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Einreisesperre aufheben - Frau aus Frankreich (Gelesen: 3.474 mal)
senci.
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27.09.2007 um 13:23:06
 
kann mir bitte jemand hilfen ich hab eine einraise sperre nach deuschland das hab ich bekommen vor 5 jahren und jetzt hab ich gehairatet maine frau sie kommt aus frangraich und wir wahren in der boschaft hab ein antrag geschtelt auf eine visa und die hab es ab gelend wail ich in deuschland eine einraise sperre habe und die giben mir jetzt ken visa was soll ich mahen das ist maine frau ich will zu ihr und das will sie auch wegen familein zusamenfurhung bitte hilft mir  vill dank
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« Zuletzt geändert: 27.09.2007 um 13:38:09 von N/V »  
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.09.2007 um 13:34:07
 
Bitte nicht so wild rumposten.

Da es ein neuer Fall ist hab ich ein neues Thema angefangen.

@ all
Sry beim anderen thread is da beim Spiltten was falsch gelaufen.
Ich versuch das zu flicken


Änderung:
sollte nun wieder passen
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« Zuletzt geändert: 27.09.2007 um 13:55:58 von N/V »  
 
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senci.
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Antwort #2 - 27.09.2007 um 16:41:29
 
ich voschte nicht was sie da mit mainen was kann ich mahen das ich zu maine familein gehn kann
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.09.2007 um 16:48:41
 
Warte doch mal bitte sachliche Antworten ab. Ich
hab deinen Beitrag nur verschoben, weil du den to-
tal falsch gesetzt hattest.

Und bitte nicht wieder grad irgendwo was hinten an-
hängen. Hier wird nun dein Fall behandelt....
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Aletheia
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Antwort #4 - 27.09.2007 um 18:03:04
 
Es besteht die Möglichkeit eine Befristung der Sperre zu beantragen, weiß nicht ob's auch eine Aufhebung gibt.
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« Zuletzt geändert: 27.09.2007 um 18:17:13 von Aletheia »  

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Noahpapa
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Antwort #5 - 27.09.2007 um 18:53:48
 
Lieber Senci. eventuell hat dein Keyboard ja auch eine Umschalttaste. An der kann man klein und GROSS schreiben regulieren.

Deine Frage bezieht sich auf Frankreich. Ist dir klar das Du hier auf dem Board bist, wo eher das Deutsche Recht auseinander getüdelt wird?

Falls nicht, jetzt dürfte es klar sein. Zwinkernd

Frag doch mal den Onkel www.google.fr
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Aletheia
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Antwort #6 - 27.09.2007 um 18:57:30
 
Ich hätte vermutet, daß deutsche Sperren nur Deutschland aufheben kann hä?...
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Noahpapa
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Antwort #7 - 27.09.2007 um 19:13:26
 
Aletheia schrieb am 27.09.2007 um 18:57:30:
Ich hätte vermutet, daß deutsche Sperren nur Deutschland aufheben kann hä?...


Also man beachte http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#11

Und dort steht Bundesgebiet.
Da ich aber verstehe, dass er nach F will sehe ich die Notwendigkeit einer Befristung von D nicht. Deswegen eher F Recht unter dem Motto: Wieso erlaubt ihr mir nicht zu meiner Frau in F zu gehen?
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Daddy
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Antwort #8 - 27.09.2007 um 19:21:58
 
Hi ...

Ich vermute mal, dass die Einreisesperre über Art. 96 SDÜ ins SIS eingetragen wurde ... von daher ist nicht zwangsläufig eine Befristung notwendig, sondern eine Beschränkung aufs Bundesgebiet ...

Was mich wundert ist, dass wenn F ein FZF- Visum erteilen möchte / müsste, wäre es ein Konsultationsfall nach Art. 25 SDÜ ... warum gleich abgelehnt und nicht konsultiert wird, kann wohl am ehesten die französische Auslandsvertretung sagen ...
Evtl. wurde aber auch konsultiert und die ABH hat die Ausschreibung aus hier nicht bekannten Gründen aufrecht erhalten ...

Daddy
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Antwort #9 - 27.09.2007 um 22:35:43
 
[warnred=username,0]
wegen Massen an Spams in Folge - nur um PNs schreiben zu können - pausierst du 7 Tage
[/warnred]

und hier ist geschlossen
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