen Ehe in das Standesregister, das von der dazu ordnungsgemäß ermächtigten Person geführt wird, erbringt vollen Beweis der Eheschließung.


Hier käme bei irgendwie gearteter deutscher Beteiligung auf alle Fälle der Absatz 2 zur Anwendung.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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