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AE für amerikanischen Vater durch die Geburt eines Kindes? (Gelesen: 1.511 mal)
feuerbach
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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27.09.2007 um 17:47:00
 
Hallo!

Ich bin mit einem US-Amerikaner verlobt und im 5. Monat schwanger - von ihm Smiley.
Momentan ist er in den USA, bekommt aber bald für 6 Monate Erziehungsurlaub und möchte für diesen Zeitraum dann nach Deutschland kommen.

Bekommt er durch die Geburt des gemeinsamen Kindes dann automatisch eine AE oder muss er trotzdem ein Visum beantragen?

Und dass ich (eigentlich Studentin) durch die Schwangerschaft ab Oktober HartzIV – Empfängerin bin macht da hoffentlich keine Probleme oder?

Dankeschön!
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« Zuletzt geändert: 27.09.2007 um 17:59:35 von feuerbach »  
 
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 27.09.2007 um 20:00:30
 
Hi ...

also als Amerikaner kann er erst mal ohne Visum einreisen und die AE in D beantragen, er ist nach § 41 AufenthV priviligiert ...

Ob und wie die AE im Anschluss erteilt wird, ist eine andere (und nicht meine) Baustelle Zwinkernd

Daddy
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Noahpapa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #2 - 27.09.2007 um 20:16:23
 
Hallo Feuerbach (oder Krümel  Zwinkernd )

Automatisch gibbet in D nur frische Luft. Zwinkernd

Aber ihm würde nach der Geburt des Kindes  http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28
eine AE zustehen, welche natürlich beantragt werden muss.

Zum Hartz IV bitte http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#27 beachten. nicht meine Baustelle nur Hinweis.


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« Zuletzt geändert: 27.09.2007 um 20:30:20 von Noahpapa »  

EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
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maki
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Antwort #3 - 27.09.2007 um 20:20:06
 
Wenn ihr bei der Geburt noch nicht verheiratet seid, muss er die Vaterschaft anerkennen um als Vater zu gelten.
Die Vaterschaftanerkennung geht auch schon vorgeburtlich.
Wenn das Kind dann auf der Welt ist und er als rechtlicher Vater gilt, hat er anspruch auf eine AE, vorher nicht.

Ihr solltet sein eintreffen in D gut timen, er kann nur 3 Monate bleiben ohne AE, und die gibt's erst nach der Geburt.

Gruß,

maki
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feuerbach
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Antwort #4 - 28.09.2007 um 07:57:18
 
Danke für die Antworten!  Smiley

@Noahpapa: okay das hab ich falsch formuliert. Meinte natürlich ob er automatisch einen Anspruch auf AE hat. Wobei eine automatische AE auch äußerst praktisch wäre... Zwinkernd

@maki: genau so hatten wir uns das gedacht. Er kommt her und lässt die Vaterschaft anerkennen und nach der Geburt stellen wir dann den Antrag auf AE.
Allerdings stellt sich mir die Frage wie lange das ganze dauert. Sprich kann es passieren dass die 3 Monate seines visumsfreien Aufenthalts ablaufen bevor er die AE bekommt oder geht das recht schnell?
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 28.09.2007 um 08:10:01
 
feuerbach schrieb am 28.09.2007 um 07:57:18:
Wobei eine automatische AE auch äußerst praktisch wäre... Zwinkernd

Fragt sich nur, wie diese AE dann "automatisch" in den Pass kommen würde  Zwinkernd
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Malo
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Antwort #6 - 28.09.2007 um 09:04:46
 
Hallo Feuerbach!
Man wende sich vertrauensvoll an seine ABH. Ich an Deiner Stelle würde schonmal mit Mutterpass und vielleicht einer Passkopie Deines Gatten bei der ABH vorsprechen, dem/r SachbearbeiterIn (bei uns gibt es so eine Anlaufstelle im Bürgerservice ansonsten mit Termin) die Situation erklären, dass Dein Verlobter zur Geburt einreisen wird, dann kommtr er vielleicht einen Monat vorher, ihr macht das mit der Vaterschaftsanerkennung beim JA klar (auch dafür kannst Du ja schon einen Termin machen) und dann geht ihr mit der Vaterschaftsanerkennung und der Geburtsurkunde zur ABH, ich denke wenn man so offen mit der ABH umgeht gibt es keine Probleme und ich könnte mir vorstellen, dass es falls es länger dauert mit der AE auch eine Fiktionsbescheinigung geben könnte...
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 28.09.2007 um 15:53:39
 
feuerbach schrieb am 28.09.2007 um 07:57:18:
@maki: genau so hatten wir uns das gedacht. Er kommt her und lässt die Vaterschaft anerkennen und nach der Geburt stellen wir dann den Antrag auf AE.
Allerdings stellt sich mir die Frage wie lange das ganze dauert. Sprich kann es passieren dass die 3 Monate seines visumsfreien Aufenthalts ablaufen bevor er die AE bekommt oder geht das recht schnell?


Wenn die 3 Monate vor der Geburt voll sind, muß er wieder ausreisen. Dann lieber eine Woche vorher in die Schweiz und Geburtstermin abwarten oder aber Einreise zwei Monate vor errechnetem Geburtstermin.

Gruß, ULF
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