Daina schrieb am 26.09.2007 um 21:15:01:er griff nach ihren Armen, das meint das Gericht wohl mit Gewalt.
Würde ich auch dafür halten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewalt Zitat:Die juristische Definition von Gewalt ist nach der heutigen Rechtsprechung zu definieren als körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch sonstige physische Einwirkung, die nach ihrer Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen. (BGH NJW 1995, 2643)
Zur Nötigung:
http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung Zitat:Die Nötigung ist ein Straftatbestand, der die persönliche Freiheit des Einzelnen schützt. Konkret geschütztes Rechtsgut ist die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung.
Nötigung kann mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft
werden, ist also keine Kleinigkeit.
Daina schrieb am 26.09.2007 um 21:15:01:da es ja nicht mal ein Gerichtsverfahren gegeben hatte.
Das ist ja gerade der Sinn und Zweck eines Strafbefehls.
http://de.wikipedia.org/wiki/StrafbefehlEin Einspruch gegen einen Strafbefehl führt
immer zu
einer Hauptverhandlung. Aber das wusstet ihr ja, denn
ihr habt ja sicherlich nicht nur den ersten Satz der
Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Strafbefehl gelesen.
Daina schrieb am 26.09.2007 um 21:15:01:und auch die Exfreundin wurde niemals weder von der Polizei noch vom Gericht gefragt, ob sie überhaupt will, dass der Fall vor Gericht kommt.
Das ist auch nicht erforderlich, siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/OffizialdeliktDaina schrieb am 26.09.2007 um 21:15:01:900 Euro Strafe zahlen und zwar jeden Tag bis zur Tilgung 30 €!!!
30 Tagessätze zu 30 Euro bedeutet nicht, dass jeden
Tag dreißig Euro zu zahlen sind, sondern 900 Euro in
einer Summe. Es kann allerdings Ratenzahlung beantragt werden.
Daina schrieb am 26.09.2007 um 21:15:01:Jetzt fragen wir uns: Wofür?
Für die Straftat der Nötigung. Siehe oben.
Daina schrieb am 26.09.2007 um 21:15:01:Natürlich wird er wieder Einspruch dagegen erheben,
Gegen das Urteil eines Amtsgerichts gibt es keinen
Einspruch, möglich wäre allenfalls eine Berufung, welche
dann am Landgericht verhandelt werden würde.
Selbst wenn dann das Urteil etwas geringer ausfallen
würde, kämen nicht unerhebliche Verfahrenskosten
dazu, außerdem herrscht am Landgericht Anwaltszwang.
Auch der Anwalt wird eine ordentliche Rechnung stellen.
Daina schrieb am 26.09.2007 um 21:15:01:zumal der ganze Fall ja absolut unsachgemäß behandelt wurde.
Sehe ich überhaupt nicht so. Aber wie schweitzer
schon andeutete: hier ist ein Forum für Ausländerrecht,
und damit hat dieser Fall nichts zu tun.
Für Strafrecht empfehle ich mal dieses Forum:
http://www.recht.de/phpbb/index.php