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Ist Au-Pair-Taschengeld steuerpflichtiges Einkommen? (Gelesen: 2.465 mal)
Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ist Au-Pair-Taschengeld steuerpflichtiges Einkommen?
27.09.2007 um 13:59:18
 
Hallo,

meine Frage hat diesmal nichts mit dem Ausländerrecht zu tun.

Muss eine Ausländerin, die einen Teil des Jahres als Au-Pair bei einer deutschen Familie gearbeitet hat, diese Einkünfte in ihrer Steuererklärung für das Jahr angeben? Im Netz habe ich das folgende gefunden:

Ein Au-pair Verhältnis begründet kein übliches Beschäftigungsverhältnis. Die Bundesregierung und die Sozialversicherungsträger sind der Ansicht, dass Au-pair Verhältnisse „Betreuungsverhältnisse besonderer Art“ und damit unter Einhaltung der Richtlinien der Bundesagenzur  für Arbeit sozialversicherungsfrei sind.

Kann man daraus auch die Steuerfreiheit ableiten?

Danke,
   Eduard
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.09.2007 um 15:02:11
 
Eduard schrieb am 27.09.2007 um 13:59:18:
Muss eine Ausländerin, die einen Teil des Jahres als Au-Pair bei einer deutschen Familie gearbeitet hat, diese Einkünfte in ihrer Steuererklärung für das Jahr angeben?


Relevant wird es nur, wenn sie (oder der ihr inzwischen Angetraute) sonst noch sehr gute Einnahmen hatte, sonst dürfte sie das steuerfreie Existenzminimum nicht überschreiten.

Gruß, ULF
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Eduard
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Laie, denkt manchmal etwas
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Beiträge: 1.796

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #2 - 27.09.2007 um 17:37:17
 
ulf schrieb am 27.09.2007 um 15:02:11:
Relevant wird es nur, wenn sie (oder der ihr inzwischen Angetraute) sonst noch sehr gute Einnahmen hatte, sonst dürfte sie das steuerfreie Existenzminimum nicht überschreiten.

Gruß, ULF


Sehr gut müssen die Einnahmen dazu nicht unbedingt sein. Smiley

Diese Frage ist, wie Du richtig erkannt hast, für fast alle relevant, die ein Au-Pair heiraten. Deswegen hoffe ich, dass sich jemand meldet, der das schon geklärt hat. Aber vielleicht geben es die meisten einfach nicht an, Au Pairs brauchen ja keine Lohnsteuerkarte ...

Eduard
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 30.09.2007 um 10:36:46
 
Eduard schrieb am 27.09.2007 um 17:37:17:
Deswegen hoffe ich, dass sich jemand meldet, der das schon geklärt hat. 


Hallo,

ich habe das Thema mal bei www.recht.de im Forum Steuerrecht angesprochen:

Habe zwar nur eine Stellungnahme bekommen aber die lautet:

Zitat:
Ich seh es so: Weder stpfl. , noch progressionsabhängig !!!


Sollte aber, da die Rechtsprechung dazu wohl dürftig ist, mit dem örtlichen FA geklärt werden Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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