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Kosten der Einbürgerung Bosnien-Herzegowina (Gelesen: 19.307 mal)
Sofie598
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 20.05.2013 um 19:32:27
 
Zwar ist dieses Thema schon älter, ich hoffe aber trotzdem auf eine Antwort auf eine praktische Frage: Angenommen, man macht die Ausbürgerung in Sarajevo - wie kommt man dann wieder zurück nach Deutschland? Behält man den bosnischen Pass noch? Ist er weiterhin gültig, um wieder in die EU einzureisen?

Denn für die Einbürgerung in Deutschland hat man ja, soweit ich weiß, zu diesem Zeitpunkt nur die Einbürgerungszusicherung.

Falls das hier also jemand liest, der diese praktische Erfahrung gemacht hat, freu ich mich über eine Auskunft!
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Antwort #16 - 21.05.2013 um 22:26:08
 
Hi,

Das wird nicht klappen. Mit der Ausbürgerung werden dir auch die Dokumente (Reisepass und oder Personalausweis) entwertet bzw. Abgenommen.

Du musst Bedenken das sehr viele bosnische Staatsbürger auch zeitgleich kroatische, serbische und oder andere sind. Diese lassen sich auf schnellem Wege direkt ausbürgern. Was dann übrigens auch nur 200KM kostet anstatt 800KM! Können dann aber direkt mit Ihrer 2. Staatsangehörigkeit ausreisen. z.B.
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Sofie598
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Antwort #17 - 22.05.2013 um 20:03:31
 
Ok, dann scheint das so nicht zu funktionieren.
Aber: Kann man sich auch ausbürgern lassen, ohne vor Ort zu sein? Mit Vollmacht?

Hintergrund: Mein Mann hat Familie und Freunde in Sarajevo, die alles für ihn erledigen könnten. Und es scheint dort ja viel schneller zu gehen als über Botschaft/Konsulat.

Vielleicht ruft er einfach mal in Sarajevo an - ob man dabei die richtigen Infos bekommt, ist aber fraglich, daher bitte ich um Verständnis, dass ich hier noch weiter nachfrage!
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Antwort #18 - 22.05.2013 um 20:51:41
 
Die sind ein bißchen kratzig in dieser Behörde in Sarajevo... Nicht so wie in einer deutschen Einbürgerung Behörde...

Aber, ja... Soweit mir bekannt, kannst du jemanden bevollmächtigen... Aber du musst Bedenken das die Vollmacht Vorschriften für Bosnien eingehalten werden müssen...

Ich kann mich noch erinnern, das die nicht einmal eine Kopie eines Dokumentes, annehmen wollen... Auch wenn es direkt vor ihren Augen kopiert wurde... Wenn der oder die Mitarbeiterin Augenzeuge ist. Die wollen auf alles irgendwo einen Stempel sehen...

Wenn du es nicht über die Botschaft machen willst (weil es zu lange dauert..)... Würde ich dir empfehlen einen Anwalt innerhalb von BiH zu beauftragen. Die schaffen das innerhalb eines Werktages... Die kosten für den Anwalt sind gering... Tarif von BIH, liegt um ein weites der deutschen Kollegen...

Google ... Ispis drzavljanstvo BIH Advokat (Ausbürgerung Staatsangehörigkeit Bosnien und Hercegovina Anwalt)...

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Antwort #19 - 14.09.2013 um 08:39:00
 
Sofie598 schrieb am 20.05.2013 um 19:32:27:
Behält man den bosnischen Pass noch?

Ja.
Der Pass wird nicht entwertet. Nur den Personalausweis muss man abgeben.

Frisch Ausgebürgerte sind bereits mit diesem Pass (ohne Staatsbürgerschaft unentschlossen) nach Deutschland eingereist um hier die Einbürgerung zu vollenden.



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Antwort #20 - 14.09.2013 um 20:35:57
 
Hat sich geändert. Weiß nicht seit wann, jedoch warnt die Behörde davon sich "persönlich" in Sarajevo aus zu bürgern. Da alle vorhanden Dokumente entwertet werden inkl. Reisepass. Es gibt Ausnahmen doppelt. Staatsbürgerschaften bosnische Kroaten bzw. Serben da spielt es keine Rolle da ein zweiter Pass vorhanden ist.

Zitat"POZORNOST !!! Ubrzo po prestanku državljanstva nadležna tijela Bosne i Hercegovine će u Centralnom registru, između ostalih, poništiti i putovnicu osobe koja se odrekla državljanstva BiH. "

Web: Ministarstvo civilna poslova BIH    Rubrik: Sektor za drzavljanstvo


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Antwort #21 - 16.09.2013 um 14:04:35
 
Danke schrieb am 14.09.2013 um 20:35:57:
Hat sich geändert. [...] Da alle vorhanden Dokumente entwertet werden inkl. Reisepass.

Das hat sich
nicht
geändert.
Natürlich werden die Dokumente irgendwann aus dem Zentralregister gestrchen, aber dies geschieht nicht im Augenblick des Empfangs der Urkunde über den Verlust der Staatsbürgerschaft.
Es geschieht bald danach.

Deshalb
Danke schrieb am 14.09.2013 um 20:35:57:
warnt die Behörde davon sich "persönlich" in Sarajevo aus zu bürgern

auch
nicht
, sondern rät:

Zitat:

Personen die die Entlassung in Sarajevo persönlich vornehmen, werden angehalten unverzüglich Bosnien-Herzegowina zu verlassen

damit sie die Grenzen passieren bevor ihr Reisedokument aus dem Zentralregister gestrichen wird.

In Originalsprache:
"Zbog toga osobe koje se odriču državljanstva Bosne i Hercegovine u sjedištu Ministarstva civilnih poslova u Sarajevu po preuzimanju rješenja su dužne da bez odlaganja napuste Bosnu i Hercegovinu."

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